59
arzielen sind und. sonstige Mittel zur Zinsabdeckung im Regelfalle nicht zur Ver-
fügung stehen.
In der Erkenntnis fehlender Hilfsmöglichkeiten und des Umstandes, daß die
Lage des Gütermarktes ein Auflaufen von Zinsresten nicht mehr gestattete, hatte
die Landschaft daher auch von der Notwendigkeit der Zwangsversteigerung von
Ciütern wegen bestehender Zinsreste Gebrauch machen müssen, wobei zu dem hier
maßgeblichen Stichtag für die Entwicklung der Subhastationen, September 1928,
Jder Ablauf der gesetzlichen Zweijahresfrist aus dem Zwangsversteigerungsgesetz
entscheidend war:
Zinsrückstände sind in einer solchen Zeit, wie sie Ostpreußen jetzt durch-
lebt, nichts Außergewöhnliches; ebenso ist es nicht bedenklich, wenn die Zinsrück-
stände unmittelbar nach einem Fälligkeitstermin höher sind als zu anderen Zeiten,
da auch pünktliche Schuldner nicht immer auf den Tag genau ihren Verpflichtungen
nachkommen. Diese Erscheinung macht sich bei allen Realkreditinstituten be-
merkbar. Für die finanzielle Position des Realkreditinstituts sind dagegen hohe
Rückstände aus früheren Zinsterminen bedenklich. Unmittelbar nach dem Sep-
tembertermin 1928 betrugen die Zinsrückstände bei der Ostpreußischen Landschaft
14 Mill. RM. Diesen Außenständen stand ein Vermögen der Landschaft von
15,7 Mill. RM. gegenüber, dessen Zweck es ist, den Zinsendienst der Pfandbriefe
zu sichern. Bis Ende Oktober 1928 hatten sich die Zinsrückstände auf 8,5 Mill. RM.
vermindert, und am 10. Dezember standen noch 6,9 Mill. RM. aus =— 44 % des
Vermögens. Von diesen 6,9 Mill. RM. entstammten 3,6 Mill. RM. aus dem Sep-
iembertermin 1928, der Rest dagegen aus früheren Terminen und zurückliegenden
Wirtschaftejahren. Nach Mitteilung der Ostpreußischen Generallandschaftsdirektion
gingen damals von den im September 1928 fällig gewesenen Leistungen der Schuldner
{äglich im Durchschnitt 42 400 RM. ein. Von den Zinsrückständen aus älteren
Terminen aber kommen rund 1 Mill. RM. aus der zweitstelligen Ostpreußenhilfe
auf, während 800 000 RM. aus Zwangsversteigerungen, die sich in der Abwicklung
befinden, eingehen sollen. Der noch verbleibende Rest muß zwangsweise bei-
getrieben werden.
Bis Mitte Januar 1929 hatte die Landschaft zur Beitreibung rückständiger
Forderungen 65 Zwangsversteigerungen und 1890 Pfändungen laufen. Vorarbeiten
für die Einleitung von weiteren 475 Zwangsversteigerungen waren im Gange. Die
Generallandschaftsdirektion hofft, daß sie zur Beitreibung der Zinsen eine
„nennenswerte Anzahl von Gütern“ nicht zu übernehmen braucht. Bis zu dem
angegebenen Zeitpunkt ist die Landschaft nur in einem Falle einzige Bieterin ge-
blieben. Es handelt sich dabei um ein Gut von 2600 Morgen, das mit 150 000 RM.
beliehen war. Das Gut war devastiert, und die Landschaft hatte von der
Devastation zu spät Kenntnis erhalten.
Wenn man die Zinsrückstände allein betrachtet, so wird man die finanzielle
Lage der Ostpreußischen Landschaft schon als angespannt ansehen. Das
Garantievermögen. von 15.Mill. RM. steht nicht in voller Höhe für die Einlösung
der Kupons zur Verfügung, da allein 6 Mill. RM. als Kapital der Bank der Ost
preußischen Landschaft festgelegt.sind. Ferner kommt hinzu, daß die Landschaft
am 1. Juli 1929 ein Drittel der durch sie untergebrachten 19,3 Mill. RM. Gold-
diskontbankdarlehen zur Rückzahlung bringen muß. Es sind dies 6,5 Mill. RM.
Hinzu kommt weiter, daß am 1. April 1930 das von der Bank der Landschaft
in Anspruch genommene Arherikadarlehen in Höhe von 29,4 Mill. RM. fällig
wird. Zu seiner Abdeckung stehen die zugunsten der amerikanischen Geld-
geber bei der Deutschen Bank hinterlegten 29.4 Mill. RM. 6%ige Goldpfandbriefe