Es ist ein. Irrtum, wenn die freien Gewerkschaften
die wirtschaftliche Demokratie als
dem Sozialismus wesenseigen proklamieren
und dementsprechend auf der anderen Seite
die Dprivatkapitalistische Wirtschaftsordnung
als dem Wesen nach autokratisch zu kennzeichnen
unternehmen,
Tatsächlich zeigt die Erfahrung der letzten Jahrzehnte,
Jaß auch im Rahmen der kapitalistischen Produktion
starke anti-individualistıische ‘ Tendenzen
zur Durchsetzung gelangt sind. Vornehmlich im Be-‚eich
der Sozialgesetzgebung und des Arbeitsrechts, In der
zesamten Sozialgesetzgebung prägt sich letzten Endes
nichts anderes als. der Tatbestand aus, einen nicht unsrheblichen
Teil des . volkswirtschaftlichen Reinertrages
jer freien Verfügung seitens der einzelnen zu entziehen
und ihn nach gesetzlichen Normen zur Sicherung der
sicherungsbedürftigen Bevölkerungsschichten zu verwen”
den: wie auch in den weitläufigen Vorschriften und Maßnahmen,
die dem „Schutz der Arbeitskraft“ dienen, sich der
Gedanke verlebendigt, die Arbeitskraft gegen eine selbstherrlich-autokratische,
sich nur nach dem Gewinnstreben
orientierende Führung des Wirtschaftsprozesses zu schützen.
Insofern zeigt die geschichtliche Gestaltung des
Kapitalismus, daß ihm eine „demokratische“ Ordnung in
den Beziehungen zwischen Arbeitskraft und Unternehmen,
soweit sie mit den Bedingungen ökonomischer Vernunftyemäßheit,
d. i. der ungestörten Entäußerung der Proiuktivkräfte
vereinbar, keineswegs fremd und feindlich ist.
Das tritt noch augenscheinlicher‘ im industriellen
Arbeitsverhältnis zutage. In ‚der Ausbreitung der Tarifvereinbarungen
verkörpert sich die Anerkennung der
Arbeiterverbände als gleichberechtigter Mitbestimmungsiaktor
bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen. .. Von
einer autokratischen Regelung des Arbeitsvertrages kann
schon längst keine Rede mehr sein. Der Grundsatz einer
— wenn man will — sozialen Demokratie hat hier
weitreichende Geltung gefunden; die laut erhobene .Forderung
der Gewerkschaften schlägt offene Türen ein.
Doch die gewerkschaiftlichen Bestrebungen greifen
weiter in das Gebiet. der Produktion hinein, In zwei
zroßen Entwicklungsreihen sehen Sie die wichtigsten
Ansatzpunkte: in der Kartell- und Konzernbildung und in
der ökonomischen Betätigung der öffentlichen Hand. In
der Tat kommt in der Konzernbildung eine wichtige Umbiegung
des kapitalistischen Geschichtsprozesses zum Ausdruck,
deren ‚Auswirkungen jedoch in. einer durchaus
anderen Ebene legen, als die Gewerkschaften meinen.
Das entscheidende Kriterium ist nämlich
die weitgehende Trennung zwischen Unternehmung
und Kapitalbesitz,
die von der Rechtsform der Aktiengesellschaft vorbereitet
und durch die neuzeitliche Konzernbewegung
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