Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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VEREINIGTE  STAATEN.  —  Finanzen.

Die  Gesammtsumme  der  Staatsländereien  wird  auf  1000  Mill.  Acres
geschätzt.  Vermessen,  aber  noch  nicht  abgegeben  waren  am  30.  Sept.
1864  133’517,587  Acres.
Die  neuen  Auflagen  sind  sehr  mannichfach  und  erstrecken  sich  über
eine  Menge  Lebensbedürfnisse.  Eine  Grundsteuer,  die  wieder  eingeführt
worden,  bestand  vom  Anfänge  der  Union  bis  1818  in  sehr  niedrigem
Betrage  (1  Cent  für  den  Acre  Landes)  ;  seitdem  hatte  jede  directe  Steuer
für  Zwecke  des  Gesammtstaats  aufgehört  ;  jetzt  hat  man  auch  Einkommen- ­
  und  Gewerbsteuer  sowie  Stempeltaxe.  Die  übrigen  neuen  Steuern
gehören  theils  in  die  Kategorie  der  Accise,  theils  der  Zölle,  woran  mancherlei ­
  sonstige  Auflagen  sich  anreihen  (auf  Zucker,  Kaffe,  Thee  ;  destillirte
  Getränke  ;  Equipagen  ,  Schmucksachen  ;  dann  Banknoten  ,  Legate ­
  etc.).  —  Die  Zölle  werden  theils  nach  Gewicht  und  Maas,  theils
nach  dem  Werthe  erhoben,  mitunter  hat  man  auch  beide  Systeme  oombinirt
  (bei  Cigarren  z.  B.  nach  der  Qualität  80—100  Cents  pr.  Pfund
und  10  To  des  Werthes).  —  Unter  den  (erst  seit  dem  Krieg  eingeführten) ­
  innern  Auflagen  erscheint  zunächst  die  Einkommensteuer.  Alle
Einkommen  unter  600  $  sind  frei,  und  bei  den  höheren  darf  dieser  Betrag ­
  abgerechnet  werden.  Für  die  gewöhnlichen  Gewerbe  sind  Jahrestaxen ­
  bestimmt  (wie  in  Frankreich  die  Patentsteuer)  ;  alle  Gewerbtreibende
  (wobei  auch  die  Aerzte  und  Advokaten)  müssen  diese  Abgabe
entrichten  ;  bei  fabrikmässigem  Betriebe  sind  die  Unternehmer  verpflichtet, ­
  jeden  Monat  ihre  Production  anzugeben,  wonach  sich  dann  die  Auflage ­
  bemisst.  —  Das  ganze  System  der  innern  Auflagen  ist  noch  neu
und  erst  in  der  Ausbildung  begriffen.  Im  Finanzjahre  lS®Te,  erlangte
die  Staatscasse  hiedurch  nicht  mehr  als  39  Mill.,  18®Te*  schon  110,  u.
für  18®Ye6  geht  die  officielle  Schätzung  auf  250.  Man  hofft,  bei  Durchführung ­
  der  Organisation  später  nicht  weniger  als  300  Mill,  zu  erlangen, ­
  ungerechnet  das  insurgirte  Gebiet.
Was  die  Ausgaben  betrifft,  so  beträgt  die  höchste  Besoldung,  die
des  Präsidenten  der  Union,  nicht  mehr  als  25,000  Doll.,  jene  des  Vicepräsidenten
  nur  5000.  Im  Uebrigen  vermisst  man  eine  so  zweckmässige
Finanzverwaltung,  wie  sie  namentlich  in  der  Schweiz  besteht  ;  man  begegnet ­
  vielmehr  häufig  der  Verschwendung  und  dem  Betrüge.

Geschichtliche  Notizen.  Im  Jahre  1781  sollten  8  Mill.  Doll,  für  die
Centralregierung  aufgebracht  werden.  Diese  Summe  ward  nach  Maassgabe ­
  des  vermuthlichen  Werthes  der  angebauten  Ländereien  (demnach
als  Grundsteuer)  in  folgender  Weise  repartirt  (woraus  unter  anderm  ersichtlich, ­

  wie  weit  der  jetzige  Grossstaat  New-York  [the  Empire-State]
den  meisten  andern  Provinzen  noch  nachstand)  :
Virginien  .  $  P307,594  New-Jer.sey  .  ^  705,979
Massachusetts  l’307,49ü  Nord-Carolina  022,077
Pennsylvanien  1'120,794  Süd-Carolina  373,598
New-York  .  373,598

Maryland
Connecticut

933,990
727.196

Rhode-lsland  ^  216,684
New-llampshire  173,398
Delaware  .  112,085
Georgien  .  24,905

Die  Einkünfte  der  Union  stiegen  folgendermassen  ;

1792  3’652,014
1795  5’920,216
1800  10’624,997
1810  9’299,737

1815  15'411,634
1820  16’779,331
1825  21'342,906
1830  24’280,888

1835  34’103,635
1840  16’993,858
1845  29’769,134
1850  43’375,798
            
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