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Italien
Nachgeordnete Verwaltung und Lastenausgleich
In der italienischen Theorie werden noch heute Staatsverwaltung und Selbstverwaltungskörperschaften (Provinzen und
Gemeinden) unterschieden; die Kompetenzen des Staates und der nachgeordneten Gebietskörperschaften sind aber unter
dem faschistischen Regime nicht reinlich zu trennen. Nur die Verteilung der Lasten ist deutlich vollzogen,
Verwaltungsstufen
Orrane
Hauptaufgaben und Lasten
EEE
92 Provinzen
Beschlußfassung — Verwal:
tung: Präfekt, vom Ministe-
rium ernannt, dem Innenministe]
unterstellt. Vizepräfekt. Staat-
jiches Aufsichtsorgan in den Pro-
finzen zwecks Sicherung der Ein-
1eitlichkeit der Exekutive in
Ybereinstimmung mit den allge-
neinen Richtlinien der Regierung,
ıugleich Präsident des Provin-
alrates und des Provinzialwirt-
iıchaftsrates, Jährliche Versamm-
ung der Präfekten beim Regie-
‚ungschef zur Beratung und Ent-
regennahme von Instruktionen
(. Allgemeine Verwaltung und Polizei: Leitung des Sicher-
‘eitsdienstes, im Besitz der Vollzugsgewalt, u. U. mit militärischer
Unterstützung. Der Präfekt berät sich monatlich mit einem Kol-
egium, dem er gleichzeitig die Anweisungen der Exekutivgewalt
ibermittelt. Dieses besteht aus dem Finanzintendanten, dem pro-
zinziellen Schulleiter, dem Leiter der religiösen Fonds, dem Vorsteher
Jer öffentlichen Arbeiten, dem Provinzialdirektor der Post- und Tele-
zraphenverwaltung, dem Direktor der Wanderschulkurse, dem Leiter
ler staatlichen Bergämter, dem Arbeitsinspektor und den Direktoren
zrößerer Häfen
Schulwesen: Beschaffung von Räumlichkeiten, Beleuchtung, Hei-
zung für die Schulbehörden der Provinz
Wissenschaftliche Institute und technische Mittelschulen:
Beschaffung der Unterrichtsräume und Lehrmittel, Besoldung des
Sekretariats, der Gehilfen und Schuldiener
dewerbeschulen: Übernahme des vom Staat nicht aufgebrachten
Anteils für Wasser, Heizung, Beleuchtung
Handels- und Landwirtschaftsschulen: Übernahme der Lasten
nach Maßgabe der Gründungsvorschriften
» Wohlfahrtswesen: Mutter- und Jugendschutz: Bereitstel-
lung von Geschäftsräumen für die Provinzialausschüsse für Mutter-
ınd Jugendschutz
Waisenpflege: Verwaltung der Waisen- und Findelhäuser, ins-
besondere Fürsorge für verwaiste uneheliche Kinder, Verauslagung
und Verteilung der staatlichen Überweisungen unter die Gemeinden
nach der Bevölkerungsziffer
desundheitspflege: Übernahme der Kosten des Kreis- und pro-
vinzialärztlichen Dienstes mit Ausnahme der Gehälter der Pro-
vinzialärzte; die Hälfte der Kosten der Pellagrabekämpfung, */g der
Kosten für Kliniken, Laboratorien und Impfungen; Irrenfürsorge;
Bekämpfung der Volksseuchen
Bereitstellung von Unterkunfts- und Geschäftsräumen der Landes-
gendarmerie (Carabinieri) und des Sicherheitsdienstes
. Wirtschaft und Verkehr. Korporationswesen: Leitung
des Korporationswesens der Provinz
Öffentliche Arbeiten: Bau und Unterhaltung von Straßen II. Ord-
nung ist grundsätzlich Aufgabe der Provinz, die hiervon *%/, der
Kosten übernimmt; Bau und Unterhaltung von Straßen III. Ord-
nung ist Aufgabe der Provinz, die die Kosten zur Hälfte trägt, */4
der Kosten für wasserwirtschaftliche Arbeiten IT. Ordnung. Den Rest
tragen die sonstigen Beteiligten. 10 vH der Kosten für wasser-
wirtschaftliche Arbeiten III. Ordnung. Mindestens !/, der Kosten
für wasserwirtschaftliche Arbeiten IV. Ordnung
institute für Seeschiffahrt: Feste Jahreszuschüsse durch Kosten-
übernahme für Personalgehälter, Ausstattung und Bücher; Auf-
rechterhaltung der inländischen Schiffahrtswege
3eiträge an die provinziellen Wirtschaftsräte, deren Ausgaben daneben
aus Gebühren, Zuschlägen zu den direkten Steuern und freiwilligen
Beiträgen bestritten werden
Ybernahme der Hälfte der Gehälter an die Provinztierärzte; Be-
kämpfung der Viehseuchen
"Sbernahme von %/10 der Kosten für Meliorationsarbeiten; die
restlichen %/,, werden von privaten Nutznießern getragen. An Ar-
beiten II. Ordnung beteiligt sich die Provinz mit */1o
Beiträge für Überwachung der Waldungen durch die staatliche
Forstmiliz +
Zuschuß der Provinzen von 70 Mill. Lit. an die Verwaltung der Staats-
straßen; für die das Gebiet einer Provinz durchschneidenden Straßen
I. Ordnung trägt diese die Hälfte der Kosten
Beiräte mit gutachtlicher Tätig-
keit: Präfekturrat: 3 Mitglieder.
Beratende Funktionen nach Auf-
[orderung des Präfekten
Beaufsichtigung der kommunalen und. provinziellen Kassenverwaltung;
Rechnungsprüfung
Wirtschaftspolitische Anregungen; Funktionen der früheren Handels-,
Industrie-, Forst- und Landwirtschaftskammern
Berufsschulwesen
Als Sekretariat des Provinzial-Wirtschaftsrates fungiert das Provinzial-
Wirtschaftsamt (dem Wirtschaftsminister unterstellt) mit mehr
exekutiven Funktionen, vereinigt aus den Funktionen der Büros
der früheren Kammern
Provinzial-Wirtschaftsbeirat
12 bis 28 Mitglieder, unter Lei-
tung des Präfekten, tagt in »Sek-
tionen«, die für bestimmte Auf-
zaben zusammengestellt werden
‘für Land- und Forstwirtschaft,
Yandel, Industrie und Arbeit);
Präsident, der Präfekt