Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

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VIL Abfnıtt: Einzelne Schuldverhältnifie. 
Sm Brozejfe kann die Anzeige nicht vorgebracht werden, val. hierüber Schneider 
in Bulhs 3tfhr. Bd. 31 S. 286. SZ , tn 
Atängelanzeige vor Ablauf der Gewährfrift ift natürlich zuläffig (val. Stölzle 
a. a. ©. S. 169). 
Der geihehenen Anzeige iteht gleich: 
a) deren bloße Übfendung an den Gewöhrspflichtigen; Da 
b) die Erhebung der Klage. (Auch eine zurüdgenommene lage jowie eine 
Klage bei einem unzujtändigen Gerichte Tann die Frijt wahren, Falls fie den 
Anforderungen einer bloßen Anzeige genügen, vol. KArüchnann, Anfechtung 
S, A Ueber das Verhältnis folder Klage zu 8 478 val. auch ROES. Bd. 59 
©, 153; 
6) die Streitverkfündung an den Verkäufer; 
d) der Antrag auf gerichtliche Beweisaufnahme Zr Sicherung des Ber 
weifjeS (über die often diejfes Verfahrens val. auch tölzle S. 177 ff.) 
Val. auch 8 478 und Bem. dazu, ferner %. 1, 739. . 
5, AI Nechtsfolge einer Unterlaflung der K (oder der Erfaßhandlungen) 
hatte €. I 8 402 Beftimmt, daß Käufer fich auf die ermutung des S 484 nicht mehr 
berufen fonnte. Die II. Komm. dagegen (und damit übereinftimmend das SGejeh) legte Das 
Hauptgewicht auf die Vermeidung unficherer Prozeffe und befchloß, mit der Unterlafflung 
der Anzeige 2c. den gänzlidhen Verlult des Kehtsanipruchs aus dem Mangel“ 
beftande (einfchließlidh der damit zulammenhängenden Einwendungen) zu verknüpfen, zumal 
fonft der Räufer bei verfpäteter, aber doch noch innerhalb Der Verjährungsfrift 
erjtatteter Unzeige immerhin die Einreden aus dem Mangel behalten würde. Bal. S 478 
und %. I, 787 ff. 
6. Argliitiges Verichweigen des Mangel8 feiten8 des VBerkäufer3 wendet 
aber audh hier wieder den NRechtSverluft zuguniten des Käufers ab. 
A) Ueber den Begriff des argliftigen VerfihweigensS val. im einzelnen 
Bem. 3, a, 8 zu 5 460 und former au & 443 mit Bem. E38 kann jedoch hier 
bezüglich der gefeßlidhen Haftung nur ein Hanuptmangel in Frage fommen 
(vgl. & 482), wobei aber zugleidh in diejem Rahmen die Zufjage einer nicht 
vorhandenen Eigenfchaft wider hefjeres Willen dem argliftigen Berfdhweigen 
gleichfteben muß (bal. Gotthardt in Bl f. RA. Bd. 65 S. 47). CN 
anderer Mängel vgl. Bem. 5 zu 8482. Weiter wird der ahmen jedo 
a De Dal nDEteE bertragSmüßiger Gewährleiftung nach Maß- 
gabe de 92. 
” Der Verkäufer kann ich auch durch Vereinbarung der Gewährs: 
freiheit feiner Haftung wegen Aralijt in bezug auf einen Hauptmanagel 
nicht entziehen val. Bem. 5 zu S 482. 
b) Die Bemweislaft hinfichtlih der Arglift trifft den Käufer. 
©) Wegen der Verjährung im Falle argliftigen BerfchweigenS val. näher 
Dem. 1 zu $ 490 und Bem. 2, c zu 8 477. 
7. Strittig ft, ob die Geltung des $ 93 ZRO. wegen der Prozeßkoften durch 
5 485, foweit Diejer einfhlägt, ausgefchloffen ijt. Dies wird be abt vorn Hirfch-Nagel 
S, 40. Allein daraus, daß $ 485 dem Käufer die Wahl läßt zoalDen fofortiger Kage- 
erhebung und vorheriger Anzeige des He fanın nicht gefolgert werden, do für eine 
Anwendung des $ 93 ZPO. im Einzelfalle kein Raum mehr fei (To auch Bland in 
Bem. 1, b und neuerlich Stöhle S. 174). 
8 486, 
Die Gewährfrift kann durch Vertrag verlängert oder abgefürzt werden. Die 
vereinbarte Frift tritt an die Stelle der gefeblichen Frist. 
®. I, 410: I, 421; III, 480, 
1. Durch Vertrag kann die Gewährfrift verlängert oder gefürzt werden. 
€ ift aber zu beachten, daß eine Nenderung der Dauer der ee und überhaupt 
aller Beitimmungen über Gewährfchaft nur durch Vertrag gefchehen kann; e8 ijt daher 
ausgejchlofjen, daß durch UWiancen oder fogenannte Marktregeln oder durch Gewohnheit: 
vedt irgendwelche gejeßlidhen Vorfchriften über Gewährfichaft geändert werden können, 
val. Stölzle a. a. ©. S, 184 und die dortigen Zitate. 
3, Ein folder Bertrag folgt Hhinfichtlich der Form wie in anderen Richtungen 
[ediglich den allgemeinen Rechtsnormen, namentlich auch wegen der Folgen einer gelpielten 
SGefährde. SIır der RTINK. Ber, S. 40) wurde ein Untrag, für die  ETLCAOSMUGE Ber 
längerung oder Verkürzung der Gewährfrift das Crfordernis der Schrifflichkeit aufs
	        
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