Öinheitend.Lokal-
verwaltung
‚County......
City 1. bis 3, Klasse
fin der Regel nach-
zeordnet der Graf-
$Chafl..........4
New York City ....
- Town (nachgeord-
net der Grafschaft)
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Vereinigte Staaten von Amerika
Noch: Verwaltungsaufbau
Beispiel: Staat New York, Lokalverwaltung
Organe und Aufgaben
Beschlußfassung: Durch einen »Board of Supervisorse, bestehend aus je 1 »Supervisore jedes städtischen
bzw. ländlichen Bezirks (Townships bzw. Town) und jeder Stadt (City), die auf 2 Jahre gewählt werden.
Sie vertreten die Interessen ihres Bezirks im »Boarde. Ihre Befugnisse erstrecken sich auf Beschlüsse
iber: Grafschaftsvermögen, Polizei, Steueraufbringung, Bewilligung des Finanzbedarfs der Grafschaft, Ein-
richtung von Schulbezirken, Brücken- und Straßenbau und -Unterhaltung, Wohlfahrtspflege und Kranken-
anstalten im Grafschaftsgebiet. Bei allgemeinen Staatswahlen fungiert der +»Board« als Wahlprüfungsorgan.
Zechtsprechung: Durch den Grafschaftsrichter und seinen Stellvertreter (Surrogate). Sie werden auf
6 Jahre gewählt; die Judicatur ist auf die Grafschaft, in der sie gewählt werden, beschränkt.
Das Gerichtssystem umfaßt 3 Arten von Gerichtshöfen:
1. den »County Court« (Zivil- und Strafgerichtsbarkeit) unter dem Grafschaftsrichter. In New-York
County ist Zivil- und Strafgerichtsbarkeit getrennt und dem »County Courte bzw. dem »Court of
General Sessions« übertragen. .
2, den »Surrogate’s Court« (Erbstreitigkeiten, Rechnungsprüfung usw.).
3. die »Grand Jury« (Schwurgerichtsbarkeit).
Terwaltung: Liegt in Händen der auf 3 Jahre gewählten Grafschaftsbeamten, die zumeist ähnliche Bezeich-
nungen wie die Beamten des Staates führen, nämlich »Sheriff« (Polizei, Gefängniswesen), »Distriet
\ttorney« (öffentliche Anklage, Rechtsangelegenheiten), »Treasurer« (Verwaltung der öffentlichen Gelder,
Zechnungsführung), »County Clerk« (Personenstandsregister und Protokollwesen), »Coroners«e (Leichen-
;chau und Stellvertretung des »Sheriff«), »Superintendent of the Poore (Armenpflege und Hospitäler)
ınd »Sehool Commissioner« (Schulwesen)
Beschlußfassung: Durch ein »Common Council«, oder einen »Board of Aldermen«, dessen Mitglieder durch
alle städtischen Wähler gewählt werden. Über Zuständigkeit vgl. unter Verwaltung.
Rechtsprechung: An lokalen Gerichtshöfen, und zwar: Strafprozesse am »Police Courte, Zivilprozesse an
Gerichten mit lokal verschiedenartigen Bezeichnungen (+Justice’se, 0City«, »Municipale, »Recorder’s«
oder »Mayor’s Courte). Berufung an den »County Court« und den »Supreme Courte,
Verwaltung: Liegt in Händen des Bürgermeisters (Mayor), der von den städtischen Wählern gewählt wird.
Er hat das Veto-Recht gegenüber der städtischen Ratsversammlung, Die übrigen Exekutivbeamten
xerden entweder von den stimmberechtigten Wählern gewählt oder vom Bürgermeister allein bzw, vom
Zürgermeister in Verbindung mit dem Rat ernannt. Die Durchführung der Verwaltungsaufgaben liegt
len verschiedenen »Departmentse, »Commissions« und »Boards« ob, So gibt es, je nach der Größe und
Zugehörigkeit zu einer der Stadtklassen Verwaltungsressorts für Finanzen und Steuer, Recht und Polizei,
?euerwehr, öffontliche Gesundheitspflege, Hospitäler und Besserungsanstalten, Schulwesen, Armen-
pflege, öffentliche Arbeiten und Parkanlagen. .
lgemeines: Die Großstadt, seit 1898 als »Greater New Yorke« ein einheitliches städtisches Gemeinwesen,
amfaßt die 5 Grafschaften New York, Bronx Queens, Kings und Richmond, die nur formale Bedeutung
ıaben und als Sprengel für bestimmte Behörden fungieren, Aus verwaltungstechnischen Gründen ist
je in die 5 »Boroughs« Bronx, Manhattan, Brooklyn, Queens (Long Island) und Richmond (Staten Island)
seteilt. An der Spitze der 5 »Boroughs« steht ein »Borough President«, der von den Wählern der »Borough«
rewählt wird. Jeder »Borough« ist in »Local Improvement Distrietse mit je einem »Local Improvement
Board« eingeteilt. Dieser »Board« besteht aus dem »Borough President« und den im Distrikt wohnhaften
Stadträten (Aldermen). .
