Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

VEREINIGTE STAATEN. — Finanzen. 
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lieber die neuere Finanzgeschichte s. unten, Schuld. 
Schuld. Am Schlüsse des Fiscaljahres war die Staatsschuld 
auf 25’125,155 S herabgebracht. In Folge des Zollausfalls seit 1857, 
dann der Kriegsausgaben, stieg sie 
lS‘»/,o auf 64’769,703, IS'%, auf 90’907,829 ^ 
lieber die Gestaltung der Finanz - und insbesondere der Schuld 
verhältnisse seit dem Ausbruche des Bürgerkriegs entnehmen wir dem 
im Dec. 1864 dem Congress erstatteten Berichte des Finanzministers 
folgende Notizen : 
Am 4. März 1861 war die Staatsschuld höchst unbedeutend. — In seinem 
Jahresberichte vom 4. Juli 1861 schätzte der damalige Finanzminister seinen 
Etat für das am 30. Juni endende Fiscal-Jahr auf 318'519s581 $, welche er 
durch die ordentlichen Einnahmen und eine Anleihe von 270 Mill, f reichlich 
zu decken hoffte. Weitere 20 Mill. 0 directer Steuern und eine Taxe von 3% auf 
alle Einkommen über 800 0 wurden durch Congressbeschluss vom 5. Aug. 1861 
angeordnet. Die Erfahrung lehrte, dass die Schätzungen des Finanzministers 
unzulänglich waren, u. am 9. December desselben Jahres sah er sich genöthigt, 
den Congress um Mittel zur Deckung eines Deficits von 213’404,427 S anzu 
gehen. in seinem Berichte von genanntem Tage wurde das Budget für das 
nächste Fiscal-Jahr auf 475’331,245 ^ abgeschätzt. — Eine Erhöhung der 
Steuern erschien unabweisbar, und so erging unterm 1. Juli 1862 das neue all 
gemeine Steuergesetz, woran sich unterm 14. Juli die Erhöhung der Einfuhr 
zölle reihete. — Doch die Bedürfnisse stiegen immer mehr. Man glaubte das 
Ergebniss der Unterhandlungen wegen eines Anlehens nicht abwarten zu kön 
nen, und so beschloss der Congress die Ausgabe von 300 Mill. Papiergeld, nach 
dem schon früher die Emission von 60 Mill, verfügt worden war. Dasselbe er 
hielt Zwangscurs. Diese Noten waren zur Conversion in 6% mit Gold zu ver 
zinsende Obligationen zulässig, für deren Zahlung die Einkünfte aus Zöllen 
ebenfalls in Gold — speciell verpfändet waren. Dasselbe Gesetz ermächtigte 
zur Emission von 500 (später 511) Mill. Obligationen, nach 5 oder 20 Jahren 
rückzahlbar. — Trotz dieser umfassenden Bewilligungen für das am 30. Juni 
1863 endende Fiscal-Jahr ergab der Bericht des Finanzministers vom 4. Dec. 
1862 ein Deficit von 276’912,517 0 und der Voranschlag für das folgende Jahr 
einen solchen Ausfall von 622*388,186. Der Congress autorisirte deshalb am 
3. Mai 1863 eine Anleihe von 300 Mill, für das laufende und von 600 Mill, für 
das nächste Fiscal-Jahr. Hievon sollten 400 Mill, in 6proc. Schatzscheinen und 
150 Mill, in Papiergeld ausgegeben, von der letzten Summe aber 50 Mill, für 
Rückzahlung temporärer Depositen reservirt werden. Zur Bestreitung tempo 
rärer Auslagen, die im Laufe des Jahres nothwendig würden, gestattete der 
Congress am 1. März 1863 noch die Emission von 6% nach Jahresfrist rück 
zahlbarer Certificate und genehmigte die Entgegennahme von Depositen für 
picht kürzer als 30 Tage gegen lOtägige Kündigung. Von ähnlichem Charakter 
ist die unterm 3. März 1863 genehmigte Ausgabe eines limitirten Betrages Pa- 
pierg^eld in Stücken unter \ 0. . 
Das Jahr 1864 brachte (zum Theil in Gemässheit der frühem allgemeinen 
Beschlüsse) neue Anlehen und Steuererhöhungen, namentlich bei den Zöllen 
(Gesetz vom 30. Juni).— Es ist uns noch nicht möglich, eine vollkommen klare 
Uebersicht über die mannichfachen seitherigen Finanzoperationen zu erlan^n. 
~7 Nach den Angaben des Finanzministers vom Dec. 1864 waren seit dem^- 
ginne des Fiscaljahres (also in der kurzen Zeit v. 1. Juli bis dahin) 641 12 <,213 0 
neue Schuldscheine emittirt, dagegen allerdings auch eine sehr ansehnliche (der 
Ziffer nach uns jedoch nicht bekannte) Summe eingezogen (oder eigentl. umge 
wechselt) worden. — Ein Erlös aus dem Verkaufe von Ländereien hat beinahe 
ganz aufgehört in Folge des Heimstättegesetzes, durch welches den Einwande- 
rern unentgeldlich Land überlassen wird (s. unten, Social Verhältnisse). 
Ueber den Gesammtstand der Schuld erklärte der Finanznuniider : »Der 
Gesammtbetrag des unverzinslichen Nationalpapiergeldes, ohne die ^oten von 
Weniger als einem Dollar und die Noten der Nationalbanken, ist auf 400 Mill. 
Kolb, sutiitlk. 4. Aufl. 28
	        
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