war. Alles dieses zugegeben, folgte daraus noch
immer nicht, daß Deutschland aus eigener Kraft
nur bis zu einer bestimmten Höhe zahlungsfähig
sei. Das sollte sich ja gerade aus den Erfahrungen
zeigen, die man im Laufe der Jahre mit dem
Dawesplan machen würde, und solche Erfahrungen
lagen nicht vor, so lange es keine greifbaren
Hemmnisse in der Durchführung des Dawesplanes
gab. Wollte man wirklich wirtschaftliche Ergebnisse
für die endgültige Lösung des Reparationsproblemes
verwerten, so blieb nichts übrig, als
die weitere Entwicklung der Dinge unter dem
Dawesplan abzuwarten und seine Revision zugunsten
Deutschlands erst dann vorzunehmen,
wenn es sich erwiesen haben würde, daß die
deutsche Wirtschaft nicht länger in der Lage war,
die Annuitäten des Dawesplanes vollständig aufzubringen
und zu transferieren. Dann aber durfte
man nicht vorzeitig nach Paris gehen, um unter
„Sachverständigen“ über die Herabsetzung der
deutschen Schuld zu verhandeln.
Die deutschen Delegierten sahen bald ein, daß
sie nicht zu einer wirtschaftlichen Untersuchung,
sondern zu einem politischen Handel nach Paris
gekommen waren, und diese Erkenntnis mußte
notwendig zu einer Krise in der Konferenz führen.
Die Vertreter der Gläubigerstaaten betrachteten
die wirtschaftlichen Darlegungen der deutschen
Sachverständigen nur als die konventionelle Einleitung
zu einem ernsthaften Angebot, wie das bei
Geschäften üblich ist, während die Deutschen
schon kraft ihres Auftrages außerstande waren,
sich auf eine solche Art der Verhandlung einzu-Jassen.
So erklärt es sich, daß die Sachverständigen
Wochen und Monate mit der Diskussion
aller möglichen Nebenfragen hinbrachten, ohne in
ihren Sitzungen den Kernpunkt, nämlich die Höhe
der Jahresleistungen, zu behandeln, aus Scheu
vor dem Zusammenstoß, der erfolgen mußte, sobald
die Gläubiger ihre Forderungen nannten und
sobald die Deutschen mit einem Gegengebot
herauskamen, das der vollkommenen Unklarheit
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