Noch: Übersicht 23
Noch: Verteilung der Lasten für Fortbildungs- und Fachschulen in den
Rechnungsjahren 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28
Baden
Verteilung
des Aufwands
A
Persönlicher
Aufwand
[. Gehälter ?)
(X. Sonstiges
B. Sächlicher
Aufwand
Land
1912/14
ı) Allgem, Fortbildungsgchulen:
Auf Antrag: Zuschüsse
an Gemeinden
bis 6000 Einwohner
b) Gewerbliche Fortbildungs-
und Handels:
zchulen: Beiträge und
Zuschüsse an Gemeinien
sowie Zuschüsse für
Handelsabteilungen an
Gewerbeschulen und für
sonstige kaufmännische
"Interrichteknran
») Gewerbeschulen:
14. In Städten der
Städteordnung: Von
dem durch Sehulzeldern
nicht gedeckten
Aufwand:
55 vH
2. In den übrigen Gemeinden:
Zuschüsse
a) Gewerbl. Fortbildungsschulen
:
Zuschüsse an Gemeinden
Handelsschulen :
Beihilfen an Gemeinden
3) Gewerbeschulen ;
wie I{(e)
Imzugskosten in voller
Höhe 2%
1925/26 bis 1927/28
a) Allgem. und gewerbl
Fortbildungsschulen:
In voller Höhe innerhalb
des gesetzlichen
Rahmens
b) Gewerbe- und Handels
schulen (Fachschulen):
Zur Hälfte
a) wie I(a)
») wie I (b), jedoch Notstandsbeihilfe
in volle
Höhe
‚) Allgem, u. gewerbl,
Fortbildungsschulen:
1. Umzugskosten in
voller Höhe
2. Für Bau und Einrichtung
allgemeiner
Fortbildungsschulen:
Beihilfen an bedürftige
Gemeinden
>} Gewerbe- und Handelsschulen
:
Umzugskosten zur
Hälfte
Gemeinde
1913/14 |
1925/26 bis 1927/28
‚) Allgem. Fortbildungszchulen:
In voller Höhe
Spez. Deckung:
vol. Land
a) Allzem. und gewerbl.
Fortbildungsschulen:
In voller Höhe den
über den gesetzlichen
Rahmen hinausgehenden
Aufwand
b) Gewerbliche Tortbildungs-
und Handels
schulen:
In voller Höhe
Spez. Deckung:
Beiträge und Zuschliesse
som Land
b) wie Land (b}
c) Gewerbeschulen:
L., In Städten der
Städteordnung: Von
dem durch Schulgelder
nicht gedeckfen
Aufwand: 45 vH
2. In den übrigen Gemeinden:
In voller
Höhe
Spez. Deckung für 0) 2.
Zuschüsse vom
Land
,) wie (a) jedoch ohne spez,
Deckung.
a) wie I (a)
c)
je I(bu.
99V wi
b) wie I (b)
(Notstandsbeihilfen v#-Land}
{n voller Höhe mit Ausnahme
der Umzugskosten
2
a) Allgem. u, gewerbl. For
bildungsschulen: In yo)
ler Höhe ausschl, UM
zugskosten
Spez. Deckung:
val. Land
b) wie Land (b)
1) Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge werden 1913/14 und 1925/26 if in voller Höhe vom Lande geiragen. In den al}
meinen Fortbildungsschulen wird der Unterricht nebenamtlich erteilt, so daß Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge nicht 6°
stehen. -— %}) Die Umzugskosten für Lehrkräfte an den Gewerbeschulen in den Städten der Städteordnung werden zu 55 vH v®”
Land und zu 45 yH von den Städten getragen,