über die deutsche Zahlungsfähigkeit einigermaßen
Rechnung tragen wollte. Aber dieser Ausgang
war unvermeidlich; er kam, als schließlich die
Deutschen der Forderung der Gläubiger von über
2,2 Milliarden durchschnittlicher Annuität auf
58 Jahre ihr von zahlreichen Bedingungen abhängiges
Angebot von durchschnittlich 1650 Millionen
auf 37 Jahre entgegensetzen. Damit schien
der Fehlschlag einer Konferenz besiegelt zu sein,
die nach der Logik der Dinge zu keinem anderen
Ergebnis führen konnte. Auch der Vermittlungsvorschlag
von Owen D. Young, der die
Annuität des heutigen Youngplanes von rund
2 Milliarden im Durchschnitt festgelegt hat, war
an sich nicht geeignet, den Streit der Parteien zu
schlichten, weil er ebensowenig auf wirtschaftlicher
Erkenntnis beruhte wie die Forderung der
Gläubiger oder das Angebot der Deutschen. In
ihm kam nur endlich in klarster Weise zum Ausdruck,
um was es sich in Paris handelte: nicht
um die Erkenntnis wirtschaftlicher Möglichkeiten,
sondern um ein rein politisches Geschäft. Da dies
so war, hätten die deutschen Delegierten vollen
Grund gehabt, ihre Mission als Sachverständige
unverrichteter Dinge wieder in die Hand der
deutschen Regierung zurückzulegen. Diese Konsequenz
hat in letzter Stunde nur einer der Sachverständigen,
der Vertreter der Industrie, Dr.
Vögler, gezogen. Den drei anderen Delegierten
erteilte die deutsche Regierung die Ermächtigung,
den gegebenen Verhältnissen Rechnung zu
tragen und nach ihrem besten Ermessen auf der
Grundlage des Vorschlages von Owen D. Young
sich mit den Gläubigern zu einigen.
Es blieb dem eigenen Ermessen der Sachverständigen
anheimgestellt, ob sie von dieser Ermächtigung
Gebrauch machen wollten. Im Hinblick
auf die im Laufe der Verhandlungen entstandene
allgemeine politische und wirtschaftliche
Lage haben sich die deutschen Vertreter dazu
entschlossen, die Einigung herbeizuführen. Durch
den Abbruch der Konferenz wäre eine Krise in
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