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Norwegen ;
Der vorliegenden tabellarischen Übersicht liegt eine offizielle Bearbeitung der Haushaltsausweisungen zugrunde, in der
die Ausgaben nach sachlichen Gesichtspunkten aufgeteilt sind; so sind z.B. die Ausgaben für Seezeichen, Lotsen- und
Rettungswesen aus den Ausgaben des hierfür zuständigen Marineministeriums herausgenommen und den Ausgaben für
Handel, Seefahrt usw. zugerechnet.
Die norwegische Währung (Parität: 100 Kr = 112,5 7.4) stieg ab 1924 nach starker Inflation und wurde 1928 auf
ihrer Vorkriegsparität stabilisiert. Die Devisenkurse (für 100 Kr) betrugen im Jahresdurchsechnitt 1925: 75,1, 1926: 93,8,
1927: 109,6, 1928: 111,8, 1929: 112,1 ZA. Das Finanzjahr umfaßt die Zeit vom 1. Juli bis 30. Juni.
Von den laufenden Einnahmen und Ausgaben ıst die Kapitalrechnung getrennt; sie enthält u.a. die Betriebsinvestitionen,
nicht dagegen die Verwaltungsinvestitionen, die in der laufenden Rechnung aufgeführt werden.
Die Staatsbetriebe werden mit Zinsen oder Tilgungsdienst der in ihnen arbeitenden Kapitalien nicht belastet; außerdem ist
lie Trennung zwischen Betriebs- und Investitionsausgaben der Betriebe nicht vollkommen durchgeführt, so daß der wirkliche
Betriebserfolg nicht feststellbar ist,
Der Schuldendienst wie auch die benötigten Anleihemittel sind im Haushaltsplan enthalten.
Österreich (Bund)
Die Währung (Parität: 100 Schilling = 50,070 AA) war in den Berichtsjahren stabil. Das Finanziahr des Bundes
'st das Kalenderjahr.
Bundesbetriebe sind die Post- und Telegraphenanstalt, die Forst- und Domänenbetriebe, die Montanbetriebe, das Kartographische
Institut, die Staatsdruckerei, das Hauptmünzamt, die Bundestheater, die Wiener Zeitung und die Bundesapotheken,
Die Bundesbahnen sind auf Grund des Friedensvertrages verselbständigt worden, Die Bundesbahnen werden netto, Mono-Jole
und Betriebe seit 1927 brutto ausgewiesen, Der Vergleichbarkeit halber wurden für die hier gebotene Aufstellung die
Monopole und Betriebe auch für 1925 und 1926 brutto berechnet. Monopole, Betriebe und Bundesbahnen leisten für
Verzinsung und Amortisation der ihnen gewährten Investitionsdarlehen über den Haushalt laufende Beiträge. Der in den
Haushaltsplan eingesetzte Schuldendienst umfaßt Verzinsung und Tilgung der Bundesschulden der Republik und des Anteila
der Republik an den Staatsschulden Alt-Österreichs und Alt-Ungarns. Zum Dienst der Staatsschuld Alt-Österreichs
tragen auch die Bundesbahnen bei. Bemerkenswert ist, daß die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge zur Sozialversicherung
über den Etat laufen,
Polen
Nach dem Währungsverfall der Polen-Mark schuf Polen im Jahre 1924 die Zioty-Währung (Parität: 100 Z1 = 81,0 2.4),
die allerdings bald durch eine neue Inflation in Verfall geriet, so daß die ursprüngliche Parität aufgegeben werden mußte.
Der Devisenkurs fiel (im Jahresdurchschnitt) auf 73,9 AM im Jahre 1925 und 47,1 AM im Jahre 1926. Seit dieser Zeit
war die polnische Währung ziemlich fest und wurde am 1. Januar 1928 auf der neuen Parität: 100 ZI = 47,09 AA gesetzlich
stabilisiert. Die Angaben für das Jahr 1925 beziehen sich auf das Kalenderjahr, die Angaben für die folgenden Jahre
auf die heutige Budgetperiode, d.h. auf den Zeitraum vom 1, April bis 31, März des folgenden Jahres.
Die außerordentlichen Ausgaben umfassen vorwiegend Ausgaben für Bauten, Reserveausrüstungen (beim Heere), Erwerb
von Grundstücken, Dotierung von Fonds (Agrarministerium). Für die Betriebe wird das Nettoergebnis ausgewiesen,
das an den Staatsschatz abgeführt oder vom Staatsschatz gedeckt wird. So erscheint z. B. bei der Eisenbahn als Reingewinn
der Rohertrag, abzüglich Betriebsausgaben, Zuwendungen an Spezialfonds, Verzinsung der Anleihen, Zuwendungen aus
Staatsmitteln, Verpflichtungen, die das übernommene Staatsvermögen belasten, und Zinsen des Staatsvermögens, dessen
Verwaltung dem Unternehmen anvertraut ist, Ebenso werden bei Post und Telegraphie Neubauten, Annuitätenzahlungen,
Abschreibungen und der Erwerb von Grundstücken zur Errechnung des Reinertrages in Abzug gebracht. .
