Full text: Die deutsche Kaliindustrie

bezieht, Zusammengeschlossen. Die Düngerhandels-G. m. b. H. und das 
Deutsche Kalikontor G. m. b. H. sind beide Händlerorganisationen. 
Diejenigen 18% des landwirtschaftlichen inländischen Kaliabsatzes, 
die nicht durch diese Örganisationen abgesetzt werden, entfallen auf 
etwa 2000 kleinere und mittlere Handelefirmen. 
Den Handelsfirmen und Handelsorganisationen, die vom Deutschen 
Kalisyndikat Kali zur Weitergabe an landwirtschaftliche Verbraucher 
beziehen, werden je nach der Höhe ihres Absatzes die nachfolgenden 
Rabatte gewährt: 
Rabatte für Wiederverkäufer 
RM für 100 dz eff. 
a a Lk 
Bei Jahresabnahme von dz Reinkali 
Salzsorte 
Carnallit 
Kainit-Hartsalz und Hederich-Kainit?) 
Kalidüngesalz 18—29 % 
28—82 
38— 42", 
„ 50-—K4 56 (Chlorkalium) 
Schwefelsaures Kali 4R—52 % 
Kalimagnesia 26—30 % | 
10 | 501 2001 
bis | bis bis 
5001) | 2000 !95000 ! 25000 
4,30 | 
11,57 | 
20,86 
29,48 
63,18 
70,20 
835,16 
5,03 
7,92 
14,42 
24,71 
35,78 
"”. RQ 
5,52 
9,07 
17,28 
29,06 
26 AC 
6,82 
10,74 
20,14 
833,41 
“8,38 
„68 
35,20 
57,60 | 
8 
42,700 
at 
GO 
Sonder- 
rabatte der 
drei großen 
Abnehmer. 
organi- 
sationen 
8,46 
13,74 
27,00 
47,85 
69,30 
148,50 
165,00 
82,50 
Um 501 dz Reinkali und damit die zweite Rabattstufe zu erreichen, 
muß ein Jahresumsatz. von etwa 40 Wagen Kainit-Hartsalz oder etwa 
12 bis 13 Wagen Kalidüngesalz 40% oder etwa 10 Wagen Kalidüngesalz 
50 bis 54% (Chlorkalium) bzw. schwefelsaures Kali oder etwa 
20 Wagen schwefelsaure Kalimagnesia zu je 10 000 kg erzielt werden. 
Für die Feststellung der Rabattstufe werden alle Kalibezüge im Jahre 
zusammengerechnet. Die Rabattberechnung erfolgt halbjährlich durch 
das Kalisyndikat. Bedidgt der Gesamtabsatz nach Ablauf des Jahres 
eine höhere Rabattstufe als die im ersten Halbjahr in Anwendung ge- 
brachte, so wird die Differenz bei der Abrechnung im zweiten Halbjahr 
berücksichtigt. Die Rabattbeträge werden nur gegen Rücksendung des 
unterschriebenen Rabattanerkenntnisses ausgezahlt. Die Rabatte dürfen 
von den Wiederverkäufern an andere Wiederverkäufer nur entsprechend 
len obengenannten Sätzen und in der gleichen Weise weitergegeben 
werden. In der Vorkriegszeit wurden demgegenüber die folgenden 
) Die Rabatte der ersten Stufe kommen gleich in den Rechnungen zum Abzue. 
‘) Auf Hederich-Kainit wird noch ein Sonderrabatt von 5 Pf. für den Doppel 
zentner wirkliches Gewicht gewährt. Dieser Rabatt wird gleich in den Rechnungen 
abgesetzt. Von diesen Rabatten dürfen an Verbraucher Rückvergütungen in irgend- 
einer Form weder mittelbar noch unmittelbar gewährt werden. 
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