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Nach
Briefzahl
Durchschn.
Transit
satz
für 1 kg
M
Summe
der
Tran sit-
gobühren
M
Portoei
bei 20 Pf.
M
n nah me
bei 10 Pf.
M
Italien
5 316 000
1,20
66 757
1 063 200
531 600
England
16 755 000
1,20
273 441
3 351 000
1 675 500
Portugal ......
655 000
2,40
21 314
130 600
65 300
Argentinien
605 000
9,40
77 343
121 000
60 500
Britisoh-Südafrika . .
356 000
8,80
42 600
71 200
35 600
Japan
201 000
10,40
28 423
40 200
20 100
Die höhere Reineinnahme des transitfreien Verkehrs mit den
Nachbarländern könne nicht im „erwünschten Umfange“ einen Aus
gleich für die hohen Transitzahlungen des überseeischen Verkehrs schaffen.
3. Das 10 Pf.-Weltporto würde also „auf Jahre hinaus“ eine
„beträchtliche Einnahmeminderung“ sowie Mehrausgaben im
Gefolge haben, die mit der Verkehrszunahme nur noch steigen
würden, zugleich würde es auch für Weltpostkarten eine Portoermässi-
gung mit sich bringen (im englischen Kolonialverkehr seit 11 Jahren bisher
aber nicht!) und dadurch weitere Einbussen und Ausgabesteigerungen ver
anlassen. In Ländern mit höherm Inlandsporto (Russland 7 Kopeken = 15 Pf.,
Italien 15 Centimes = 12 Pf) müsste auch dessen Herabsetzung erst voraus
gehen (?).
4. In „naher Zeit“ sei ein allgemeines 10 Pf.-Weltporto da
her „ausgeschlossen“.
a) Dagegen würde „im Laufe der Zeit durch besondere Vereinbarung
noch diese oder jene Taxherabsetzung“ von Land zu Land sicherlich er
folgen, doch voraussichtlich „nur ganz allmählich“.
b) „Ein wesentliches Hindernis (?)“ weiterer Taxermässi-
gungen bildeten die hohen Briefposttransitgebühren, die erst er
heblich herabgesetzt werden müssten, besonders auch die See
transite. 3 ) „Nach alledem“, so schliesst Herzog, „erscheint es aus
3 ) Herzog betont, dass diese Seetransitgebühren nicht den Postver-
waltungen, sondern den befördernden Schiff sges eils chaft en zuflössen, die zum
Teil noch höhere Sätze hätten, als der Weltpostvertrag vorsehe. Aber bei den sub
ventionierten Postdampferlinien f 1 i o s s e n die Transiteinnahmen in der
Regel oder stets doch der subventionierenden Postverwaltung zu. Aus
dem Wortlaut z. B. des Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und der ostasiatischen
sowie afrikanischen Postdämpferlinie ist das zu ersehen (vgl. Reichstagsdruoksacho
Nr. 103, 1897/98, S. 49 und Nr. 702, 1898/1900, S. 44), denn es heisst da: „Alle aus dem
Postbeförderungsdienste herrührenden Einnahmen bezieht das Reich“ (Artikel 10 und 13).
Auch in der Reichstagsrede des Staatssekretärs Krätke zu Anfang März 1909 (vgl.
Archiv f. P. u. T. 1909, S. 231) findet man näheres darüber. Das Buch von G. Jaensch
».Die deutschen Dampfersubventionen“ (Berlin 1907) hatte ich leider keine
Gelegenheit einzusehen. Natürlich mögen die Verhältnisse in andern Ländern ver
schieden sein.