Full text : Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Noch: Übersicht 23
Noch: Verteilung der Lasten für Fortbildungs- und Fachschulen in den
Rechnungsjahren 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28

Baden

Verteilung
des Aufwands

A
Persönlicher
Aufwand
[. Gehälter ?)

(X. Sonstiges

B. Sächlicher
Aufwand

Land

1912/14

ı) Allgem, Fortbildungsgchulen:

Auf Antrag: Zuschüsse
 an Gemeinden
bis 6000 Einwohner

b) Gewerbliche Fortbildungs-
 und Handels:
zchulen: Beiträge und
Zuschüsse an Gemeinien
 sowie Zuschüsse für
Handelsabteilungen an
Gewerbeschulen und für
sonstige kaufmännische
"Interrichteknran

») Gewerbeschulen:
14. In Städten der
Städteordnung: Von
dem durch Sehulzeldern
 nicht gedeckten
 Aufwand:
55 vH
2. In den übrigen Gemeinden:
 Zuschüsse

a) Gewerbl. Fortbildungsschulen
 :
Zuschüsse an Gemeinden

Handelsschulen :
Beihilfen an Gemeinden

3) Gewerbeschulen ;
wie I{(e)

Imzugskosten in voller
Höhe 2%

1925/26 bis 1927/28

a) Allgem. und gewerbl
Fortbildungsschulen:
In voller Höhe innerhalb
 des gesetzlichen
Rahmens

b) Gewerbe- und Handels
schulen (Fachschulen):
Zur Hälfte

a) wie I(a)

») wie I (b), jedoch Notstandsbeihilfe
 in volle
Höhe

‚) Allgem, u. gewerbl,
Fortbildungsschulen:
1. Umzugskosten in
voller Höhe
2. Für Bau und Einrichtung
 allgemeiner
Fortbildungsschulen:
Beihilfen an bedürftige
 Gemeinden
>} Gewerbe- und Handelsschulen
 :
Umzugskosten zur
Hälfte

Gemeinde

1913/14 |

1925/26 bis 1927/28

‚) Allgem. Fortbildungszchulen:

In voller Höhe
Spez. Deckung:
vol. Land

a) Allzem. und gewerbl.
Fortbildungsschulen:
In voller Höhe den
über den gesetzlichen
Rahmen hinausgehenden
 Aufwand

b) Gewerbliche Tortbildungs-
 und Handels
schulen:
In voller Höhe
Spez. Deckung:
Beiträge und Zuschliesse
 som Land

b) wie Land (b}

c) Gewerbeschulen:
L., In Städten der
Städteordnung: Von
dem durch Schulgelder
 nicht gedeckfen
 Aufwand: 45 vH

2. In den übrigen Gemeinden:
 In voller
Höhe
Spez. Deckung für 0) 2.
Zuschüsse vom
Land

,) wie (a) jedoch ohne spez,
Deckung.

a) wie I (a)

c)
je I(bu.
99V wi

b) wie I (b)
(Notstandsbeihilfen v#-Land}


{n voller Höhe mit Ausnahme
 der Umzugskosten
 2

a) Allgem. u, gewerbl. For
bildungsschulen: In yo)
ler Höhe ausschl, UM
zugskosten
Spez. Deckung:
val. Land

b) wie Land (b)

1) Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge werden 1913/14 und 1925/26 if in voller Höhe vom Lande geiragen. In den al}
meinen Fortbildungsschulen wird der Unterricht nebenamtlich erteilt, so daß Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge nicht 6°
stehen. -— %}) Die Umzugskosten für Lehrkräfte an den Gewerbeschulen in den Städten der Städteordnung werden zu 55 vH v®”
Land und zu 45 yH von den Städten getragen,
            
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