Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Für die Zusammensetzung des Aufkommens aus den einzelnen Realsteuern in Bayern
Un der Übersicht 3) bietet eine größere Veröffentlichung des Bayerischen Statistischen
Landesamts aufschlußreiche Unterlagen!). Danach betrux das staatliche

Vormal-Steuersoll

im Rechaungsjahr


der
Haussteuer

der
Grundsteuer

Bruttoaufkommen

der
Grundsteuer

—

1919 20.000000. 6.934 463 | 5 425 440
1925 200000 11 784 552 5 448 102

5 425 440
10 968 204

Der Staat erhob zu der Haussteuer weder 1912 noch 1925 Zuschläge (abgesehen von‘
der Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues und für Kulturzwecke und von der
Abgabe zum Ausgleich der Geldentwertung bei bebauten Grundstücken). Dagegen trat
4 dem Normalsteuersoll der Grundsteuer ein Staatszuschlag von 100 vH. Dadurch sind
die Bruttoerträgnisse aus der Grundsteuer für den Staat 1925 gegenüber 1913 stärker
ingewachsen als die aus der Haussteuer. Bei dem Vergleich des Aufkommens für das
Land und die Gemeinden zusammen ist jedoch zu berücksichtigen, daß der Staats-Zuschlag
 von 100 vH bei der Grundsteuer umlagefrei ist. Als Gemeinde- und Kreisumlagen
 zusammen wurden im Rechnungsjahr 1926?) bei der Grundsteuer in der Mehrzahl
der bayerischen Städte 675 vH, bei der Haussteuer 450 vH erhoben. Dadurch wird sich
Zwar bei den Aufkommensziffern für den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände
Zusammen der Abstand verringern, den die Zahlen des Normal-Steuersolls zwischen
Haus- und Grundsteuer zeigen, aber an dem Gesamtaufkommen aus Grund- und Gebäude-Steuer
 für das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen, wie es die Über-Sicht
 4 für Bayern ausweist, dürfte die Haussteuer trotzdem erheblich höher beteiligt
Sein als die Grundsteuer.
‚Die bayerische Haussteuer wird entweder als Mietsteuer oder als Arealsteuer erhoben.
Die Erstgenannte Erhebungsform wird von denjenigen Gemeinden bevorzugt, in denen die
Vermietung und Verpachtung von Gebäuden die Eigennutzung überwiegt. 1928 gab es
td. 7130 Arealsteuergemeinden und 880 Mietsteuergemeinden. Von den 11,8 Mill. staatlicher
 Haussteuer wurden 8,5 Mill. als Mietsteuer, 3,3 Mill. als Arealsteuer aufgebracht.
Die bayerische Gewerbesteuer setzt sich aus der Betriebskapitalanlage und aus der Er-Tagsanlage
 zusammen. Nach der genannten Veröffentlichung betrug das Aufkommen
‘Ur den Staat im Jahre 1925 bei der Betriebskapitalanlage 3 052 785 AM, bei der Er-Tägsanlage
 7445818 AM. Die Gemeinde- und Kreisumlagen sind für beide Steuern
gleich. Deshalb müssen diese genau entsprechend ihrem Aufkommen für den Staat am
*Samtaufkommen für Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden beteiligt sein.
Für die anderen Länder ist eine nähere Aufgliederung des Aufkommens aus den ein-“lnen
 Realsteuern mangels näherer Unterlagen nicht möglich.
‚Für einen Vergleich des Realsteueraufkommens der einzelnen Länder miteinander sind
die absoluten Aufkommensziffern sehr wenig geeignet. Deshalb ist‘ in der {folgenden
Übersicht 5 das Aufkommen auf den Kopf der Bevölkerung umgerechnet.
Zunächst lohnt ein Vergleich der beiden schon 1913 erhobenen Realsteuern, der Grund-Un
 Gebäudesteuer und der Gewerbesteuer. Im Jahre 1913 überwog das Aufkommen aus
Tund- und Gebäudesteuer das Gewerbesteueraufkommen in allen Ländern; in den
Meisten um mehr als das Doppelte. In den Jahren 1925 bis 1927 hat sich dies Verhältnis
ge sentlich verschoben. Zwar bleibt die Gewerbesteuer auch jetzt noch in fast allen Länvom
 hinter der Grund- und Gebäudesteuer zurück, aber der Abstand hat sich erheblich
Sringert, In Sachsen lag sogar das Gewerbesteueraufkommen in allen drei Jahren über

Da ">.
ÜE ; ; ; ; =. ; istischen Landesamts
{9 Ans Reiner: »Die bayerischen Ertragsteuern im Jahre 1925«, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Lan
28, 8. 140 ff. — 2) Unterlagen für die Höhe der Umlasen im Reechnungsiahr 1925 lagen bei Abschluß der Arbeit nicht vor.
            
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