fullscreen: Die deutsche Hausindustrie

§ 3. Das heute geltende Recht 
161 
fo ift das fchon ein großer Fortfehritt gegenüber der heutigen Verborgenheit 
und Verworrenheit, gegenüber den einfeitigen Lohnangaben, welche oft nur 
eine Verfchlimmerung der Lage zur Folge haben. Das Gutachten der Fach- 
ausfehüffe über die Angemeffenheit des Arbeitsverdienftes wird zweifellos 
nicht ohne alle moralifche Wirkung auf vornehm denkende Unternehmer 
bleiben. 
Lohnabkommen oder Tarifverträge — das wichtigfte von 
allen — follen die Fachausfchüffe fördern. Ohne ftarke Organifati- 
onen zur Seite zu haben, ohne irgendeinen Zwang ausüben zu können, werden 
die Fachausfchüffe hauptfächlich durch perfönliche Einwirkung diefe ihre 
wichtigfte Aufgabe zu erfüllen haben. Daß aber auch perfönliche Vermitt 
lung außerordentlich wertvoll ift, haben insbefondere die Damen, die in der 
Heimarbeiterinnenbewegung an der Spitze ftehen, erfahren, fie haben gerade 
auf diefem Wege mancherorts fchöne Erfolge erzielt. Den Berufsorganifationen 
der Heimarbeiter ift anderfeits in den Fachausfchüffen vorausfichtlich ein 
neuer Boden gefchaffen, auf dem fie ihre bisherigen Vermittlungs- und Ver- 
ftändigungsvorfchläge leichter und erfolgreicher durch fetzen können. Er 
folge, auch in der Lohnpolitik, werden alfo den Fachausfchüffen aller Voraus 
ficht nach nicht fehlen. Allerdings, wenn fie fich immerfort mit kleinen Ge 
winnen begnügen müßten, wenn es ihnen auf die Dauer nicht gelänge, die 
ärgfte Not in weiten Heimarbeiterfchichten zu befeitigen, dann müßten fie 
doch fchließlich den Lohnämtern mit Rechtsverbindlichkeit weichen, dann 
müßte fchließlich über alle doktrinären und praktifchen Bedenken die ftarre 
Notwendigkeit eines zwingenden Prinzips obfiegen. 
Die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeiter in Fach 
ausfchüffen werden zur Hälfte von der Regierung nach Anhörung 
beteiligter Arbeitgeber und Arbeiter ernannt, während die andere Hälfte von 
diefen fo ernannten Vertretern gewählt wird. Der Ausfchluß der freien Wahl 
könnte auffallend, ja unbillig erfcheinen, wenn auf anderm Wege eine zweck- 
entfprechende Zufammenfetzung möglich wäre. Wahlkörper auf feiten 
der Heimarbeiter find nicht vorhanden. Deren Organifationen find noch äußerft 
fchwach. Die Fachausfchüffe müffen aber fo zufammengefetzt fein, daß darin 
die verfchiedenen Gruppen der Heimarbeiter wie der Arbeitgeber vertreten, 
und zwar durch fachverftändige Perfonen vertreten find. Eine fo wichtige und 
fchwierige Zufammenfetzung darf man nicht dem Zufallsergebnis allgemeiner 
Wahlen überlaffen. Übrigens enthält auch das Gefetz über die Lohnämter 
in Auftralien und in England die Beftimmung, daß die Vertreter der Arbeit 
geber und Arbeiter von der Regierung ernannt werden. 
Koch 2 , Die deutfehe Hausinduftrie II
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.