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4. Der Abschluß in der Ist-Rechnung der öffentlichen Körperschaften
Wenn auch in dem Haushaltsplan (»Haushalts-Soll«}) der öffentlichen Körperschaften
Meist die Gesamthöhe der Ausgaben mit der der Einnahmen übereinstimmt, der Haus-
halt also »balanciert«, so wird doch im Rechnungsergebnis (»Haushalts-Ist«) dieser Zu-
Stand fast nie erreicht. Selbst bei genauester Vorausschätzung der Ausgaben und Ein-
nahmen ist eine Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse vom Voranschlag unvermeid-
bar. Auf der Ausgabenseite mag es noch leichter möglich sein, die Höhe der Ist-Beträge
genau mit dem Soll in Übereinstimmung zu bringen. Doch treten auch hier .in jedem
Jahr Bedürfnisse unvorhergesehener Art auf, denen Rechnung getragen werden muß,
wie auch andererseits manchmal Aufwendungen, die beabsichtigt waren, nicht getätigt
Werden. In verstärktem Maße gilt diese Unsicherheit für die Einnahmeseite des Haus-
halts, Die Bestimmung der Höhe — insbesondere bei den Steuern, aber auch bei Ge-
bühren und Anleihen — liegt zum großen Teil außerhalb der Einfiußsphäre der öffent-
lichen Körperschaften; namentlich sind es wirtschaftliche, ferner soziale und gelegentlich
auch politische Momente, die für das Maß des Einnahmeeingangs entscheidend sind.
Aus dem vorstehend Ausgeführten ergibt sich, daß es der Natur der Ist-Rechnung
entspricht, wenn bei ihr die Gesamthöhe der Ausgaben und der Einnahmen nich t mit-
einander übereinstimmt. Das Überwiegen der Ausgaben oder das der Einnahmen, wie
auch die Höhe der vorhandenen Spanne läßt jedoch in vielen Fällen keinen Rückschluß
auf das finanzwirtschaftliche Ergebnis des betreffenden Rechnungsjahres zu, da die Ur-
Sachen hierfür außerordentlich verschieden sein können und nur durch besondere Unter-
Suchung des Einzelfalles zu klären sind.
Von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung des Haushalt-Ist-Abschlusses ist
die Frage der übertragenen Ausgabebewilligungen. Es ist zu prüfen, wie sich die Höhe
der aus dem Vorjahr übernommenen (übertragbaren) Posten, für die das Vorjahr auch
die Mittel bereitstellen muß, verhält zu der Höhe der aus dem Berichtsjahr in das
Nächstfolgende Rechnungsjahr übertragenen Bewilligungen. Diese letzteren gehen zu
Lasten des Berichtsjahres. Übersteigen nämlich die aus dem Vorjahr übernommenen
Ausgabeposten die in das folgende Jahr abgegebenen Ausgabebewilligungen, so wird der
Ist-Abschluß dadurch entsprechend belastet; er erscheint ungünstiger, als es der tat-
Sächlichen finanzwirtschaftlichen Lage entspricht. Liegt dagegen der Fall umgekehrt,
überwiegen also .die ins folgende Rechnungsjahr übertragenen Ausgaben die aus dem
Vorjahr übernommenen, so gibt der Ist-Abschluß ein zu günstiges Bild wieder. Nur
wenn der unwahrscheinliche Fall vorliegt, daß die aus dem Vorjahr übernommenen mit
den ins nächste Jahr übertragenen Posten übereinstimmen, können diese Beträge bei
der Beurteilung des Ist-Abschlusses außer Betracht bleiben.
„Das Überwiegen der Ausgaben oder der Einnahmen in der Ist-Rechnung kann ferner-
hin auch damit zusammenhängen, daß Ausgaben getätigt wurden im Hinblick auf Ein-
üahmen, die in vorhergehenden Jahren bereits verrechnet sind oder die erst in späteren
Jahren erwartet werden. Als Beispiel hierfür ist der Abschluß des Reichs für das
Rechnungsjahr 1913/14 anzuführen. Der scheinbar ungünstige Abschluß dieses Jahres
(Mehrausgaben von 364 Mill. X) ist auf Rüstungsausgaben zurückzuführen, die im
Vorgriff auf die Einnahmen aus dem Wehrbeitrag erfolgten. Im Voranschlag 1913
Waren diese Einnahmen bereits mit 417 Mill. 4 eingesetzt, sie gingen jedoch erst in
Höhe von einigen hunderttausend Mark ein. Im umgekehrten Fall kann in einem Jahr
Sin besonders hoher Ist-Überschuß erzielt werden, ohne daß er zu günstigen Schluß-
Folgerungen berechtigt, da er möglicherweise durch bestimmte, bereits getätigte Aus-
Saben der Vorjahre oder bewilligte Ausgaben der folgenden Jahre festgelegt ist.
Die zwangsläufig vorhandene Spanne zwischen Ausgaben und Einnahmen wird, 80-
Weit sie sich auf der Minusseite bewegt, durch die notwendig vorhandenen Kassenmittel
Susgefüllt. Nehmen die Mindereinnahmen größeren Umfang an, so müssen kurzfristige
Kredite (Kassenkredite) aufgenommen werden. Häufig stehen auch Überschüsse aus
Vorjahren‘ zur Verfügung, Ihre Höhe ist nicht immer aus dem rechnungsmäßig über-
Aommenen Betrag zu entnehmen. In einigen Ländern ist es üblich, daß derartige Posten