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jedoch zur Zeit kaum über die Mittel für so langfristige Anlagen, die auf Jahrzehnte
keine Erträge bringen, sondern nur Unterhaltungskosten erfordern. Die
Gleichstelllung von Ödlandaufforstungen mit Meliorationen bei Gewährung der Zinsverbilligung
würde die Lösung dieser Frage bedeuten, die durch die Vermehrung
ler Waldfläche auch für den Staat von wirtschaftspolitischer Bedeutung ist.
Zu 3. Die Aufforstung der kleineren Ödlandflächen wird am besten durch
die Gemeinden vorgenommen, denen gleichfalls zum Ankauf verbilligte Darlehnsmittel
zur Verfügung gestellt werden sollten. Einige Gemeinden haben hereits nicht
ınerheblichen Gemeindewaldbesitz. Die Schaffung weiterer Gemeindewaldungen
yürde, abgesehen von der wirtschaftlichen Stärkung der Gemeinden, wie schon
arwähnt, eine wirksame Entschuldung des Kleingrundbesitzes bedeuten.
Zu 4. Die Flächen, die für die Aufforstung durch den Staat, die Kreise und
Gemeinden nicht in Frage kommen, müssen dem Klein-Grundbesitz selbst zur Auf-[orstung
überlassen bleiben; hier wird es der Förderung durch Gewährung von Bei:
hilfen und Abgabe von Pflanzen- und Samenmaterial zu ermäßigtem Preise bedürfen.
Hierzu dürften die Kreiswaldungen besonders geeignet sein, in denen Pflanzgärten
angelegt werden könnten, die gutes und billiges Pflanzenmaterial für den Kleingrundbesitz
hergeben würden. Die forstliche Betreuung wird dadurch gewährleistet, daß
nur derjenige verbilligtes Pflanzenmaterial erhält, der dem Kreiswaldbauverein beitritt,
der wiederum dem Forstamt der Landwirtschaftskammer unterstellt ist. Um
die Kreise in die Lage zu versetzen, diese Aufgaben zu erfüllen, werden ihnen
Aufforstungsbeihilfen bereitgestellt werden müssen. Der Hauptwert der erwähnten
Zinrichtungen besteht darin, daß sich die kleinen Besitzer mit dem Gedanken der
Aufforstung ihrer für die landwirtschaftliche Nutzung nicht geeigneten Ödländereien
verfraut machen.
Erwähnt sei endlich noch, daß in Ostpreußen auch die Trinkwasserverhältnisse
vielfach noch im argen liegen. Z. B. muß die Grenzstadt Willenberg im
Kreise Ortelsburg mit etwa 2500 Einwohnern, die nur einige Abessynierbrunnen
besitzt, das Wasser zum größten Teil aus dem Omeleffluß entnehmen und ist daher
schon oft von Typhus heimgesucht worden. Ferner sind viele ländliche Ortschaften
nur mit offenen Brunnen mit langsam sich sammelndem OÖberwasser
versehen, so daß für Trinkzwecke und zum Feuerschutz in vielen Dörfern neue
Brunnen dringend benötigt werden. Es werden daher auch für Wasserleitungen
ınd für die Kanalisation in Ostpreußen nicht unerhebliche Mittel benötigt.
Der gesamte zukünftige Baugeldbedarf für die noch auszuführenden
Meliorationen in Ostpreußen wird unter Berücksichtigung der in der Nachkriegszeit
aingetretenen und in der Folgezeit noch zu erwartenden Erhöhung der Baustoffpreise
ınd Lohnsätze von sachverständiger Seite wie folgt geschätzt:
rd. 600000 ha Ackerdränung einschl. Vorflutbeschaf-Jung
rd. 450 RM je ha. 2.0.0.0...
200000 ha Grünlandentwässerungen durch Grabenausbau,
Deich- u. Schöpfwerksanlagen 500 RM je ha
250 000 ha Grünlandverbesserungen durch Folgeeinrichtungen
je ha 500 RM. 20.00.0000...
Für den Neuausbau veralteter oder durch Bodensenkung
unzureichend gewordener Entwässerungsanlagen,
ferner für Kriegsschäden an Genossenschaftsdränagen
sowie für Wiederherstellung der in
der Kriegs- und Nachkriegszeit wegen Mangels an
Geldmitteln in Verfall geratenen Entwässerungsanlagen,
Ackerdränagen und Folgeeinrichtungen rd. 5000000 „
zusammen rund 500000000 RM.