Die für Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld verwendeten Beträge sind im Haushaltsplan enthalten. Sonderfonds
oder -kassen zum Zwecke der Schuldentilgung bestehen nicht. Einnahmen aus Schuldenaufnahmen werden nicht in den
Haushaltsplan aufgenommen.
Rumänien
In der Nachkriegszeit erfuhr der Leu (Parität: 100 Lei = 81 X) eine Entwertung auf etwa !/,, der Goldparität, Der
Kurs für 100 Lei betrug 1925: 2,03, 1926: 1,94, 1927: 2,55, 1928: 2,57 und 1929: 2,50 AK. Seit dem 8, Februar 1929
st, der Leu zu 3,1 vH der früheren Goldparität stabilisiert worden {neue Parität: 100 Lei = 2,511 AA). Die Budgetperiode'umfaßte
bis zum Jahre 1923 die Zeit vom 1. April bis 31. März. Seit 1924 fällt das Finanziahr mit dem Kalenderjahr
zusammen.
Auf eins Wiedergabe von Vorkriegszahlen wurde angesichts der starken, seitdem erfolgten Ausdehnung des Staatsgebiets
verzichtet. In den Staatsbudgets bis 1925 sind die Bruttoausgaben und -einnahmen der Staatsbetriebe enthalten.
Durch Gesetz vom 13. Juni 1925 wurde die Eisenbahn autonom. Ihre Ausgaben und Einnahmen sind daher ab 1926
im Budget nicht mehr enthalten. Da ihre Überschüsse für die folgenden zehn Jahre zu Investitionen verwandt werden, führt
sie ab 1926 keine Überschüsse an das Budget ab. In gleicher Weise kamen im Jahre 1927 die Roheinnahmen und -ausgaben
der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltungen in Fortfall. Ab 1930 sind schließlich alle Teilbudgets der übrigen
Staatsbetriebe aus dem Staatsbudget herausgenommen und erscheinen nur mit ihrem Überschuß bzw. Fehlbetrag im Budget.
Ebenso sind seit 1926 unter den Einnahmen des Finanzministeriums die Gehaltsabzüge für die Pensionen nicht mehr enthalten,
während unter den Ausgaben seit 1926 an Stelle der Pensionen nur die staatlichen Subventionen an die 1926 verselbständigte
Generalpensionskasse ausgewiesen werden.
Die Monopole haben ihren eigenen Schuldendienst zu übernehmen, ebenso trägt die Eisenbahn den Zinsen- und Tilgungs-Jienst
für die von ihr aufgenommenen Anleihen.
Schweden
Die Währungseinheit, die schwedische Krone, hat die Vorkriegsparität: 100 Kr, = 112,5 4 (ZA) beibehalten und
wies in den Berichtsjahren feste Kurse auf. Das Finanzjahr war bis 1922 einschließlich das Kalenderjahr; von da an umfaßt
as den Zeitraum vom 1. April bis 31. März.
Anleihebeträge und der Deckung von Ausgaben dienende Eigenvermögensteile einerseits, Betriebsinvestitionen, Darlehen,
Überweisungen an Fonds und Schuldentilgung anderseits, werden, getrennt von den »wirklichens Einnahmen und
Ausgaben, in der Kapitalrechnung aufgeführt. Dagegen sind Ausgaben für Verwaltungsbauten, Bau und Ausbesserung von
Wegen usw. in den »wirklichen Ausgaben« unter außerordentlichen Ausgaben enthalten. Die Ausgaben des Verkehrsministeriums
bestehen seit 1925/26 vorwiegend aus Aufwendungen für den Wegebau (größtenteils durch die Automobilsteuern
gedeckt), die bisher erhebliche Schwankungen aufwiesen. Die ausgewiesenen Betriebsüberschüsse, die an die Staatskarse
abgeführt werden, entstehen durch Abzug der Betriebsausgaben und der Überweisung an den Erneuerungsfonds von den
Betriebseinnahmen; sie enthalten also noch die für die Verzinsung des investierten Kapitals nötigen Beträge, die wohl die
ausgewiesenen Betriebsüberschüsse aufzehren würden. 1926/27 und 1927/28 hatten die wichtigsten Betriebe folgende Verzinsung
(Betriebsüberschüsse in vH des Anlage- und Betriebskapitals) aufzuweisen: Staatseisenbahnen 2,55 bzw. 3,36 vH,
Telegraph 6,57 bzw. 6,48 vH, Wasserkraftwerke 5,59 bzw. 5.27 vH, Domänen 3.05 bzw. 3.46 vH.