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Übersicht 11
Reichsangestelltentarif
Ver-
zütungs-
Yruppe
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XII
XIII
Bezeichnung der Tätigkeit
Angestellte der Vergütungsgruppen I und II
sind nicht vorhanden
Angestellte mit vorwiegend mechanischer Tätig-
keit
\ngestellte mit einfacheren Arbeiten........
Angestellte mit schwierigerer Tätigkeit .....
Angestellte mit gründlichen Fachkenntnissen
Angestellte, sofern sie neben gründlichen viel-
seitigen Fachkenntnissen selbständige Lei-
stungen aufweisen
Angestellte mit selbständiger Tätigkeit in Stel-
len von besonderer Bedeutung
Angestellte in besonders verantwortlicher Stel-
lung
Vissenschaftliche und technische Angestellte
mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie
zleichwertige wissenschaftliche, technische,
kaufmännische und sonstige Angestellte mit
antsprechender Tätigkeit
Desgl. in besonders verantwortlicher selbstän-
diger Tätigkeit
Desgl. in besonders verantwortlicher selbstän-
diger Tätigkeit, die sich durch hochwertige
Leistungen aus Gruppe XI herausheben
jruppen-, Sektions- und Abteilungsleiter beim
Ministerium
Anfangs- und
Endgrundver-
gütungssatz
AM jährlich
1270 bis 2 123
1439 » 2336
1 663 » 2680
1963 » 3441
2486 » 4270
2820 » 4884
32388 » 5591
41054 » 7140
4707 » 8206
5424 » 9355
6811 »12417
Wohnungsgeld-
zuschuß
(Tarifklasse)
|. bis 13. 0Z.1) VI
ab 14. 0Z. V
V
r
L. bis 11. OZ. V
ab 12. 02. IV
L.bis 11. OZ. IV
ab 12. 02. II
TI
I
bis 9. OZ. III,
ab 10. 0Z. II
t) 0Z. = Ordnungszahl des jährlichen Grundvergütungssatzes,
b. Polizei
Nach der räumlichen Abgrenzung des Wirkungsbereiches unterscheidet man eine Orts-
polizei, der die innerhalb von Einzelgemeinden ausgeübte Polizeigewalt zusteht, und eine
Landespolizei, die über den Ortsbereich hinaus im ganzen Land oder in größeren, als staat-
liche Verwaltungsbezirke abgegrenzten Landesteilen (z. B. in Regierungsbezirken oder Kreisen
in Preußen) tätig wird. In sachlicher Hinsicht teilt man ein: in Verwaltungspolizei, Sieher-
neitsdienst und polizeilichen Sonderdienst. Die größten Aufwendungen erfordert der poli-
zeiliche Sicherheitsdienst. Er umfaßt: die Schutzpolizei (die in Bayern, Sachsen und Thü-
ringen als Landes-, in einigen anderen Ländern als Ordnungspolizei bezeichnet wird), die Land-
jägerei (Gendarmerie) und die Kriminalpolizei. Der polizeiliche Sonderdienst umfaßt die Ge-
zundheits-, Bau-, Gewerbepolizei u. dgl. Unter Verwaltungspolizei ist vor allem die polizei-
liche Verwaltungstätigkeit der Landes- und Ortsbehörden zu verstehen. Die Abgrenzung