Genaue Feststellungen können darüber meines Erachtens von keiner
Organisation vorgenommen werden. Es scheitert dies daran, daß in
den Orten, wo nur ein Kaliwerk war, die Zahletellen bzw. Ortsverwal-
tungen der betreffenden Organisationen nach der Stillegung aufgelöst
wurden und andererseite ja die Zahl der damals auf den Werken be-
schäftigten Arbeiter nicht nur auf die Ortschaft beschränkt war, wo
sich das Kaliwerk befand, sondern mindestens 1 Dutzend Ortschaften
und mehr dafür in Betracht kamen. Genaue Feststellungen darüber
könnten meines Erachtens nur durch die Landrateämter in Verbindung
mit den davon betroffenen Gemeinden gemacht werden. Soweit sich
die Feststellungen darüber erheben ließen, führe ich diese nach-
stehend an!) :
Namen des Werkes
Aschersleben IV, VI, 7
Manstfeld
Ver. chem. Fabr. L’hall
Conow
Siegfried I u. II
Hope
Fulda
Günthershall
Wilhelmshall
Beienrode I u. II
Rastenberg
Hohenzollern
Bernburger Kaliwerke
Prinz Adalbert
Einigkeit HI
Steinförde
Sachsen-Weimar
Kaiseroda I
Ronnenberg II
Stillgelegt
am
1928/25
1. 1.1926
10. 10. 1928
31. 12. 1925
1.11. 1926
15. 11. 1927
1.12. 1925
3. 12. 1926
1. 4.1926
20. 11. 1926
28. 2. 1924
1.11. 1928
1. 1.1925
1. 9. 1925
1. 9.1925
1. 10. 1924
1. 5.1926
2. 8.1927
1. 5.1994
Zahl der
Beschäf-
tigten
400 |
170
200
120
276
85
140
322
‚200
380
500
310
400
320
45
280
700
200
350
Davon haben Be-
schäftigung
gefunden
Am
31. XIL 28
noch
arbeits-
los
auf in
anderen | anderen
Kali- In-
werken | dustrien
90 100
160 / 10
unbekannt | 30
110 10
unbekannt ! unbekannt
40 39
unbekannt unbekannt
28 . 239
unbekannt 400
140 | 235
444 126
243 57
972 | 400
278 60
35 m
‘90 90
110. 50° 258
160 ] 40 —
9 145 146
In der letzten Rubrik sind die Arbeiter mit enthalten, welche
zwangsweise pensioniert worden sind. Von den etwa 100 eingegan-
genen Fragebogen habe ich nur die vorstehend genannten Werke auf-
führen können. Die übrigen Fragebogen enthalten infolge der schon
längere Zeit zurückliegenden Stillegung eo unvollständige Angaben,
daß damit nichts anzufangen ist. Die Arbeiter und Angestellten der
stillgelegten Werke haben entsprechend den Bestimmungen des 8 85
KWG Anspruch auf Entschädigung. - Bei Streitigkeiten, welche eich
hierbei zwischen Unternehmern und Belegschaften ergeben, ist das im
N) Genaue Feststellungen sind jetzt, also April 1929, nicht mehr möglich.
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