10 Jahre Kohlenwirtschaftsgesetz.
Von Geheimrat G. Brecht, Köln.
Zur Betrachtung der wirtschaftsdemokratischen Be-
strebungen. in Deutschland gehört auch das Beispiel der geE-
setzlichen Organisation seiner Kohlenwirtschaft. Das
Kohlenwirtschaftsgesetz (KWG, vom 23. März 1919, Aus-
führungsbestimmungen vom 21. August 1919) ist seit einem
Jahrzehnt in Geltung Will man die Entwicklung der deut-
schen Kohlenwirtschaft in dieser Zeit objektiv beurteilen,
darf man nicht in den Fehler. verfallen, all ihr Weh und Ach
aus diesem Gesetz erklären zu wollen. Man muß sich ins-
besondere bei der Kritik der gegenwärtigen kohlenwirt-
schaftlichen Organisation von der Vorstellung ‚frei machen,
als sei diese Regelung lediglich ein Produkt der No-
vember-Revolution und ohne diese würde freie Wirtschaft
bestehen.
Die kohlenwirtschaftliche Gesetzgebung des Jahres 1919
fand u. a. bereits vor: |
1. ein seit Jahrzehnten lebendiges und stetig wachsendes
Bestreben der Regierungen und der Oeffentlichkeit nach
wirksamer Einflußnahme auf den Kohlenberg-
bau, insbesondere nach staatlicher Beein-
flussung der Preise. Die bergbautreibenden Länder,
an ihrer Spitze Preußen im Ruhrrevier, suchten im Zuge
der damaligen staatskapitalistischen Richtung ihren staat-
lichen Bergwerksbesitz energisch auszudehnen, um ihren
Einfluß zu steigern. Die starke Stellung des Rheinisch-
Westfälischen Kohlensyndikats im Wirt-
schaftsleben löste um die Jahrhundertwende bekanntlich
nicht nur in sozialdemokratischen, sondern auch in agrar-
konservativen und anderen Kreisen den Ruf nach Ver-
staatlichung aus.
obwohl die Politik dieses Syndikats unter Kirdorfs
Leitung auch von Gegnern als im allgemeinen maß-
voll anerkannt werden mußte
und sich bei der Kartell-Enau@te 1903/04 befriedigend recht-
fertigen konnte. .
; 2. die Möglichkeit der gesetzlichen Zwangssyndizierung
auf Grund der Bundesratsverordnungen vom Juli/August
1915:
3. die. während des Krieges eingeführte behörd-
liche Festsetzung derKohlenpreise durch den
preußischen Handelsminister.
Als allgemeine Entwicklungsfaktoren kamen hirzu: der
große Kohlenmangel der Kriegs- und Nachkriegs-
zeit, der in Verbindung mit der beginnenden Inflation eine
besondere Seite des öffentlichen Interesses beim Bergbau in
den Vordergrund brachte: „Schutz des Ver-
brauchers“; ferner das starke Anwachsen der ge-
nossenschaftlichen Bestrebungen, Einen
akuten Antrieb gaben dann’ allerdings — womit sich der
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