Full text: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

So blieb der Reichstag. souverän und der RWR ähnlich 
der alten russischen Duma lediglich ein begutachtendes 
Organ. Die befürchtete Rivalität zwischen Reichstag 
und Reichswirtschaftsrat, die schon in den 80er 
Jahren bei der Errichtung eines preußischen Volkswirt- 
schaftsrats die politischen Gemüter beunruhigte und die 
Bismarckschen Bemühungen um ‚die Schaffung eines 
Deutschen Volkswirtschaftsrats zerschlagen hatte, gelangte 
nicht zum Austrag. Man hatte dem „obersten Gutachter- 
organ‘ die Flügel beschnitten. So mußte es notwendiger- 
weise Fragment bleiben. 
Der VRWR, „das erste wirtschaftliche Parlament 
der Welt“, hat seine Hauptaufgabe, einschneidende 
wirtschaftsiremde: Uebergriffe des Reichstags zu 
verhüten, nicht zu erfüllen vermocht. 
Das Schwergewicht der Arbeit konzentrierte sich sehr bald 
ausschließlich in den nicht öffentlichen Sitzungen der Aus- 
schüsse, in denen sicherlich auch manches Wertvolle ge- 
leistet wurde. 
Die Begründung zu dem. im Juli 1928 vorgelegten 
Entwurf eines Gesetzes, über den Reichswirtschaftsrat weist 
darauf hin, daß sich bei der Verwertung der Gutachten 
das Fehlen einer unmittelbaren persön- 
lichen Verbindung zwischen Reichswirt- 
schaftsratund den gesetzgebenden Körper- 
schaften oft nachteilig bemerkbar machte. Der neue 
Entwurf verpflichtet daher die Reichsregierung, zukünftig 
die Initiativgesetzentwürfe dem RWR spätestens 
gleichzeitig wie dem Reichsrat mitzuteilen und die ‚vom 
RWR erstatteten Gutachten dem Reichsrat und 
Reichstag vorzulegen. Desgleichen soll Beauftragten 
des RWR die Möglichkeit gegeben werden, die Gutachten 
vor. Reichstag oder Reichsrat mündlich zu erläutern. 
Für den endgültigen RWR sieht der jüngste Regie- 
rungsentwurf 151 ständige Mitglieder sowie die 
Berufung nichtständiger Mitglieder vor, Der Volks- 
wirtschaftsausschuß des Reichstags hat bei der 
ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Frühjahr dieses Jahres 
die Zahl der - ständigen Mitglieder aus unbekannten 
Gründen leider auf 166 erhöht. Vor allem scheint der 
Volkswirtschaitsauschuß die Neigung zu haben, für die 
Abteilung IL -— Arbeitnehmerabteilung — das oft bean- 
standete ; 
Benennungsmonopol bestimmter Gewerkschaifts- 
verhände 
zu einem Dauermonopol auszugestalten. Ein derartiges 
Dauermonopol würde in der tatsächlichen Mit- 
yliederzahl der gewerkschaftlichen Mono- 
polverbände keine Rechtfertigung finden 
können. Warum legt man in dem Gesetz nicht ein An- 
tragsrecht bisher nicht nennungsberechtigter Körper- 
schaften fest. sowie eine Nachprüfungsmöglich- 
keit durch eine unpolitische richterliche Behörde, ob 
144
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.