beanstanden und die vom Reichskalirat festgesetzten Inlandsverkaufs-
preise nach Anhörung des Reichskalirats und des Kalisyndikats herab-
zusetzen. Die Kontrolle über die Festsetzung der Kalipreise bestand
bereits in der Vorkriegszeit und wurde damals durch den Reichskanzler
ausgeübt. Sie war durch den Zwangscharakter des Syndikats begründet,
das innerhalb des deutschen Reichsgebiets ausschließlich den Bedarf an
Kali deckte. Über die Wirksamkeit der Preiskontrolle der Vorkriegg-
jahre ist heute ein Urteil kaum mehr möglich. Die Organisation der
Nachkriegsjahre mußte zu einer bedenklichen Unklarheit der Verant-
wortung führen. Das Kalisyndikat hat lediglich für, Vorschläge und
Begründungen einzustehen, die einer weiteren Prüfung durch den
Reichskalirat unterliegen; da es die Verkaufsorganisation der Kaliunter-
nehmungen verkörpert, ist von vornherein anzunehmen, daß in ihm die
Preise verhältnismäßig hoch bemessen werden. Der Reichskalirat ist
als diejenige Stelle gedacht, von der nach ihrer Zusammensetzung er-
forderlichenfalls Korrekturen an den Vorschlägen des Kalisyndikats
arwartet werden. Daneben hat der Reichswirtschaftsminister ein Be-
anstandungsrecht und ein Initiativrecht auf Herabsetzung der Preise;
allerdings müssen zuvor Reichskalirat und Kalisyndikat von ihm gehört
werden. Vermag der Reichskalirat, gleichgültig aus welchen Gründen,
seiner Funktion als Preiskontrolle nicht zu genügen, so wird die Gesamt-
ordnung der Kaliwirtschaft in starkem Maße erschüttert werden, da
nunmehr die Maßnahmen des Ministers und die Stellungnahme des
Reichskalirats in einem der Öffentlichkeit nicht verständlichen Miß-
verhältnis stehen müssen. Die Zusammensetzung des Reichskalirate
ist durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt; außer technischen Sach-
verständigen müssen namentlich Vertreter der Kaliunternehmungen, des
Syndikats, der Arbeitnehmer, des Handels und der Verbraucher an ihm
veteiligt sein. Die Verbrauchervertreter werden jedoch in erster Linie
aus Organisationen entnommen, die als Verteiler Kali an die Ver-
braucher absetzen. Durch ihre Einschaltung als Verteiler in die Kali-
wirtschaft sind sie mit ihr nicht allein unter Verbrauchergesichtspunkten
verknüpft. Ihre Stellungnahme kann aus diesen weiteren Zusammen-
hängen heraus Beeinflussungen unterworfen werden. Bei den Vertretern
aus Arbeitnehmerkreisen besteht die natürliche Beziehung zwischen
Wohlfahrt des Industriezweiges und Lohnhöhe der dort Beschäftigten,
In der Tat zeigt die Beobachtung der Löhne in der Kaliindustrie eine
stete und bis in die letzte Zeit ununterbrochene Aufwärtsentwicklung.
In jedem Falle hat der Reichskalirat seit den Inflationsjahren die Ver-
antwortung der Preispolitik im wesentlichen dem Reichswirtschafts-
minister als der letzten Kontrollinstanz überlassen.
Dernburg, Schmidt, Baade, Baltrusch, Bazlen, Beckmann, Bernhard,
Bücher, Dewitz, Drewitz, Eggert, Eulenburg, Hamm, Harms, Hermann,
Hermes, Graf von Keyserlingk, Lammers, Lang, Liebermann, Mulert,
August Müller, Georg Müller, Rauch, von Raumer, Frhr. von Richthofen,
von Saucken, Sering, Tarnow, Zimmermann.
Berlin, im Juni 19929.
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