Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

A 
Übersicht 11 
Reichsangestelltentarif 
Ver- 
zütungs- 
Yruppe 
“HIT 
11 
V 
71 
YII 
YIN 
X 
CT 
XII 
XIII 
Bezeichnung der Tätigkeit 
Angestellte der Vergütungsgruppen I und II 
sind nicht vorhanden 
Angestellte mit vorwiegend mechanischer Tätig- 
keit 
\ngestellte mit einfacheren Arbeiten........ 
Angestellte mit schwierigerer Tätigkeit ..... 
Angestellte mit gründlichen Fachkenntnissen 
Angestellte, sofern sie neben gründlichen viel- 
seitigen Fachkenntnissen selbständige Lei- 
stungen aufweisen 
Angestellte mit selbständiger Tätigkeit in Stel- 
len von besonderer Bedeutung 
Angestellte in besonders verantwortlicher Stel- 
lung 
Vissenschaftliche und technische Angestellte 
mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie 
zleichwertige wissenschaftliche, technische, 
kaufmännische und sonstige Angestellte mit 
antsprechender Tätigkeit 
Desgl. in besonders verantwortlicher selbstän- 
diger Tätigkeit 
Desgl. in besonders verantwortlicher selbstän- 
diger Tätigkeit, die sich durch hochwertige 
Leistungen aus Gruppe XI herausheben 
jruppen-, Sektions- und Abteilungsleiter beim 
Ministerium 
Anfangs- und 
Endgrundver- 
gütungssatz 
AM jährlich 
1270 bis 2 123 
1439 » 2336 
1 663 » 2680 
1963 » 3441 
2486 » 4270 
2820 » 4884 
32388 » 5591 
41054 » 7140 
4707 » 8206 
5424 » 9355 
6811 »12417 
Wohnungsgeld- 
zuschuß 
(Tarifklasse) 
|. bis 13. 0Z.1) VI 
ab 14. 0Z. V 
V 
r 
L. bis 11. OZ. V 
ab 12. 02. IV 
L.bis 11. OZ. IV 
ab 12. 02. II 
TI 
I 
bis 9. OZ. III, 
ab 10. 0Z. II 
t) 0Z. = Ordnungszahl des jährlichen Grundvergütungssatzes, 
b. Polizei 
Nach der räumlichen Abgrenzung des Wirkungsbereiches unterscheidet man eine Orts- 
polizei, der die innerhalb von Einzelgemeinden ausgeübte Polizeigewalt zusteht, und eine 
Landespolizei, die über den Ortsbereich hinaus im ganzen Land oder in größeren, als staat- 
liche Verwaltungsbezirke abgegrenzten Landesteilen (z. B. in Regierungsbezirken oder Kreisen 
in Preußen) tätig wird. In sachlicher Hinsicht teilt man ein: in Verwaltungspolizei, Sieher- 
neitsdienst und polizeilichen Sonderdienst. Die größten Aufwendungen erfordert der poli- 
zeiliche Sicherheitsdienst. Er umfaßt: die Schutzpolizei (die in Bayern, Sachsen und Thü- 
ringen als Landes-, in einigen anderen Ländern als Ordnungspolizei bezeichnet wird), die Land- 
jägerei (Gendarmerie) und die Kriminalpolizei. Der polizeiliche Sonderdienst umfaßt die Ge- 
zundheits-, Bau-, Gewerbepolizei u. dgl. Unter Verwaltungspolizei ist vor allem die polizei- 
liche Verwaltungstätigkeit der Landes- und Ortsbehörden zu verstehen. Die Abgrenzung
	        
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