2, Titel: Gegenjeitiger Vertrag. 88 321, 322. 245
S. 376, Sehrbuc S. 372), Blank Bem. 2 zu 8 322; a. M. Schollmeyer Ben. 2 zu S 322,
ferner ad 2. Sa S 151 Mr. 1. oeßterer meint, e$ {ei mit S 324 „nicht =.
Derträglich“, daß der eine „von zwei grundfäßlich jelbjtändigen Unfprüchen“ wegen Or
cm Derechtigten obliegenden Pilicht zur vorherigen Erfüllung des andern auch gar nich
Tällig werde, Allein, wenn die Borleiftung überhaupt unmöglich geworden it, Dat es
Hatürlich feinen Sinn jie al8 gejeßlihe Borausjebung der SZälligkeit der Gegenleiftung zu
bezeichnen. Sall8. alfo ihre Unmöglichkeit vom andern Teil zu vertreten ift (S 324), wird
die Segenleiftung des leßfern in dem Augenblict fällig, in dem diefe Unmöglichkeit zutage
Pitt, Ünzutreffend ijt ferner m. €. die Meinung Dertmanns, e8 fei nicht abzufeden, warum
% Dorleiftungspflicht des Kläger8 die Klage von AUmt8 wegen abgewiejen werben jolle,
wenn der Betlagte fi gar nicht darauf beruft. Ein Kläger, der felber zugi0t bn er
Tach dent Vertrage vorzufleiften hat, Iellt, menn er fofortige unbebingte Berurtei ung
dert, m. € einen unichlülfigen Antrag und kann daher fein Verfäumnisurtet
"wirken.
..Öreilich, wenn auZ der Klage nicht8 über die Vorleiftungspfliht des Klägers
COLL wäre, fönnte Berfdummisunteil gegen den Schuldner Keller werden, da 9
& Kegel des 8 3920 nur Berpflichtung zur Leiftung Zug um Zug anzunehmen it. Den
er Brand, daß der Kläger vorleiftungspflichtig fei, hat der Schuldner zu beweijen. Erbringt
daß tejen Beweis, jo erfolgt die Nomweifung der Klage, wenn nicht der Gläubiger beweitt,
Der er bereit® vorgeleiftet Hat oder Daß der Schuldner {ich im Berzuge der Annahme
Ülindet,. Hat der Kläger vorgeleiftet, Io erfolgt undedingte Verurteilung des Schuldners
el Seiftung, Befindet fih der Schuldner im Annahmeverzug, 10 tritt Verurteilung auf
tung na Empfang der Gegenleiftung ein. Zur Begründung der Klage auf
zu ®dinate Leiftung it daher bier erforderlich die Behauptung der hewirkten Vorleitung,
Dee Seat ündung der Klage A Leiftung nach Empfang der Gegenleiftung die Behauptung
Unahmebverzugs des Schuldner8.
3. bj. 3. Mag der Schuldner zur Erfüllung Zug um Zug oder zur Leiftung
A Empiang ber Dee fette verurteilt worden fein, in beiden SZällen kann ‚der
Dee auf $rund einer jolden Verurteilung jeinen Anfpruch ohne Bewirkung der ihm
ji kegenden Seiftung im Wege der Zwangsvolljtrechung ME wenn der Schuldner
hoc Im Berzuge der Annahme befindet, was bei der Verurteilung zur Seiftung
Gb O upfang der Gegenleiftung ohnehin A VBorausjeBung ift S 274 Ubi. 2).
enio land Bem. 3 zu & 322. Val. oben Bem. 1 am Ende. .
den „Sür die Erteilung der vollftrecbharen Ausfertigung und für die Vollitreckung durch
zur Oeriht8voN jeher bzw. durch das Vollftreckungsgericht finden bei der Verurteilung
eiftung Aug um Zug die 88 726 Ubi. 2, 756, 765 ZPO. en
. & 726 Abi. 2: „Hängt die Bollitrekung von einer Zug um HZUg ZU
Vewirkenden Leiftung ve Oläubigers an den Schuldner ab, 10 Mt Der Zn
daß der Schuldner befriedigt oder im Verzuge der Annahme it, nur dann
orforderlich, wenn die dem Schuldner obliegende Leitung in der ANogabe einer
Willenserklärung beftebht.“ n Gewirfeuden
8 756: „Hängt die Bollitreckung von einer Zug um Hug zu Dewirken
Seiftung des E an den Schuldner ab, {fd darf der Gerichtsvollzieher
die Bwangsvollitrechung nicht beginnen, bevor ex dem Schuldner die diejent
gebührende Leitung in einer den Verzug der Annahme begründenden Weile
angeboten hat, Jofern nicht der Beweis, daß der Schuldner befriedigt 0Der vn
Verzug der Annahme ijt, durch öffentliche oder Öffentlich N NE Urkung N
Beführt mird und eine Abijchrift diefer Urkunden bereits zugeftellt ijt oder gleich»
Settig zugeftellt mird.“ B 2 —_—_—_
8 765: „Bängt die Bollftrechung von einer Zug um Bug zu bewirken)
Veiftung des En an den Schuldrer ab, {o darf das Bollfirechungsgericht
eine Vollitreckungsmaßregel nur anordnen, wenn der Beweis, daß der Sch el
befriedigt over im Berzuge der Annahme ift, durch öffentliche De Sffen in
beglaubigte Urkunden geführt wird und eine AWbfeHrift, diefer nn EAN
pugeftellt ift. Der Ruftellung bedarf es nicht, wenn bereit? der re m &
ie Bwangsvollitredung nach S 756 begonnen Hatte und der Beweis durch da
Ss Ci des Gerichtsvollzieher3 geführt ei. ® (iR Bat am
‚Ze Derurteilung zur Leitung nad Empfang der Gegentkel at 3u
Ser lichen Borausiebung: NS en lee MM Wer der Annahme ijt. Der Beweis
Ürteit Yelen PN it Dier ftet3 durch Rn öffen lie AED EN Ei
"Dei , geführt. Die ZwangsSvollitredung gemä .
Veiteres durchaeführt DS