Rabattsätze an Handelsorganisationen zur Belieferung landwirtschaft-
licher Verbraucher gewährt:
Rabattsätze vom 1. Januar 1911 bis 31. Juli 1914
für landwirtschaftliche und industrielle Bezüge),
M für 100 dz eff.
1 ahresabnahme von dz Reinkali
PP.
Salzsorte
1 bis
500
501
is
2000
2001
bis
925 000
über
25 000
über
50 000
Carnallit
Kainit
Düngesalz 20—22 %
# 80—82 %
; 40—42 %
3s—
5,—
8,
| 12.
1v,
6,— 7,50 8,50
4— | 11,— 12—
| 14,— | 16,—
— | 20,— 22,—
25— 27— 80,—
M für 100 dz Reinkali
Salzsorte
Chlorkalium auf 80 % KC1
red. Gewicht
Schwefels. Kali auf 90%
K, SO, red. Gewicht
Schwefels. Kalimagnesia
auf 48% K, SO, red.
Gewicht
Bei Jahresabnahme von dz Reinkali
500 5000
his bis
4999 | 12000
20,— | 40,— 60,—
70,— | 90,— | 110,— | 180,— ı
80,— | 80,—
180,—
10,— | 20,— | 830,— | 40,— | 40,—
Bei dem Vergleich der Rabattsätze der Vorkriegsjahre mit den
gegenwärtig geltenden Rabattsätzen ist zu beachten, daß in der Vor-
kriegszeit der Anteil des Kaliabsatzes, der zu den Sätzen der höchsten
Rabattstufe abgegeben wurde, kleiner war als in der Gegenwart. Die
vorstehend erwähnte Bestimmung des Kaliwirteschaftegesetzes hat zur
Folge gehabt, daß zahlreiche Abnehmer des Deutschen Kalisyndikats
von dem ihnen gesetzlich zustehenden Recht des Zusammenschlusses zur
Erlangung des höchsten Vergütungssatzes Gebrauch gemacht haben.
Auch die Grundsätze für die Bemessung der Rabatte haben sich wesent.
lich geändert. Sie werden heute wie in der Vorkriegszeit auf den Doppel-
zentner eff, abgenommene Salze berechnet. Während jedoch damals die
Staffelung der Rabatte bei den einzelnen Salzsorten etwa in der Weise
arfolgte, daß je Doppelzentner Reinkali der Rabatt gleich blieb, ist die
1% Bei Bezahlung der Fakturen vom 1. bis zum 15. eines jeden Monats bis
zum 1. des nächsten Monats und der Fakturen vom 16. bis Ende eines jeden
Monats bis zum 15, des nächsten Monats wurde ein Kassaskonto von 11, % auf
den Bruttopreis der Waren (ohne Frachtzuschlag und Überführungsgebühr) gewährt.
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