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Innere Verwaltungs ...
Auswärtiges,........ en
Rechtspflege..........
Wehrmacht ...........
Wohlfahrts- und Ge-Sundhaitsawasen
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Vereinigte Staaten voh Amerika
Zuständigkeits- und Lastenverteilung zwischen Bund und Staaten
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Wichtirste Zuständigkeiten des Bundes
Der Bund besitzt die Gesetzgebung und Verwaltung in denjenigen Angelegenheiten, die ihm ausdrücklich
lurch Bundesverfassung übertragen, der Staat über diejenigen, die ihm nicht ausdrücklich durch die
Rundesverfassung entzogen sind. Es können unterschieden werden:
Li, Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Verwaltung ausschließlich dem Bund zustehen
2. Angelegenheiten, die hinsichtlich der Gesetzgebung ausschließlich dem Bund zustehen
3. Angelegenheiten, die hinsichtlich Gesetzgebung und zum Teil auch Verwaltung konkurrierend
Bund und Staaten zustehen, wobei dem Staat das Maß an Zuständigkeit verbleibt, das vom
Bund mit in Anspruch genommen ist
4. Angelegenheiten, in denen die Rechtsprechung ausschließlich dem Bund zusteht
5. Angelegenheiten, die hinsichtlich Rechtsprechung konkurrierend Bund und Staaten zustehen
3. Angelegenheiten, die ausschließlich den Gliedstaaten vorbehalten sind
Die Verfassungsbestimmung des $ 8 Abs.3: »Der Kongreß soll die Befugnis haben: ... 3. den
Tandel mit fremden Nationen und zwischen den einzelnen Staaten und mit Indianerstämmen zu
'egeln« dient als Generalklausel, um im Laufe der Entwicklung sich als notwendig erweisende Zutändigkeiten
des Bundes verfassungsmäßig zu begründen.
Eine weitere Möglichkeit, die nach dem Wortlaut der Verfassung eng begrenzten enumerierten
Zuständigkeiten des Bundes zu erweitern, bietet die sog. »Implied Powers Theory«, die davon auszeht,
daß in den dem Bund übertragenen Zuständigkeiten ohne weiteres verschiedene andere, nich
zusdrücklich genannte, vernünftigerweise stillschweigend mitgegeben sind
Der Bund subventioniert auf vielen Gebieten die Tätigkeit der Staaten und sichert sich dadurch
R in der Verfassung nicht gegebenes Aufsichtsrecht über die Erfüllung bestimmter Aufgaben durch
jese
Die Intensität der Tätigkeit des Bundes geht auf den einzelnen Gebieten weit über den aus der
Verfassung zu entnehmenden Rahmen hinaus
jesetzgebung und zum Teil Verwaltung: Münz-, Währungs-, Banknoten-, Maß- und Gewichtswesen;
Einwanderung, Naturalisation
Ausschließliche Gesetzgebung und Verwaltung im Bundesdistrikt von Columbia
Recht zum Einschreiten bei verfassungswidrigen Verhältnissen in den Gliedstaaten
Durchführung der Prohibitionsgesetze
Ausschließliche Gesetzgebung und Verwaltung
Gesetzgebung auf den Gebieten des Urheber-, Patent- und Konkursrechte
Rechtsprechung sowohl in staats- wie straf- und zivilrechtlichen Fällen auf folgenden Gehiaten
A, Seegerichtsbarkeit
* Streitigkeiten zwischen den Vereinigten Staaten und einem Gliedstaat
Streitigkeiten zwischen Staatsbürgern verschiedener Gliedstaaten
_. Streitigkeiten zwischen einem Gliedstaat und Bürgern eines anderen Gliedstaates
5. Streitigkeiten zwischen einem Gliedstaat oder dessen Untertanen mit fremden Staaten oder
Stantsangehörigen
Ausschließliche Gesetzgebung und Verwaltung hinsichtlich Heer und Marine
Konkurrierende Gesetzgebung über die Miliz, Freiwillige Subventionierung der Miliz
Nach der Verfassung: —
Tatsächlich: Statistik, Forschung, Beratung und Subventionierung der Gliedstaaten durch weitverzweigte
Bundesbehörden. besonders Unterstützung der Gesundheitsfürsorge für Mütter und
Kinder
A N *
Bildungawesen........
Nach der Verfassung: — .
Tatsächlich: Statistik. Forschung, Beratung der Gliedstaaten durch weitverzweigte Bundesbehörden
Besondere Suhventionierung des Unterrichta und Fachmnterrichte in den Staaten
nn _—
Wirtschaft............
Landwirtschaft ........
Industrie, Handel usw.
Verkehis- und Bauwasen
°inanz- und Sehulden-Verwaltung...
Nach der Verfassung: —
in Statistik, Forschung, Beratung der Gliedstaaten durch weitverzweigte Bundesehörden
Vergebung von Land an die Staaten. Subventionierung der Land- und Forstwirtschaft; Fachzohulen,
Forschungsinstitute, land- und forstwirtschaftliche Aufklärung und Produktionsförderung
Gesetzgebung über den Handel mit fremden Nationen zwischen den einzelnen Staaten. Außerdem:
3tatistik, Forschung usw. (vgl. Landwirtschaft) .
Gesetzgebung und Verwaltung über das Postwesen (Einrichtung von Postämtern und Poststraßen),
Verkehr zwischen fremden Nationen und zwischen den Gliedstaaten; ohne verfassungsmäßige Vernfichtung
Subventionierung dea Warahanes in den Gliedstanten. Außerdem: Statistik. Forschung
saw. (vel. Landwirtschaft)
Vel. besondere Tahelle
Kriegslas fen .......... | Gesetzgebung und Verwaltung
a Se x Er BL nt
Kolonien.............. | Ausschließliche Gesetzgebung und Verwaltung
? Quellen: Bundesverfassung mit Zusatzartikeln. Über Subventionen und zugrunde liegende Bundesgesetze vgl. Austin F. Macdonald:
Sderal Aid. New York 1928, sowie Literaturangaben.
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Finanzen und Steuern