Kap. IV.
Die Erwartungen vom materiellen Fortschritt.
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es womöglich zu besitzen, und wo ungeheure Strecken Landes disponibel
sind, wirkt sie mit ungeheurer Kraft.
Das immense Gebiet, über welches die Bevölkerung der ver
einigten Staaten zerstreut ist, beweist dies. Der Mann, welcher von
der Gstküfte sich nach der Grenze des Anbaues auf den Weg macht, wo
er Land ohne Zahlung einer Rente erhalten kann, muß, gleich dem
Manne, der über den Fluß schwamm, um sich einen Trunk zu holen,
weite Strecken über nur halb beackerte Besitzungen zurücklegen, große
Gebiete jungfräulichen Bodens durchkreuzen, ehe er den Punkt erreicht,
wo Land ohne Rente, d. h. durch Besitznahme oder Vorkaufsrecht zu
haben ist. Er (und mit ihm die Grenze des Anbaues) wird durch die
Spekulation, welche in Erwartung einer künftigen Wertsteigerung diese
unbenutzten Ländereien ankaust, so viel weiter Hinausgetrieben, als er
sonst hätte gehen müssen. Und läßt er sich nieder, so wird auch er wiederum
wenn er kann, mehr Land, als er gebraucht, nehmen in dem Glauben,
daß es bald wertvoll werde; und so werden die, welche nach ihm kommen,
wiederum weiter Hinausgetrieben, als die Erfordernisse der Produktion
es verlangen, und drängen die Grenze des Anbaues auf noch unergiebigere,
weil noch entferntere Punkte.
Dieselbe Erscheinung ist in jeder schnell wachsenden Stadt zu be
obachten. würde das Land besserer «Dualität (in bezug aus Lage) immer
vollständig benutzt, ehe man zu geringerem Lande greift, so würden,
sobald eine Stadt sich ausgedehnt, keine Plätze unbebaut bleiben, noch
würden wir elende pütten mitten unter kostbaren Gebäuden finden.
Diese Plätze, oft überaus wertvoll, werden der Benutzung, oder wenigstens
der vollständigen Benutzung vorenthalten, weil ihre Besitzer nicht im
stande sind, oder nicht den Wunsch haben, sie zu bebauen, und in Erwar
tung einer Steigerung der Landwerte vorziehen, sie zu höheren Preisen
zu behalten, als jetzt von denen, welche sie zu bebauen geneigt wären,
Zu erhalten sind. Und infolge davon, daß diese Grundstücke der Be
nutzung beziehungsweise der vollen Benutzung, deren sie fähig sind,
vorenthalten werden, wird die Grenze der Stadt um soviel weiter von
ihrem Mittelpunkte weggedrängt.
Erreichen wir aber die Grenzen der wachsenden Stadt — die faktische
Grenze der Bebauung, die der Grenze des Anbaues beim Ackerbau
entspricht —, so werden wir kein Land zum landwirtschaftlichen werte
käuflich finden, wie es der Fall sein würde, wenn die Grundrente einfach
durch die Erfordernisse der Gegenwart bestimmt würde; wir werden
vielmehr finden, daß auf eine weite Entfernung über die Stadt hinaus
das Land einen spekulativen wert hat, der sich auf den Glauben gründet,
daß es künftig zu städtischen Zwecken gebraucht werden wird, und daß,
um den Punkt zu erreichen, wo Grundstücke zu einem, nicht auf die
städtische Grundrente basierten Preise käuflich sind, wir sehr weit über
die gegenwärtige Grenze der städtischen Benutzung hinausgehen müssen.
Dder, um einen Fall anderer Art zu nehmen, wovon ähnliche
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