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sind jedoch infolge der einfuhrbeschränkenden Wirkung der Inflation und der Zollerhöhungen die Ein-
nahmen aus den Einfuhrzöllen von 583 Millionen fr. auf 473 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft und der Ein-
nahmeüberschuß der Zollverwaltung von 626,6 Millionen fr. auf 473 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft
gesunken. Der prozentuale Anteil der Ausgaben an den Einnahmen ist infolgedessen von 6,78 vH. auf
11,42 vH gestiegen.
Verwaltung der Staatsmanufakturen.
Der Administration des Manufactuwres de l’Etat unterstehen die Manufakturen des Tabak- und Streich-
holzmonopols. Das Tabakmonopol, das bedeutendste der französischen Steuermonopole, ist ebenso wie
das Zündholzmonopol und das dem Kriegsministerium unterstehende Pulver- und Salpetermonopol ein
Fabrikations- und Handelsmonopol. In seine Verwaltung teilen sich die Manufakturverwaltung und die
Verwaltung der indirekten Steuern: der ersteren liegt die Überwachung des inländischen Tabakbaues, der
Ankauf des Rohtabaks, die Verwaltung der staatlichen Tabakmagazine und die Herstellung der Tabak-
fabrikate ob, der letzteren dagegen der Verkauf der Tabakfabrikate. Der Tabakbau, der nur in 29 Departe-
ments erlaubt ist, und zwar nur in einer bestimmten, vom Finanzminister festgesetzten Maximal-Anbau-
quantität, wird von besonderen Regiebeamten in allen seinen Stadien bis zur Ablieferung des Rohproduktes
in die staatlichen Rohtabakmagazine überwacht. Die Verarbeitung des Rohtabaks ist das ausschließliche
Recht das Staates. Der Staat besitzt 20 Tabakmanufakturen und eine Spezialwerkstätte für die Her-
stellung von in den Tabakfabriken verwandten Maschinen und Werkzeugen. An der Spitze jeder Manu-
faktur steht ein Direktor, der mit einem Ingenieur, einem Kontrolleur und einem Unteringenieur ein Ver-
waltungskollegium bildet. Die Fertigfabrikate werden von den Manufakturen in die Entrepöts überführt
und gehen hiermit in die Hände der Verwaltung der indirekten Steuern über. Den Vorstehern der Entrepöts
(vgl. oben Verwaltung der indirekten Steuern S.201) liegt es ob, die Tabakfabrikate an die Debitanten zu
verkaufen, welche Privatpersonen sind und gegen Provision den örtlichen Kleinverkauf an die Konsumenten
betreiben. Für den Transport des Tabaks zwischen den verschiedenen Etablissements der Regie bestehen
mit den Eisenbahngesellschaften oder Seelinien besondere Verträge über die Tarifsätze.
Auch beim Streichholzmonopol, das man nach dem Gesetze vom 992, März 1924 durch eine Steuer zu
ersetzen beabsichtigt, liegt die Fabrikation bei den Staatsmanufakturen, der Verkauf bei der Verwaltung
der indirekten Steuern. Um Monopolverletzungen seitens Privater leichter vorbeugen zu können, ist die
Streichholzfabrikation in vier Manufakturen konzentriert; jeder Manufaktur ist ein bestimmter Bezirk
als Absatzgebiet zugewiesen. Der Kleinverkauf liegt den Tabakdebitanten ob.
Beim Pulvermonopol wird die Fabrikation von einem besonderen, aus Fachingenieuren zusammen-
gesetzten Direktorium, das dem Kriegsministerium untersteht, geleitet, während der Verkauf des Pulvers
wiederum Sache der Verwaltung der indirekten Steuern ist. Die Verwaltung entledigt sich dieser Aufgabe
mit Hilfe der Niederlagenverwalter, die das Pulver an die Debitanten verkaufen. Ein eigentlicher Steuer-
zuschlag auf den Verkaufspreis findet nur bei dem Jagdpulver statt, während das Bergwerkspulver sowie
das zur Ausfuhr bestimmte Pulver zum Wiederbeschaffungspreise verkauft wird.
Ausgaben und Einnahmen des Pulvermonopols werden in dem Budget Annexe »Service des Poudres
et Salpetres« gegenübergestellt. Die Einnahmen bestehen, von unwesentlichen Posten abgesehen, in den
Erträgen der Pulververkäufe an das Kriegs-, Marine- und Finanzministerium. Im Budget General sind
diese Einnahmesummen des Budget Annexe unter den genannten Ministerien als Ausgaben gebucht.
Der unter dem Finanzministerium für den Service des Poudres ausgeworfene Posten entspricht den
Pulverquantitäten, welche die Verwaltung der indirekten Steuern zum Verkaufe an Private von den
Pulvermanufakturen bezogen hat.
Die Ausgaben für die Tabak- und Streichholzmanufakturen (vgl. Übersicht S. 201) betrugen 1914
130 Millionen, 1925 149 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft, wobei jedoch zu beachten ist, daß in diesen
Zahlen die Kosten für den Verkauf der Fabrikate (Unkosten der Verwaltung der indirekten Steuern,
Provision der Debitanten) nicht enthalten sind. Die Bruttoeinnahmen aus dem Verkaufe des Tabaks
und der Streichhölzer betrugen 1914 576 Millionen, 1925 581 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft.
Wesentliche Veränderungen in den Zahlenverhältnissen sind demnach im Vor- und Nachkriegsetat bei
der Manufakturverwaltung nicht eingetreten.
Laboratorien.
Die unter dem Titel Service de Laboratoires im Etat erscheinenden Ausgaben betreffen die 19 Labora-
torien, die dem Finanzministerium für den Dienst der Zollverwaltung und der Verwaltung der indirekten
Steuern unterstehen (vgl. Übersicht S. 201).
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