10 Jahre Kohlenwirtschaftsgesetz.
Von Geheimrat G. Brecht, Köln.
Zur Betrachtung der wirtschaftsdemokratischen Bestrebungen.
in Deutschland gehört auch das Beispiel der geEsetzlichen
Organisation seiner Kohlenwirtschaft. Das
Kohlenwirtschaftsgesetz (KWG, vom 23. März 1919, Ausführungsbestimmungen
vom 21. August 1919) ist seit einem
Jahrzehnt in Geltung Will man die Entwicklung der deutschen
Kohlenwirtschaft in dieser Zeit objektiv beurteilen,
darf man nicht in den Fehler. verfallen, all ihr Weh und Ach
aus diesem Gesetz erklären zu wollen. Man muß sich insbesondere
bei der Kritik der gegenwärtigen kohlenwirtschaftlichen
Organisation von der Vorstellung ‚frei machen,
als sei diese Regelung lediglich ein Produkt der November-Revolution
und ohne diese würde freie Wirtschaft
bestehen.
Die kohlenwirtschaftliche Gesetzgebung des Jahres 1919
fand u. a. bereits vor: |
1. ein seit Jahrzehnten lebendiges und stetig wachsendes
Bestreben der Regierungen und der Oeffentlichkeit nach
wirksamer Einflußnahme auf den Kohlenbergbau,
insbesondere nach staatlicher Beeinflussung
der Preise. Die bergbautreibenden Länder,
an ihrer Spitze Preußen im Ruhrrevier, suchten im Zuge
der damaligen staatskapitalistischen Richtung ihren staatlichen
Bergwerksbesitz energisch auszudehnen, um ihren
Einfluß zu steigern. Die starke Stellung des Rheinisch-Westfälischen
Kohlensyndikats im Wirtschaftsleben
löste um die Jahrhundertwende bekanntlich
nicht nur in sozialdemokratischen, sondern auch in agrarkonservativen
und anderen Kreisen den Ruf nach Verstaatlichung
aus.
obwohl die Politik dieses Syndikats unter Kirdorfs
Leitung auch von Gegnern als im allgemeinen maßvoll
anerkannt werden mußte
und sich bei der Kartell-Enau@te 1903/04 befriedigend rechtfertigen
konnte. .
; 2. die Möglichkeit der gesetzlichen Zwangssyndizierung
auf Grund der Bundesratsverordnungen vom Juli/August
1915:
3. die. während des Krieges eingeführte behördliche
Festsetzung derKohlenpreise durch den
preußischen Handelsminister.
Als allgemeine Entwicklungsfaktoren kamen hirzu: der
große Kohlenmangel der Kriegs- und Nachkriegszeit,
der in Verbindung mit der beginnenden Inflation eine
besondere Seite des öffentlichen Interesses beim Bergbau in
den Vordergrund brachte: „Schutz des Verbrauchers“;
ferner das starke Anwachsen der genossenschaftlichen
Bestrebungen, Einen
akuten Antrieb gaben dann’ allerdings — womit sich der
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