Zusammensetzung der Gesamtsteuereinnahmen von Reich, Ländern, Gemeinden (Gemeinde
in
Steuerart
Reich Länder
1913/14 | 1925/26 | 1926/27 | 1927/28 | 1913/14 | 1925/26 1926/27 | 1927/28
RB NH SB
a
‚ Steuern vom Einkommen und Vermögen
1. Einkommensteuer (einschl. Körperschaftsteuer)......000000..000000000
2, VermögensteUeF...........0.000044
3. Erbsachaft- und Schenkungsteuer....
". Einmalige Abgaben vom Einkommen
und Vermögen s...000000000000000
«I. Steuern vom Grundbesitz und Gewerbebetrieb:
1. Grund- und Gebäudesteuer ........
2. Gewerbesteuern (einschl. Sonderge-WwerbesteuerN)........0.000000001000
3. Sonstige Besitzsteuern, Naturaldienste,
öffentliche Lasten der selbständigen
Gutsbezirke .............
III. Gebäudeentschuldung- (Hauszins-)
Steuer:
ı. Zur Deckung des allgemeinen Finanz-11211),
SE
2%. Zur Förderung der Bautätigkeit.....
V Steuern vom Umsatz und Vermögenverkehr:
1. Umsatzsteuer ................,....
2. Grunderwerbsteuer (einschl. Wert-ZUWACHSStEUET).
essen
3, Vermögenverkehrsteuern verschiedener
Art (einschl. Stempelsteuern). ..
Steuern vom Verkehr:
1. Beförderungsteuer ................
3. Kraftfahrzeugateuer ...............
3. Sonstige Steuern vom Verkehr.....
7 Steuern vom Verbrauch und Aufwand
', Getränkesteuern ........0..0..0000
) Tabaksteuer .......0..000000000000
Zuckersteuer ‚......000.00.000000000
VergnügungSteuer ‚...0000000004004
Hundesteuer uk ke KR ER RE E
Sonstige Verbrauch- und Aufwand-11115
A
VII. Zölle ereeereeeeeen RER EE
7EXX. Nicht aufteilbare Steuerreste .........
Summe I bis VII...
- 9,8
— 6,8
2,6 0,6
7.0 14
14,2 ‚ 14,6 642 ı 42,1
79 | 81 | 95 1 —
08 123 17 | 00
1
21 | 05
39,6 | 44,0
0,0 0,0
23
„a
13,7. 1 13,6 | 12,5
44 © 29 3,3
17,8
2,5
| 19,4 | 18,0
9,5 9,6
= 23,5
3,0 . 0,0
10,0 | 5,7
25 | 75
0,3 | 0,1
3 11,2 | 7,4
20! 0,0 | 2,3 | 0,7
I
| 63 1 53 9,8 | 2,9
‚68 | 64 - =
| ol 01 | — | 0,8
A um m. 0.1
8,8 | 48
0,6 0,7
2,7 2,8
12 | 1,5
920 | 0
in 10,7
3,6 4,4
10,2 5,5
5,8 0,7
EN
u,0 Lt
50 1 09 | 100
10,5
14,5
4,1
0,6
Dy
1,0
1
. 21
0,1 0,1
5 0,6
100 | 100
El
f
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0
Bi]
„0
Die sich ergebenden Anteilziffern bei den Reichsüberweisungssteuern können die gesetzliche
Steuerverteilung nicht ganz genau widerspiegeln. Während die Überweisungen
für die einzelnen Rechnungsjahre bei den Steuereinnahmen des Reichs ganz genau abgerechnet
sind, fällt die Unterverteilung zwischen Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden)
für einige Reste jeweils in die Zeit nach dem Rechnungsabschlußtermin.
Die Verteilung der Einnahmen aus Einkommen- und Körperschaftsteuer auf Reich:
Länder, Gemeinden (Gemeindeverbände) und Hansestädte, wie sie aus den vorliegenden
Ergebnissen der Reichsfinanzstatistik hervorgeht, bringt daher nur ungefähr die gesetZliche
Steuerverteilung zum Ausdruck. Auf das Reich entfielen 1925/26 17,0, 1926/27
24,5, 1927/28 24,4 vH.