Beschlußfassung: Durch den »Board of Aldermen«, bestehend aus dem von der City gewählten »Presidente,
den 5 von den »Boroughs« gewählten »Borough Presidents« und den von den Stadtratsbezirken (Aldemanic
BE gewählten Stadträten. Jede Vorlage erfordert einfache Majorität aller Stadträte, Finanzvorlagen
„Mehrheit.
Rechtsprechung: Durch den »Munieipal Court« und den »Court of Special Sessionss. Der »Munieipal Court«
ist der unterste Gerichtshof für Zivilgerichtsbarkeit, die ganze City ist in »Municipal Court Districts«
Jeren jeder einen Richter für 10 Jahre wählt, untergeteilt. Der »Court of Special Sessions« ist der unterste
Gerichtshof für Strafgerichtsbarkeit und die ganze City ist außerdem in 2 »Divisions« untergeteilt, deren
arste die »Boroughs4 Bronx und Manhattan, die zweite die »Boroughs« Brooklyn, Queens und Richmond
umfaßt und deren Richter vom Bürgermeister auf 10 Jahre ernannt werden, Berufung an den Court of
General Sessionse der Grafschaft New York,
Terwaltung:
‘. Exekutive liegt beim Bürgermeister (Mayor), der auf 4 Jahre von den städtischen Wählern gewählt
wird. Rechte und Pflichten: Ernennung aller Ressortchefs, außer des vComptroller«, der von den
ztädtischen Wählern gewählt wird, und der Commissions-Mitglieder; Überwachung der Ressort
‚Ätigkeit; jährliche Vorlage des Finanz- und Verwaltungsberichts und von Verbesserungsvorlagen vor
lem »Board of Aldermene; Veto-Recht gegenüber städtischen Verordnungsvorlagen. Die Vorlage
wird über sein Veto hinweg Verordnung im allgemeinen bei %/; Majorität, in Steuer- und Ausgabe-
zewilligungsfällen nur bei %/; Mehrheit aller Mitglieder des Stadtrates,
Die Durchführung der Verwaltung erfolgt durch die verschiedenen formell z. T. als Grafschafts-, z. T.
als Borough-, z. T. als Citybehörden mit vielfach sich. überschneidenden Wirkungskreisen tätig
werdenden Verwaltungsressorts, nämlieh für Finanzen, Recht, Polizei, Parks, Gebäude, Wohlfahrt,
Zefängniswesen, Feuerwehr, Docks, Fähren, Schul- und öffentliches Gesundheitswesen, Die Funk-
Äonen der Grafschaftsbehörden liegen insbesondere hauptsächlich auf den Gebieten Polizei, Gefängnis-
vesen, Zivil- und Strafgerichtsbarkeit und Wohlfahrtspflege. Straßenreinigung und -pflasterung und
’arkanlagen werden in der Hauptsache von den Boroughs betreut, während der City - Verwaltung
3jia übrigen und z. T, viele gleichartige Aufraben zufallen.
Beschlußfassung: Durch den »Town-Meetinge«, die Gesamtvertretung der Wähler, Die Mitglieder werden
auf 2 Jahre gewählt, Aufgaben: Festsetzung der Zahl der Polizeibeamten {nicht mehr als 5), Prozeß-
führung, Errichtung von Pfandhäusern, Hygiene, städtische Vermögensverwaltung und andere gesetzlich
zulässige Aufgaben. vs . .
Rechtsprechung: Durch gewöhnlich 4 Friedensrichter, die für 4 Jahre in den »Justice’s Courte, einen rein
lokalen Gerichtshof in Zivil- und Strafsachen, gewählt werden. E
Verwaltung: Durch den »Town Boarde, der aus dem »Supervisore, dem »Town Clerke und den »Justices
» the Policee (Friedensrichtern) besteht. Die Beamten sind der »Supervisore (Finanzen außer für
3traßen- und Armenwesen, Rechnungslegung), der Town Clerk« (städtische Protokolle und Dokumente),
| bis 8 »Highway Commissioners« (Bau und Reparatur von Brücken und Straßen), 1 oder 2 »Ovoerseers
a the Poor« (Armenunterstützung), nicht mehr als 5 »Constables« (Sicherheit und Ordnung), 3 »Assessors«
Steuereinschätzung), der »Collector« (Steuererhebung) und 4 »Inspectors of Election« (Wahlvorsitzende
bei städtischen Wahlen). Die Exekutivbeamten werden von den Wählern zumeist auf 2 Jahre gewählt,