Contents: Die Entwicklung der deutschen Portland-Zement-Industrie ...

Begriffserklärung der verschiedenen Arten hydraulischer Bindemittel usw. H 
Kohlenverbrauch ist also größer als bei den erstgenannten Ofen, 
doch ist dabei zu bedenken, daß das Brennen im Drehofen ganz 
bedeutend schneller vor sich geht und außerdem nur sehr wenig 
Arbeiter gebraucht werden; es genügen für je zwei Öfen vier 
Mann pro Schicht b 
Ist der Zement fertig gebrannt und gekühlt, so bleibt nur 
das Zerkleinern bis zur Mehlfeinheit übrig, um ihn zum Versand 
fertig zu machen. Er wird zunächst vorgebrochen, dann fein 
geschrotet und schließlich zu einem ganz feinen Mehl vermahlen. 
Das fertige Produkt wird in Silos bis zum Versande aufgespeichert; 
dieses Lagern hat noch den Vorteil, auf die Volumenbeständigkeit 
günstig einzuwirken. 
Die Vorzüge des Portlandzementes vor anderen Mörtelstoffen 
bestehen zunächst darin, daß er beim Lagern sehr haltbar ist. 
Er besitzt ferner eine sehr starke Erhärtungsfähigkeit und erlangt 
im Wasser und an der Luft sehr bald eine sehr große Festigkeit, 
während andere Bindemittel sehr viel länger dazu brauchen, 
wenn sie überhaupt einen so hohen Grad von Festigkeit erreichen. 
Daher kann dem Zement auch mehr Sand zugesetzt werden als 
anderen Mörtelstoffen. Im Vergleiche zu anderen hydraulischen 
Bindemitteln in gleichfeinem Zustande besitzt er eine größere 
Festigkeit, Wasserdichtigkeit und Haftfähigkeit am Steine. Wenn 
man die Feinheit der Mahlung bei dem Vergleiche nicht berück 
sichtigt, so überragt er andere Mörtelstoffe mit derselben Zug 
festigkeit an Druckfestigkeit. Gegen äußere Einflüsse ist er am 
widerstandfähigsten, er weist eine große Volumenbeständigkeit 
und Wetterfestigkeit auf. Muß man Arbeiten bei Frost aus 
führen, so verwendet man am sichersten Mörtel aus Portland 
zement. 
Frülier wurde Portlandzement hauptsächlich nur für Wasser 
bauten angewendet, während heute wohl ein sehr großer Teil 
der Produktion bei Hochbauten verbraucht wird. Wird doch 
heute bei fast allen Bauten dem Kalkmörtel etwas Zement zu- 
1 Heusinger v. Waldegg, S. 214.
	        
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