prüfen muß als zu der Zeit, in der diese Gesetzbestimmung geschaffen
wurde. Die Bestimmung stammt noch aus der Vorstellung vor dem
Kriege, daß ein deutsches Kalimonopol bestehe. Heute jedoch kann es
jederzeit wieder vorkommen, daß wir zur Bekämpfung einer neuen Kon-
kurrenz genötigt sind. Ich glaube daher, daß es richtiger wäre, diese
Bestimmung fallen zu lassen.
Sachverständiger Korte: Es würde im Interesse der deutschen
Kaliindustrie und der deutschen Wirtschaft liegen, diese Bestimmungen
bald aufzuheben. Unter den heutigen Verhältnissen sind uns die Hände
gebunden, während z. B. seinerzeit im Kampfe mit dem Elsaß Italien
trotz der. großen Frachtkosten so ziemlich ganz dem Elsaß überlassen
werden mußte.
Sachverständiger Hofer: Die höherwertigen Salze gehen haupt-
sächlich in das Ausland, und die Preise sind nicht erhöht; sie liegen
noch 10% unter den Vorkriegspreisen. Die Preise für die 40er und 20er
Düngesalze dagegen, die hauptsächlich in der deutschen Landwirtschaft
gebraucht werden, sind bis 20 % erhöht worden.
Maenicke: Im Jahre 1928 beträgt der Anteil des schwefelsauren
Kalis am Auslandsabsatz 18,87 % gegenüber 16,5% im Jahre 1927,
der Anteil am Gesamtabsatz 7,8% gegenüber 1927 6,29%. Das 40er
Düngesalz weist wiederum mit 27,46 % den stärksten Anteil am Aus-
landsabsatz auf, 1927 26,56%. Die Prozentzahlen für Chlorkalium und
20er Düngesalz berechnen sich zu 21,04 % und 14,66 %.
Sachverständiger Prentzel: Der Preis für die Fabrikate, im
wesentlichen der Preis für Chlorkalium, steht heute auf dem Papier.
Wir geben auch im Inlandsgeschäft erhebliche Verbraucherrabatte, die
zwischen 10 und 20 % schwanken. Wenn wir also den Erlös für Chlor-
kalium steigern wollten, würde zunächst dieser Verbraucherrabatt er-
mäßigt werden müssen. Das war der Grund, weshalb man mit den
offiziellen Listenpreisen für Chlorkalium nicht in die Höhe gegangen
ist. Die Preiserhöhung war im übrigen in Wirklichkeit eine Preis-
regulierung; sie sollte die falsche Relation beseitigen, die sich im Laufe
der Jahre zwischen Rohsalz und Fabrikaten entwickelt hatte. Das
40er Salz ist seinerzeit für die deutsche Landwirtschaft zu einem ganz
anormal billigen Preis eingeführt worden, er betrug weniger als die
Hälfte des Chlorkaliumpreises, während das 40er Salz in seinem Kali-
gehalt nur 20% unter dem Chlorkalium liegt, denn das Chlorkalium
ist ein 50er Salz. Deshalb mußte der Preis für das 40er Salz erhöht
werden, wenn sich die deutsche Kaliindustrie nicht allmählich an dem
40er Salz verbluten wollte. In Wirklichkeit erfolgt die Preiserhöhung
bei den Fabrikaten durch Ermäßigung der Rabatte.
d) Rabatte,
Sachverständiger Prentzel: Die Rabatte richten sich nach der
Menge Reinkali, die im Laufe des Jahres abgenommen wird. Nach den
Bestimmungen des Gesetzes ist das Syndikat verpflichtet, bei gleichen
Voraussetzungen die gleichen Rabatte zu gewähren, Der Handel be-
kommt auf die Preise des letzten Abnehmers Rabatte, die so bemessen
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