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deren sich überstürzende Fälligkeiten bedrohlich wurden, durch Konversion in mittel-
fristige Schatzanweisungen (»Buoni del tesoro«) immer deutlicher aus. Diese Politik
setzte sich bis zum Jahre 1928 fort und erreichte dadurch einen Rückgang des Anteils
der schwebenden Schuld an der gesamten inneren Schuld auf 2 vH. Eine besondere um-
fassende Konversion wurde durch die Begebung der Sprozentigen »Liktoren-Anleihe« im
Jahre 1926/27 bewirkt. Es wurden insgesamt etwa 20 Mrd. Lire an Schatzbons in
23,7 Mrd. Lire 5% langfristige Konsols konvertiert. Von den konvertierten Stücken ent-
fielen allein 15,5 Mrd. Lire auf die schwebende Schuld (einjährige Buoni del tesoro). Neben
der Verminderung der schwebenden Schuld durch Konsolidierung lief eine laufende Ver-
minderung der Bankvorschüsse durch Rückzahlungen.
Neben der inneren Schuld hat Italien eine Vers chuldung an das Ausland
aufzuweisen, die vorwiegend politischen Charakter trägt und sich aus den Vor-
schüssen Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika an die italienische
Regierung zur Bestreitung von Heeresmaterial- und Rohstoffankäufen herleitet. Die
ersten Kredite dieser Art wurden vom britischen Schatzamt im Juli 1915 in Höhe von
50 Mill. £ eingeräumt. Zur Sicherstellung dieses Kredits errichtete Italien bei der Bank
von England ein Golddepotin Höhe von 562,36 Mill. Goldlire. Der Gesamtbetrag
der von Italien in Großbritannien aufgenommenen Kredite belief sich am 31. März 1919
auf 412,5 Mill. £. Dieser Betrag stieg bis zum Abschluß des Fundierungsabkommens vom
27. Januar 1926 in London (Volpi-Churchill-Abkommen) auf 610,8 Mill. £ an. Die Rück-
zahlung dieser Schuld wurde unter für Italien außerordentlich günstigen Bedingungen
in dem obengenannten Abkommen geregelt, das auch Bestimmungen über die Rück-
erstattung des von Italien errichteten Golddepots enthält.
Die Kredite der Vereinigten Staaten von Amerika an Italien setzten im Mai 1917
ein und wurden in monatlichen Raten bis zum Mai 1920 gewährt. Die gesamten
Kredite der Vereinigten Staaten von Amerika an Italien sind mit 1640,0 Mill. $
anzugeben. Die Rückzahlung dieser Verpflichtungen ist durch das Abkommen vom
14. November 1925 in Washington (Volpi-Mellon-Abkommen) unter Bedingungen
geregelt worden, die für Italien einen Nachlaß von etwa 80%. der ursprünglichen
Schuld bedeuten. Neben der politischen Schuld an das Ausland weist Italien noch die im
November 1925 aufgenommene Morgananleihe in Höhe von 100 Mill.$ aus. Die An-
leihe ist mit 7° zu verzinsen und läuft bis zum 1, Dezember 1951.
Die Tilgung der politischen Auslandschuld Italiens wird durch eine speziell zu diesem
Zwecke gegründete Amortisationskasse‘) besorgt, die ihre Mittel aus den Reparations-
leistungen Deutschlands an Italien bezieht.
Die Bewegung der gesamten inneren und äußeren Staatsschulden Italiens läßt die Stei-
gerung der Verschuldung bis zum Jahre 1925 erkennen. An diesem Zeitpunkt wirken
sich die außerordentlich günstigen Abkommen mit den politischen Auslandsgläubigern
derart aus, daß 31,3 vH der gesamten Auslandschuld des Vorjahres verschwindet, Die
Verminderung der Auslandschuld im folgenden Jahre um 35,3 vH ergibt sich mehr aus
Revalorisierung der italienischen Währung als aus einer tatsächlichen neuen Verminde-
rung der Schuld. Ebenso erklärt sich die geringe Steigerung im daranffolgenden Jahre
aus einer geringen Abschwächung des Lirakurses.
Die innere Schuld Italiens zeigt bereits seit dem Jahre 1922 auf Grund der oben ge-
schilderten Konversionspolitik eine absteigende Tendenz, die lediglich durch die Emission
der Liktorenanleihe im Jahre 1925 durch eine geringe Aufwärtsbewegung unterbrochen
wird.
Die Anteile der inneren und äußeren Schuld an der Gesamtschuld in den einzelnen
Jahren lassen deutlich die großen Operationen erkennen. Die Steigerung des Anteils der
äußeren Schuld im Jahre 1924/25 ergibt sich aus der Aufnahme der 7prozentigen Mor-
gananleihe. Die Steigerung des Vom-Hundert-Anteils der inneren Schuld an der Ge-
samtschuld im Jahre 1926/27 unter gleichzeitigem Sinken der absoluten Zahlen dürfte
das Ergebnis der Liktorenanleihe widerspiegeln.
') Diese Amortisationskasse ist gegenüber der mit der Tilgung der inneren Schuld betrauten Kasse autonom.