Die annähernde Übereinstimmung der gesetzlichen Vorschriften über die Verteilung
des Aufkommens aus Einkommen- und Körperschaftsteuer mit der auf Grund der
Finanzstatistik für 1926/27 und für 1927/28 festgestellten Beteiligung von Reich, Ländern,
Gemeinden (Gemeindeverbänden) und Hansestädten an den Gesamteinnahmen au$
diesen Steuern ist vornehmlich darin begründet, daß weder 1926/27 noch 1927/28 die
Garantiebestimmungen bezüglich der Höhe der Mindesteinnahme der Länder und ihrer
Übersicht 9a
verbänden) und Hansestädten für die Rechnungsjahre 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28
7H ;
Gemeinden (Gemeindeverbände) Hansestädte De st ‘
1913/14 | 1925/26 | 1926/27 | 1927/28 | 1918/14 1925/26 | 1926/27 ] 1927/28 | REAL
10 11 18 | 8 la ae ae a
— 229 —
£. Steuern vom Einkommen und Vermögen:
1. Einkommensteuer (einschl. Körperschaftsteuer)
2. Vermögensteuer
3. Erbschaft- und Schenkungsteuer
4. Einmalige Abgaben vom Einkommen
und Vermögen
II. Steuern vom Grundbesitz und Gewerbebetrieb:
.. Grund- und Gebäudesteuer
2, Gewerbesteuern (einschl. Sondergewerbesteuern)
3. Sonstige DBesitzsteuern, Naturaldienste,
öffentliche Lasten der selbständigen
Gutsbezirke
III. Gebäudeentschuldung- (Hauszins-)
Steuer:
1. Zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs
2. Zur Förderung der Bautätigkeit
IV. Steuern vom Umsatz und Vermögenverkehr:
1. Umsatzsteuer
2, Grunderwerbsteuer (einschl. Wertzuwachssteuer)
3. Vermögenverkehrsteuern verschiedener
Art (einschl. Stempelsteuern)
Steuern vom Verkehr:
1. Beförderungsteuer
2, Kraftfahrzeugsteuer
3. Sonstige Steuetn vom Verkehr
VI. Steuern vom Verbrauch und Aufwand:
1. Getränkesteuern
2. Tabaksteuer }
3, Zuckerstouer
4, Vergnügungsteuer
5. Hundesteuer
6. Sonstige Verbrauch- und Aufwandsteuern
VIL, Zölle ;
VIII. Nicht aufteilbare Steuerreste .
Summe I bis VIH ;
52,0 |
28,9 | 25,1 | 27,9
ZZ ZZ
59,5 | 43,8 36,7 | 36,3
46 | 0,0 0,0 0,0
25,2
10,7
‘4
| 15,9 | 17,8
| 148 | 154
17,6
16,5
2,2 |
1,1
13,0 | 9,8
79 8,8
11,0
10,2
2,0
|
{1
A|
8
2,2
7,0 | 72,
0 | 127
6,7
12.9
45 | 18,3
176 | 141
16,1
121
55 | 6,3
5,2 | 5,2
0,2 0,2
3,0
5,9
0,2
4,5
3,7
13
47
3,5
1,2
2,3
3,2
1,2
5,2
13
x
a1
!
1,1
0.2
1,9
0.1
2,6
7.1
I,3
1
0,7
0,0
0,8
0,0
0,0
1,3
0,5
0,0
C
y
1,1
1
A U
100 100
nn
Ta
"3 | 100
Gemeinden (Gemeindeverbände) ‚einschließlich Hansestädte aus Einkommen-, Körper-Schaft-
und Umsatzsteuer insgesamt zur Anwendung kamen und sich die Bestimmungen
les 835 des Finanzausgleichsgesetzes nur wenig auswirkten. Die Gesamteinnahmen von
Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) und Hansestädten aus Einkommen-, Körperschaft-
und Umsatzsteuer lagen 1926/27 über der Garantiesumme von 2 100 Mill. AM,
1927/28 über der Garantiesumme von 2 600 Mill. A... Der gesetzlich vorgeschriebene
Anteil des Reichs am Aufkommen der Einkommen- und Körperschaftsteuer wurde mithin
Alcht vermindert.
‚Bei der Umsatzsteuer kann die gesetzliche Verteilung — 30 vH des Aufkommens an
Länder, Gemeinden (Gemeindeverbände) und Hansestädte, 70 vH an das Reich — 1926/27
licht zum Vergleich mit den Ergebnissen der statistischen Erhebung herangezogen werden,
da die Beteiligung der Länder und Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen in die-‚m
Verhältnis unter Zugrundelegung eines Gesamtaufkommens an Umsatzsteuer von
1500 Mill. AM (Sondergarantie) vorgenommen wurde. Dieser Betrag wurde im Rech-AUngsjahr
1926/27 durch das Umsatzsteueraufkommen nicht erreicht, daher verminderte
Sch der Anteil des Reichs an den Umsatzsteuereinnahmen auf 48,2 vH, der Anteil der