tober 1925 sei dem Herrn Reichswirtschaftsminister mitgeteilt worden,
daß das Mißverhältnis zwischen den Brutto- und Nettopreisen sich so
vergrößert habe, daß die Kaliindustrie an einer Preiserhöhung nicht
vorbeikomme, Anträge aber noch zurückstellen wolle, um das Ergebnis
der von der Reichsregierung eingeleiteten allgemeinen Preissenkungsaktion
auf dem Warenmarkt abzuwarten. Da jedoch durch diese Maßnahme
nur erreicht worden sei, daß die Warenpreise und Löhne in
Deutschland nicht weiter zugenommen hätten, seien die Verhältnisse
für die Kaliindustrie nicht besser geworden. Es müsse deshalb nunmehr
an eine Erhöhung der Preise in dem vorgeschlagenen Umfange
herangetreten werden.
Gegen diesen Vorschlag wandten eich die Vertreter der Landwirtschaft
im Reichskalirat. Sie erklärten, daß die Abnehmer nicht in der
Lage seien, einer Kalipreiserhöhung zuzustimmen. Sie hätten auch die
Überzeugung, daß eine Preiserhöhung der Kaliindustrie den erwarteten
Vorteil nicht bringen würde, weil die im Interesse der Ermäßigung der
Gestehungskosten wünschenswerte Absatzsteigerung hierdurch in Frage
gestellt würde. Die Arbeitnehmer erhoben ebenfalls Widerspruch, da
sie die Frage der Gestehungskosten der Werke noch nicht für genügend
geklärt ansahen.. Von den Vertretern des Kalihandels wurde dagegen
ein Vermittlungsvorschlag gemacht, indem beantragt wurde, eine durchschnittliche
Preiserhöhung um 12% vorzunehmen und später, wenn das
Ergebnis der Ernte zu übersehen wäre, dem Kalisyndikat die weiterbeantragten
6% in einer erneuten Verhandlung zu bewilligen. Über
diesen Antrag wurde in der Sitzung am 11. August 1926 abgestimmt.
Es ergab sich dabei bei 4 Stimmenthaltungen eine Stimmenmehrheit
von 13 gegen 9 Stimmen. Der Vermittlungsantrag. war daher vom
Reichskalirat angenommen. Gegen den Beschluß wurde jedoch von
dem Here Reichswirtschaftsminister auf Grund des $ 91 der Durchführungsvorschriften
vom 18. Juli 1919 Einspruch erhoben. Er kam
daher nicht zur Durchführung.
Unmittelbar nach dieser Sitzung des Reichskalirats veranlaßte der
Herr Reichswirtschaftsminister durch die Preisprüfungssetelle des Reichswirtschaftsministeriums
bei zahlreichen Kaliwerken eingehende Untersuchungen
über ihre Selbstkosten. Sie führten dazu, daß der Herr
Reichswirtschaftsminister den bisherigen Widerstand gegen eine Preiserhöhung
aufgab. Es wurde daher vom Reichskalirat über den inzwischen
erneuerten Preiserhöhungsantrag des Syndikates in einer
Sitzung. am 22, Dezember 1926 beraten. Hierbei wurde mit den Vertretern
der Landwirtschaft, der Industrie und des Handels eine Einigung
über die neuen Preise für die einzelnen Salzsorten erzielt. Die
neuen Preise bedeuteten eine Erhöhung des bisherigen Preisniveaus
um durchschnittlich 9,5%. Die Annahme dieser Preise durch den
Reichskalirat erfolgte einstimmig, wobei sich die Vertreter der Arbeiter
und Angestellten der Stimme enthielten. Die Neufestsetzung der
Preise erfolgte mit Wirkung vom 23. Dezember 1926 ab. Der Unterschied
gegenüber den bisherigen Höchstpreisen ergibt eich aus nachfolgender
Übersicht:
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