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der Bevölkerung auszugehen. Die Gesamtsteuereinnahmen der einzelnen Länder und
ihrer Gemeinden betragen je Kopf der Bevölkerung:
1912/14
Baden ...... Da
FICESER uk
Württemberg ........0.000000000004
SRCHSCH EHRE EEE N
Bayem een
DTOUBEN SEE EEE R RER la
Oldenburg. ...0.0000000000000000 00
Braunschweig... .. SA
Thüringen... ERRAREL EEE
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Mecklenburg-Schwerin............
ÄPDO see kka rn KAAREM REEL EG
Schaumburg-Lippe .........0...0..0.
Mecklenbure-Strelitz 2.0.00
47,76
46,45
44,90
42,38
40,63
40,47
238.75
33,49
29,92
28,77
25,75
21,85
20,64
18,67
16.71
1927/28 | AM
Sachse... HERE
Baden ees0rrererke nenn KK
Württemberg .......0.0 0 000000004
Preußen ...
Hessen. ......
Braunschweig. .... -...000000000
Anhalt.........-.. Wen
Bayern ........ RER hm
Mecklenburg-Schwerin............
Aecklenburg-Strelitz .............
Schaumburg-Lippe .......0....00004
Thüringen. ... ..
Oldenburg. ......0.0.0000000000400%
Waldeck ..........000000000000
Linne. .
93,52
93,43
93.20
86,80
83,49
77,35
76,84
68,64
64,24
61.22
Wie aus vorstehender Übersicht erkenntlich ist, lassen sich die Länder ohne Hanse-
städte — die Hansestädte nehmen als Stadtstaaten infolge ihrer größeren Siedlungs-
dichte und ihrer besonderen Wirtschaftsstruktur eine derartige Sonderstellung ein, daß
ihre Einbeziehung in einen länderweisen Vergleich der Steuereinnahmen je Kopf der Be-
völkerung unangebracht erscheint '— nach der Höhe der Kopfbeträge 1913/14 in 3,
1927/28 in 5 Gruppen einteilen. In den beiden Vergleichsjahren zeigt sich eine jeweils
verschiedene Besetzung der einzelnen Gruppen. Hessen, das 1927/28 allein in der zweiten
Gruppe steht, findet sich 1913/14 in der ersten Gruppe. Auch Bayern, das 1927/28 in
der dritten, und Oldenburg, das 1927/28 in der fünften Gruppe erscheint, gehören
1913/14 noch der ersten Gruppe an. Ganz allgemein sind 1927/28 gegenüber 1913/14 in
den Abständen, mit denen die einzelnen Länder aufeinanderfolgen, aber auch in den
Abständen der Gruppen Änderungen erfolgt. Die Abstände zwischen den einzelnen Grup-
pen sind — absolut gesehen — 1927/28 größer als 1913/14. Jedoch beläuft sich 1927/28
der geringste Kopfbetrag (61,22 AM in Lippe) auf 47,1 vH des höchsten Kopfbetrags
(129,99 AM in Sachsen), während 1913/14 der geringste Kopfbetrag (16,514 in
Mecklenburg-Strelitz) nur 35,0 vH des höchsten Kopfbetrags (47,46 4 in Baden) erreicht.
Die Feststellung der Abweichungen der Kopfbeträge in den einzelnen Ländern von
dem für die Summe aller Länder ohne Hansestädte festgestellten Durchschnitt zeigt
folgendes Bild:
1913/14
Durchschnitt aller Länder ........
Baar ER HHRRE KR A CRG
Hessen rear re rk era en
Württemberg .........0.00000000000
Sachsens eek
Bayer ar rare ren ERERLEREEER
Preußen eeesereerereeen ea ak
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Thüringen.......... W004
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Mecklenburg-Schwerin............
Waldeck ....- E Üllhawmneeen
EA U
Schaumburg-Lippe .............0..
Mecklenburg-Strelitz .....0.0.0...0...
100,0
17,8
114,6
110,8
104,6
100,2
99,9
956
82,6
73,8
71,0
63,5
53,9
50,9
46,1
40.7
1927/28
Durchschnitt aller Länder ........
Sachsen. .........000. 0 era
Baden .......... 0RRRM
Württemberg ..... SA
Preußen ... .ö
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3Zraunschweiß........0.0.0.0 000004
Anhalt...........- 29a)
Bayern ... 5
Mecklenburg-Schwerin ............
Mecklenburg-Strelitz .............
Schaumburg-Lippe ..... 2.0.0.0...
Thüringen. . 2.00
de: ea are HELGE
Waldeck ......0000000000000000000
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100,0
117,1
106,7
104,7
103,4
91,9
84,2
84,1
83,9
78,2
75,2
69,7
69,2
61,8
57,9
85 1