Full text: Der Briefwechsel zwischen Marx und Engels 1861-1867 / herausgegeben von D. Rjazanov (Abt. 3, Briefwechsel, Bd. 3)

(728) 1861 Jan. 18 
„. 1. Daß die Amnestie die lausigste ist, die in irgend einem Land 
(Östreich nicht ausgenommen) seit 1849 erlassen ist. (mesquin, 
echt preußisch.) 
2. Daß der Zustand der „liberalen“ preußischen Presse daraus 
zu beurteilen, daß sie diesen Dreck mit Lobsprüchen bewirft; 
3. Daß Amnestie für gewisse kleine Vergehn, Widersetzlich- 
keit gegen Gendarmen, Beleidigungen von Beamten etc. immer 
in Preußen bei jedem neuen Regierungsantritt erlassen wurde, 
md daß die vorliegende Amnestie in der Tat weiter nichts ist; 
4. In der Tat sind alle Flüchtlinge — also die ganze Re- zo 
volution von 1848-49 — von der Amnestie ausgeschlossen. Den 
Flüchtlingen, die „von Unsern Zivilgerichten verurteilt 
werden möchten“ und denen „ungehinderte Rückkehr gestat- 
jet ist“ (als ob es nicht jedem immer „gesetzlich“ freistand zu- 
rückzukehren), ist die Aussicht gestellt, daß das Justizministe- 
rum ihretwegen „von Amts wegen Gnadenanträge“ stellen 
werde. Damit ist in der Tat nichts garantiert. Diese abgeschmackte 
Form ist angeblich gewählt, weil Preußen ein „Rechtsstaat“ ist, 
wo der König konstitutionell keine Untersuchung niederschlagen 
kann. Schöne Affenkomödie in einem Staat, wo nach ‚dem. Ge- 2 
ständnis der preußischen Gerichtszeitung (in Berlin) seit 10 Jah- 
ren kein Recht existiert hat, Außerdem konnten ja Contumacial- 
ırteile at once. erlassen und niedergeschlagen werden. Die 
„Rechts“koketterie sehr anerkennenswert, wo Stieber, Greiff, Gold- 
heim immer noch frei umherlaufen, ditto Simons, Manteuffel etc. 2 
5. Die Hauptsauerei ist $ 4 der Amnestie, wonach alle, „die 
von Militärgerichten demnächst verurteilt werden möchten“, erst 
Wilhelms „Gnade anrufen“ müssen, worauf er dann „auf den von 
Unserm Militär-Justiz-Departement zu erstattenden Bericht die 
weitere Entschließung treffen wird“, 
Hierbei zu erwägen, daß bei der preußischen Landwehrverfas- 
sung nur ganz ausnahmsweis ein preußischer Flüchtling außer 
dem „Militärgericht“ steht; daß das „Anrufen der Gnade“ kate- 
gorisch vorgeschrieben und für diese Erniedrigung nicht einmal 
sine positive Gegenleistung versprochen ist; endlich, daß Wilhelm % 
mehr als irgendein Flüchtling der „Amnestie“ bedarf, da er selbst 
vom striktlegalen Standpunkt nichts in Baden etc. zu tun hatte. 
Die Times wird sicher mit dem größten Vergnügen eine 
solche Kritik aufnehmen. Ich würde sie gleichzeitig ihr und an- 
dern Blättern zuschicken, natürlich nur drunter: „A Prussian re- 4 
fugee‘“, Ich würde gleichzeitig Privatbrief an die Redaktion 
schreiben. ; 
Es ist das einzige Mittel, die Hunde von Preußen und den Un- 
teroffizier an der Spitze zu würdigen. Dein K. M. 
20
	        
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