§ 3. Das heute geltende Recht
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fo ift das fchon ein großer Fortfehritt gegenüber der heutigen Verborgenheit
und Verworrenheit, gegenüber den einfeitigen Lohnangaben, welche oft nur
eine Verfchlimmerung der Lage zur Folge haben. Das Gutachten der Fach-
ausfehüffe über die Angemeffenheit des Arbeitsverdienftes wird zweifellos
nicht ohne alle moralifche Wirkung auf vornehm denkende Unternehmer
bleiben.
Lohnabkommen oder Tarifverträge — das wichtigfte von
allen — follen die Fachausfchüffe fördern. Ohne ftarke Organifati-
onen zur Seite zu haben, ohne irgendeinen Zwang ausüben zu können, werden
die Fachausfchüffe hauptfächlich durch perfönliche Einwirkung diefe ihre
wichtigfte Aufgabe zu erfüllen haben. Daß aber auch perfönliche Vermitt
lung außerordentlich wertvoll ift, haben insbefondere die Damen, die in der
Heimarbeiterinnenbewegung an der Spitze ftehen, erfahren, fie haben gerade
auf diefem Wege mancherorts fchöne Erfolge erzielt. Den Berufsorganifationen
der Heimarbeiter ift anderfeits in den Fachausfchüffen vorausfichtlich ein
neuer Boden gefchaffen, auf dem fie ihre bisherigen Vermittlungs- und Ver-
ftändigungsvorfchläge leichter und erfolgreicher durch fetzen können. Er
folge, auch in der Lohnpolitik, werden alfo den Fachausfchüffen aller Voraus
ficht nach nicht fehlen. Allerdings, wenn fie fich immerfort mit kleinen Ge
winnen begnügen müßten, wenn es ihnen auf die Dauer nicht gelänge, die
ärgfte Not in weiten Heimarbeiterfchichten zu befeitigen, dann müßten fie
doch fchließlich den Lohnämtern mit Rechtsverbindlichkeit weichen, dann
müßte fchließlich über alle doktrinären und praktifchen Bedenken die ftarre
Notwendigkeit eines zwingenden Prinzips obfiegen.
Die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeiter in Fach
ausfchüffen werden zur Hälfte von der Regierung nach Anhörung
beteiligter Arbeitgeber und Arbeiter ernannt, während die andere Hälfte von
diefen fo ernannten Vertretern gewählt wird. Der Ausfchluß der freien Wahl
könnte auffallend, ja unbillig erfcheinen, wenn auf anderm Wege eine zweck-
entfprechende Zufammenfetzung möglich wäre. Wahlkörper auf feiten
der Heimarbeiter find nicht vorhanden. Deren Organifationen find noch äußerft
fchwach. Die Fachausfchüffe müffen aber fo zufammengefetzt fein, daß darin
die verfchiedenen Gruppen der Heimarbeiter wie der Arbeitgeber vertreten,
und zwar durch fachverftändige Perfonen vertreten find. Eine fo wichtige und
fchwierige Zufammenfetzung darf man nicht dem Zufallsergebnis allgemeiner
Wahlen überlaffen. Übrigens enthält auch das Gefetz über die Lohnämter
in Auftralien und in England die Beftimmung, daß die Vertreter der Arbeit
geber und Arbeiter von der Regierung ernannt werden.
Koch 2 , Die deutfehe Hausinduftrie II