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5. Internationaler Schuldenvergleich
Aus der Darstellung der Struktur der Staatsschulden der untersuchten Mächte ergibt
sich, daß infolge der Uneinheitlichkeit der Ausweisungsmethoden eine vergleichende Darstellung
auf der Grundlage eines von den Vergleichsländern gegebenen Schemas nicht
durchführbar ist. Es wurde daher im folgenden der Versuch gemacht eine neue Einteilung
der gesamten Staatsschulden der in die Untersuchung einbezogenen Mächte zu
finden.
Als Einteilungsprinzip wurde zunächst bei der inneren Schuld der Gesichtspunkt der
Laufzeit der Schuldtitres gewählt. Die erste und in jedem Falle ausschlaggebende
Gruppe der Inlandschulden wird durch die langfristigen Anleihen bzw. Renten verkörpert.
Hierauf folgen die mittelfristigen und endlich die kurzfristigen, den schwebenden
Schulden gleichzusetzenden Verbindlichkeiten. Abschließend wurden die »sonstigen
Schulden« als Zusammenfassung spezieller Verpflichtungen ohne besondere Kennzeichaung
als Jangfristige oder kurzfristige Schulden ausgewiesen.
Die langfristigen Schulden wurden wiederum nach ihrer zeitlichen Entstehung
unterschieden, so daß sich die Gruppen der Vorkriegsschulden und der Kriegs- und
Nachkriegsanleihen ergaben. Besonders ausgegliedert wurden aus den Nachkriegsanleihen
die Wiederaufbauschulden, soweit sie als Spezialemissionen gekennzeichnet waren. Eine
Aufteilung. der Gruppe Kriegs- und Nachkriegsanleihen in Kriegsanleihen einerseits und
Nachkriegsanleihen andererseits würde ein falsches Bild ergeben, da ein großer Teil der
Nachkriegsemissionen, soweit sie nicht als typische Wiederaufbauschulden anzusprechen
sind, Jediglich als Konversionen von Kriegsanleihen gelten und daher keine ausschließlich
selbständige Bedeutung haben. Bei Italien kam als Schwierigkeit weiter hinzu, daß die
Kriegs- und Nachkriegsanleihen in einer Summe ausgewiesen werden. Die im Auslande
während des Krieges und in der Nachkriegszeit bzw. als Wiederaufbaukredite aufgenommenen
Anleihen und Kredite politischen Charakters erscheinen lediglich unter der entsprechenden
Gruppe der Auslandschulden.
Die Auslandschulden wurden in drei Gruppen zerlegt, von denen die zwei
ersten die politischen Schulden und die letzte die kommerziellen Verpflichtungen umfassen.
Die politischen Schulden wurden wiederum getrennt in solche Schulden, die bei
Ermittlung der »Netto-Außenzahlungen«*) berücksichtigt wurden und in »Sonstige politische
Schulden«. Auf die bei der Ermittlung der »Netto-Außenzahlungen« berücksichtigten
politischen Schulden wird später noch eingegangen werden.
Der Vergleich wurde durch Gegenüberstellung der aufgegliederten Schuldenstände der
untersuchten Mächte in drei Vergleichsjahren vorgenommen. Da hierbei nur spezifizierte
Ausweisungen Verwendung finden konnten und die spezifizierten Ausweisungen zum Teil
unregelmäßig erfolgen, mußten in einigen Fällen Termine gewählt werden, die von dem
bisherigen Prinzip der Ausweisung am Ende des Finanzjahres zeitlich und daher auch in
den Angaben in geringem Umfange abweichen. Als Vorkriegsstand mußten die vOrliegenden
zum Teil ungegliederten Ausweisungen aus den Jahren 1914 benutzt werden.
Die spezifizierten Nachweisungen für die drei Stichjahre wurden sowohl in der Landeswährung
als auch in Reichsmark und in Vom-Hundert-Sätzen, bezogen auf die Gesamtschuld,
gegeben. In einer besonderen zusammenfassenden Übersicht wurden, da die Angaben
in Landeswährung und Reichsmark kein vergleichbares Bild ergeben, die absoluten
Beträge in Mill. Mark Vorkriegskaufkraft, nach einer bereits an anderer Stelle
gekennzeichneten Methode errechnet und im Zusammenhang damit der Anteil je Kopf
der Bevölkerung an den einzelnen Schuldenkategorien, ausgedrückt in Mark Vorkriegskaufkraft,
ermittelt.
Hierbei ergibt sich die Feststellung, daß in der Vorkriegszeit die französische Bevölkerung
mit 710,7 Einheiten die höchste Schuldenkopflast der Vergleichsländer aufweist,
während für Großbritannien mit 293,5 die geringste Belastung zu vermerken ist. Da-1)
Eingehendere Behandlung der »Netto-Außenzahlungen« erfolgt weiter unten.