Object: Weltporto-Reform

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Nach 
Briefzahl 
Durchschn. 
Transit 
satz 
für 1 kg 
M 
Summe 
der 
Tran sit- 
gobühren 
M 
Portoei 
bei 20 Pf. 
M 
n nah me 
bei 10 Pf. 
M 
Italien 
5 316 000 
1,20 
66 757 
1 063 200 
531 600 
England 
16 755 000 
1,20 
273 441 
3 351 000 
1 675 500 
Portugal ...... 
655 000 
2,40 
21 314 
130 600 
65 300 
Argentinien 
605 000 
9,40 
77 343 
121 000 
60 500 
Britisoh-Südafrika . . 
356 000 
8,80 
42 600 
71 200 
35 600 
Japan 
201 000 
10,40 
28 423 
40 200 
20 100 
Die höhere Reineinnahme des transitfreien Verkehrs mit den 
Nachbarländern könne nicht im „erwünschten Umfange“ einen Aus 
gleich für die hohen Transitzahlungen des überseeischen Verkehrs schaffen. 
3. Das 10 Pf.-Weltporto würde also „auf Jahre hinaus“ eine 
„beträchtliche Einnahmeminderung“ sowie Mehrausgaben im 
Gefolge haben, die mit der Verkehrszunahme nur noch steigen 
würden, zugleich würde es auch für Weltpostkarten eine Portoermässi- 
gung mit sich bringen (im englischen Kolonialverkehr seit 11 Jahren bisher 
aber nicht!) und dadurch weitere Einbussen und Ausgabesteigerungen ver 
anlassen. In Ländern mit höherm Inlandsporto (Russland 7 Kopeken = 15 Pf., 
Italien 15 Centimes = 12 Pf) müsste auch dessen Herabsetzung erst voraus 
gehen (?). 
4. In „naher Zeit“ sei ein allgemeines 10 Pf.-Weltporto da 
her „ausgeschlossen“. 
a) Dagegen würde „im Laufe der Zeit durch besondere Vereinbarung 
noch diese oder jene Taxherabsetzung“ von Land zu Land sicherlich er 
folgen, doch voraussichtlich „nur ganz allmählich“. 
b) „Ein wesentliches Hindernis (?)“ weiterer Taxermässi- 
gungen bildeten die hohen Briefposttransitgebühren, die erst er 
heblich herabgesetzt werden müssten, besonders auch die See 
transite. 3 ) „Nach alledem“, so schliesst Herzog, „erscheint es aus 
3 ) Herzog betont, dass diese Seetransitgebühren nicht den Postver- 
waltungen, sondern den befördernden Schiff sges eils chaft en zuflössen, die zum 
Teil noch höhere Sätze hätten, als der Weltpostvertrag vorsehe. Aber bei den sub 
ventionierten Postdampferlinien f 1 i o s s e n die Transiteinnahmen in der 
Regel oder stets doch der subventionierenden Postverwaltung zu. Aus 
dem Wortlaut z. B. des Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und der ostasiatischen 
sowie afrikanischen Postdämpferlinie ist das zu ersehen (vgl. Reichstagsdruoksacho 
Nr. 103, 1897/98, S. 49 und Nr. 702, 1898/1900, S. 44), denn es heisst da: „Alle aus dem 
Postbeförderungsdienste herrührenden Einnahmen bezieht das Reich“ (Artikel 10 und 13). 
Auch in der Reichstagsrede des Staatssekretärs Krätke zu Anfang März 1909 (vgl. 
Archiv f. P. u. T. 1909, S. 231) findet man näheres darüber. Das Buch von G. Jaensch 
».Die deutschen Dampfersubventionen“ (Berlin 1907) hatte ich leider keine 
Gelegenheit einzusehen. Natürlich mögen die Verhältnisse in andern Ländern ver 
schieden sein.
	        
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