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1. Der Bankbegriff.
Baumwolle: der Spinner hatte die Absicht, Baumwolle zu kaufen, der
Händler sie zu verkaufen; ganz anderer Art ist die Tätigkeit der Bank:
Wenn ein Noteninstitut einem Industrieunternehmen einen Nredit von
100 000 Mark gewährt und die Noten in die Zirkulation eingehen, dann
hätte, wenn man den vermittlungsbegriff anwendet, jeder Inhaber
einer Note von 50 Mark dem Unternehmen diesen Betrag geliehen,
von den jeweiligen Notenbesitzern hätten aber in Wirklichkeit wohl nur
sehr wenige die Absicht gehabt, einem Industrieunternehmen Diskont
kredit zu geben; das Unternehmen nimmt zum Beispiel Nredit, um
Arbeitslöhne auszuzahlen — dann würde nach dem vermittlungs
begriff der Arbeiter, der als Wochenlohn zwei zwanzig Mark-Noten
erhält, die Wechsel des Unternehmens diskontiert haben. Ohne die
Intervention der Bank hätte er aber sicher nicht daran gedacht: die
Bant realisiert somit nicht die Absichten der beiden Parteien wie der
Sensal, sie fragt gar nicht nach dem Willen der Noteninhaber und Depo
nenten, sie formt das einzelne Geschäft nach ihrein Willen. Die ältere
preußische Landschaft, die dem Besitzer ihrer Pfandbriefe das Exe
kutionsrecht auf das mit seinem Geld beliehene Gut gewährte, stellte
die einzige Bankform dar, in der zwischen den Gläubigern und den
Schuldnern der Bank überhaupt ein Verhältnis bestand; im Bankwesen
der Gegenwart kann von einem Zusammenhang zwischen der Absicht
des Gläubigers der Bank und der Art des gewährten Kredits nicht die
Nede sein.
Eine Abart der Kreditvermittlungsansicht ist die von Liefmann
vertretene Kreditsubstitutionslehre: das Wesen der Bank besteht da
nach in der Ersetzung des Kredits des Darlehenswerbers durch ihren
eigenen Kredit. Die interessante These hält aber zwei Einwänden
nicht stand: Kreditsubstitution üben nicht bloß die Banken, sondern auch
die broker, überhaupt jeder Wechselindossant — und dann würde dieser
Begriff nur die Kreditgeschäfte der Lanken einschließen, die übrigen,
zum Beispiel den für die englischen Depositenbanken und die Spar
banken so wichtigen Effektenkauf nicht umfassen. —
Aus der Kritif des Kreditvermittlungsbegriffs heraus kamMacleod
zum Ergebnis, daß das Wesen der Banken im Schaffen von Kredit
bestehe. Aber auch dies ist nicht zutreffend: man mühte demzufolge
die Ausgabe ungedeckter Noten zum Bankgeschäkt rechnen, nicht aber
die Ausgabe metallisch gedeckter Noten, weil dabei eine Kreditschajfung
nicht stattfindet; ein Institut, das seine Noten zu 80% gedeckt hat,
würde nur mit 20% seiner Tätigkeit Bankgeschäft treiben — obwohl
gedeckte und ungedeckte Noten in gleicher Weise verwendet werden.