Es ist ein. Irrtum, wenn die freien Gewerk-
schaften die wirtschaftliche Demokratie als
dem Sozialismus wesenseigen proklamieren
und dementsprechend auf der anderen Seite
die Dprivatkapitalistische Wirtschaftsordnung
als dem Wesen nach autokratisch zu kenn-
zeichnen unternehmen,
Tatsächlich zeigt die Erfahrung der letzten Jahrzehnte,
Jaß auch im Rahmen der kapitalistischen Produk-
tion starke anti-individualistıische ‘ Tenden-
zen zur Durchsetzung gelangt sind. Vornehmlich im Be-
‚eich der Sozialgesetzgebung und des Arbeitsrechts, In der
zesamten Sozialgesetzgebung prägt sich letzten Endes
nichts anderes als. der Tatbestand aus, einen nicht un-
srheblichen Teil des . volkswirtschaftlichen Reinertrages
jer freien Verfügung seitens der einzelnen zu entziehen
und ihn nach gesetzlichen Normen zur Sicherung der
sicherungsbedürftigen Bevölkerungsschichten zu verwen”
den: wie auch in den weitläufigen Vorschriften und Maß-
nahmen, die dem „Schutz der Arbeitskraft“ dienen, sich der
Gedanke verlebendigt, die Arbeitskraft gegen eine selbst-
herrlich-autokratische, sich nur nach dem Gewinnstreben
orientierende Führung des Wirtschaftsprozesses zu schüt-
zen. Insofern zeigt die geschichtliche Gestaltung des
Kapitalismus, daß ihm eine „demokratische“ Ordnung in
den Beziehungen zwischen Arbeitskraft und Unternehmen,
soweit sie mit den Bedingungen ökonomischer Vernunft-
yemäßheit, d. i. der ungestörten Entäußerung der Pro-
iuktivkräfte vereinbar, keineswegs fremd und feindlich ist.
Das tritt noch augenscheinlicher‘ im industriellen
Arbeitsverhältnis zutage. In ‚der Ausbreitung der Tarif-
vereinbarungen verkörpert sich die Anerkennung der
Arbeiterverbände als gleichberechtigter Mitbestimmungs-
iaktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen. .. Von
einer autokratischen Regelung des Arbeitsvertrages kann
schon längst keine Rede mehr sein. Der Grundsatz einer
— wenn man will — sozialen Demokratie hat hier
weitreichende Geltung gefunden; die laut erhobene .Forde-
rung der Gewerkschaften schlägt offene Türen ein.
Doch die gewerkschaiftlichen Bestrebungen greifen
weiter in das Gebiet. der Produktion hinein, In zwei
zroßen Entwicklungsreihen sehen Sie die wichtigsten
Ansatzpunkte: in der Kartell- und Konzernbildung und in
der ökonomischen Betätigung der öffentlichen Hand. In
der Tat kommt in der Konzernbildung eine wichtige Um-
biegung des kapitalistischen Geschichtsprozesses zum Aus-
druck, deren ‚Auswirkungen jedoch in. einer durchaus
anderen Ebene legen, als die Gewerkschaften meinen.
Das entscheidende Kriterium ist nämlich
die weitgehende Trennung zwischen Unternehmung
und Kapitalbesitz,
die von der Rechtsform der Aktiengesellschaft vor-
bereitet und durch die neuzeitliche Konzernbewegung
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