Erfahrungen ableiten. Wohl aber darf man in dieser Beziehung
auf das Gelingen des englischen Versuchs Hinweisen. Ein Gesetz,
das sich in einem so stark in die Interessen des Weltmarkts ver
flochtenen Wirtschaftskörper gut bewährt, die betroffenen Industrien
nicht lahmgelegt, wohl aber technisch gefördert hat, läßt sich auch
ans deutsche Verhältnisse übertragen. Aber nur brauchen nicht
über den Kanal zu schauen, um ein lebendiges Beispiel für die
segensreiche Wirkung und Durchführbarkeit festgeregelter Lohnbe
dingungen zu gewinnen. Wir sehen sie, durch den Krieg ins hellste
Licht gerückt, in unserem Tarifvertragswesen, dessen Aufrechterhal
tung nicht nur von Arbeitnehmer-, sondern auch von Arbeitgeber-
seite als zwingende wirtschaftliche Notwendigkeit, dessen Fehlen
als schwere Schädigring des Gewerbes angesehen wird. Die staat
liche Lohnregelung will nichts anderes erreichen, als was starke
Arbeiterorganisationen auf dem Wege freier Vereinbarung ge
schaffen haben. Wären die Heimarbeiter straff organisiert, so hätten
sie längst bessere Lohnbedingungen erzielt, und das Hausgewerbe
hätte sich ebenso damit abgesunden wie hundert andere Gewerbe
auch. Die Aufgabe des Staates ist es lediglich, durch Lohnaus
schüsse mit Verhandlungszwang den Unterbau für den Abschluß
von Tarifverträgen zu schassen und die Macht der Organisationen,
die sonst ihre Durchführung sichert, durch die Rechtsverbindlichkeit
der Löhne zu ersetzen. Im übrigen wird man die Dinge am besten
der freien Vereinbarung überlassen können. Es gilt nur unter
staatlicher Beihilfe die Vorbedingungen zu schaffen, die in an
deren Gewerben mit widerstandsfähiger Arbeiterschaft aus dieser
heraus erwachsen.
Zunächst muß erstrebt werden, der zurzeit noch nicht in allen
Generalkommandos eingeführte Rechtsverbindlichkeit der Heeres
löhne durch Bnndesratsverordnung allgemeine Gültigkeit zu ver
leihen, und diese Kriegsmaßnahme, wenigstens in dem
Ausmaße, in dem sie heute gültig ist, auch im Frieden auf
recht zu erhalten. Die günstigen Erfahrungen werden von selbst
zur Ausdehnung des Grundsatzes ans weitere aussichtsreiche Ge
werbe führen. Die Besserung der Heimarbeitsbedingungen kann
nur auf dem Wege einer allmählichen Erfassung immer neuer In-