lichen Autokratie‘“ gesprochen wird. Indem die Konzern:
bewegung auf breitem Felde jene Trennung von Unternehmen
und Besitz begünstigte, hat Sie einen starken Keil
in das früher unmittelbar auf dem Unternehmungseigentum
aufgebaute Kapital- und Profitinteresse getrieben und dadurch
die Bahn geöffnet für den Gedanken des Produktionsinteresses
als prädominierendes Agens
der großindustriellen Wirtschaftspolitik. Darin liegt ein
Entwicklungsmoment von überhaupt nicht zu unterschätzender,
auch vom Standpunkt der Arbeiter positiv zu bewertender
Tragweite, ganz abgesehen von den Einflüssen die
von den Konzernen — im Verein mit den Kartellen — auf
die Stabilisierung der Koniunkturbewegungen
und Verhinderung krisenhafter Erschütterungen
des Absatzes ausgehen.
Nach der Auffassung der Gewerkschaften ist nun der
konzern- und kartellmäßige Aufbau der Industrie für: die
Durchführung der Wirtschaftsdemokratie besonders geeignet,
und zwar in der Weise, daß die Arbeiter Vertretungen
in die Verwaltung entsenden. Das strikte
Gegenteil ist richtig. Je umfassender die Unternehmungsgebilde,
desto höher die Anforderungen, die an
die wirtschaftlich-kaufmännischen Qualitäten der leitenden
Persönlichkeiten zu stellen sind. Sie können nur von, Personen
geboten werden, die über hervorragende Anlagen
und Begabung in jeder Hinsicht verfügen und diese in
jahrelanger, unmittelbarer Betriebspraxis zu üben in der
Lage waren.
In der sorgfältigen Führerauslese liegt eine der
iruchtbarsten Wurzeln für die Ueberlegenheit
des Großbetriebes.
Die Vertretung der Arbeiter in den Aufsichtsräten und
Vorständen der Konzerne und großen Aktiengesellschaften
würde ferner einer Politisierumng der Betriebswirtschaft
gleichkommen. die unvermeidlich ip Konflikt
geraten muß mit der Führung der Geschäfte nach den Gesichtsrunkten
der Rentabilität und des Unternehmungsinteresses,
deren uneingeschränkte Beachtung die binnenund
namentlich auch die weltwirtschaftliche Konkurrenz
verlangt. Denn auch beim besten Willen könnten die
Gewerkschaftsführer sich ihres Charakters als Delegierte
einer : bestimmten sozialen Gruppe nicht entledizen; die
Spezialbelange der hinter ihnen stehenden Arbeiter würden
oft Richtung und Inhalt ihrer geschäftlichen Haltung und
Entschließungen bewußt oder unbewußt bestimmen, wie
die Erfahrungen mit dem Reichskohlenrat zur (Genüge erkennen
lassen.
Die Sitzungen der Auifsichtsräte und Vorstände
würden, gleich den staatlichen und kommunalen
Parlamenten, zum Schauplatz häufiger heitigster
Auseinandersetzungen und Kämpfe werden.
RA