Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

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die holländische Papierindustrie bald die französische in den Schatten 
stellte. 
Den meisten Gewinn aus dieser Einwanderung zog 
wohl Haarlem; hier entstand schon 1666 eine Spiegelfabrik, 
1679 eine Glasbläserei; es folgten Fabriken von Tuch und Kaffa, 
Strümpfen und Mützen; ferner von Gazen, Zwirnen, Garnen. Die Stadt 
blühte schnell auf. In Dor drecht erfuhren die Gold- und Silber- 
drahtfabriken, die Tuch- und Garnindustrie neue Anregung. In 
Zaandam wurden zwischen 1680 und 1690 Färbe- und Schnupf- 
tabakmühlen errichtet; in Gouda begünstigte 1692 der Rat 
die Tuchmacher durch Prämien, was 1695 noch erweitert wurde‘). 
In Middelburg erwarben 1685—1698 227 französische Flücht- 
linge das Bürgerrecht, darunter 8 Schneider, 15 Leineweber, 9 Woll- 
kämmer, 10 Schuhmacher, 3 Hutfabrikanten usw.?). Ferner wurde 
der Buchhandel und die Buchdruckerei durch die Einwanderung in 
hohem Grade befördert; hatten die französischen Zensurgesetze 
diesem Gewerbe in Holland schon manche Nahrung zugeführt, so 
entwickelte sich jetzt ein ausgedehnter Nachdruck französischer 
Bücher, aber auch ein sehr lebhafter Buchhandel, der in geistiger, 
politischer und wirtschaftlicher Hinsicht dem Lande viel genützt 
und bis zu der späteren Zentralisierung des Buchhandels in Leipzig 
die Niederlande zu einem Mittelpunkt des Buchhan- 
dels gemacht hat?). 
Wenn der Einwanderung der Refugies zweifellos eine mäch- 
tige Wirkung auf die niederländische Industrie beizumessen ist, so 
ist es doch irrig, wenn man dieser Einwanderung erst die Schaffung 
eigentlicher Manufakturen zuschreiben will*). Damit steht im Wi- 
derspruch die Tatsache, daß schon früher eine ganze Reihe fabrik- 
mäßiger und hausindustrieller Betriebe bestanden haben, die, mit 
oder ohne zünftlerische Organisation, als vollwertige Manufakturen 
im Gegensatz zur individuellen Handwerksarbeit anzusehen waren. 
Gerade auf die höchst bedeutende Leidener Textilindustrie hat die 
Einwanderung der Refugies, wie wir sahen, nur einen ganz geringen 
Einfluß gehabt; und der freien Ausübung ihres Gewerbes, die man 
3 Berg, S. 198: 
2?) Pringsheim, Beiträge, S. 32, Anm. 4. 
3 Berg, 5S. 1761, Beckmann, Ss. 450; Nemnich, S. 333 ff. 
@ Pringsheim, S. 32; dagegen schon van Ravesteyn, S. 164 f.
	        
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