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2; Die Einnahmen aus den Loan Funds werden, soweit sie nicht nominelle, durch Konvertierungen entstehende Beträge
darstellen, in der Hauptsache zur Deckung des außerordentlichen Bundesbedarfs (Betriebsinvestitionen, Schiffsbauten, Gewährung
von Anleihen an die australischen Kinzelstaaten sowie von gewissen Kapitalausgaben auf Grund des Krieges)
verwandt. ;
Von dem Bestand :des Anleihefonds Ende des Rechnungsjahres 1928/29 (5,8 Mill. £) wurden 5,0 Mill. £ zur einstweiligen
Deckung des aufgelaufenen Budgetdefizits benutzt.
Die Betriebe sind brutto in den Haushalt eingestellt. Sämtliche aufgewendeten Schuldzinsen sowie ein bedeutender
Teil der Tilgungsbeträge sind im Konsolidierten Fonds enthalten, und zwar hauptsächlich unter dem Posten »Ausgaben auf
Grund des Krieges« (war services); außerhalb der oben genannten 3 Fonds besteht ein eigener Tilgungsfonds (National Debt
sinking Fund), in den neben Zuweisungen aus dem Konsolidierten Emımnahmefonds auch außerbudgetäre, in der gebotenen
Ausweisung nicht enthaltene Einnahmen in Höhe von jährlich 1*/2 bis 2'/y Mill, £ fließen...
Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben durch Abführung an bzw. Entnahme aus den Kassenfonds der laufenden
und der Kapitalrechnung ist hier netto durchgeführt, nicht, wie in den Originalausweisungen, brutto (d.h. unter Weiterführung
der angehäuften Kassenbestände bzw. Fehlbeträge).
Britisch-Indien (Zentralregierung)
Die Parität der Rupie stieg infolge der Zunahme des Silberwertes im Vergleich zum Goldwert von 16 d vor dem
Kriege auf 18 d in der Nachkriegszeit (100 Rps = 153,22 ZA); ihr Devisenkurs war in den Berichtsjahren vollwertig.
Das Finanzjahr läuft vom 1. April bis 31, März.
Seit 1920 sind die Finanzen der Provinzen von denen.der Zentralregierung abgetrennt; daraus erklärt sich die Verminderung
der Haushaltsziffern in den Nachkriegsjahren; die Kinnahmen und Ausgaben der Provinzen erreichten in den
etzten drei Berichtsjahren je efwa 900 Mill. Rps. Die Beiträge der Provinzen zu den Ausgaben der Zentralregierung
werden seit 1927/28 nicht mehr eingefordert.
Der indische Haushaltsplan trennt die Ausgaben nach ihrer Deckung durch laufendo oder Kapitaleinnahmen. Ein
yeringer Teil der Investitionen wird aus laufenden Einnahmen gedeckt, die sonstigen, aus Anleihemitteln getätigten und
Äaher in der gebotenen Ausweisung nicht enthaltenen Investitionen (vor allem für den Ausbau des Verkehrswesens, ein-;chließlich
der Eisenbahnen) werden in der Kapitalrechnung mit folgenden Beträgen aufgeführt: 1925/26 275,3; 1926/27
316,6; 1927/28 350,6 Mill. Rps. Der Haushalt der Staatseisenbahnen ist seit 1925 unabhängig vom allgemeinen Haushalt.
[hr Betriebsüberschuß, der sich durch Abzug der‘ Betriebsunkosten, Reparaturen, Überweisungen. an den Absechreibungsfonds
usw. von: den Bruttoeininahmen ergibt, wird im allgemeinen Haushalt aufgeführt. Aus diesen Beträgen wird dann
der Zinsendienst für das Eisenbahnkapital geleistet und der Rest derart geteilt, daß dem allgemeinen Haushalt Beträge
;n Höhe von 1 vH des Anlagekapitals der wirtschaftlichen Eisenbahnlinien (offenbar als Beitrag zum Tilgungsdienst}
and !/, des endgültigen Reingewinns der Eisenbahnen zufällt, während die restlichen */, des Reingewinnes dem
Reservefonda der Eisenbahnverwaltung zufließen, Der Anteil des allgemeinen Haushalts (z. B. 1925/26 54,9 Mill. Rps.)
ergibt sich aus dem. Unterschied zwischen dem in der vorliegenden Übersicht ausgewiesenen Einnahme- und Ausgabebeträgen
der Eisenbahnen. In der Vorkriegszeit wurden Eisenbahnen, Post und Bewässerung brutto ausgewiesen, in der
Nachkriegszeit netto. '
Kanada (Bund)
Der kanadische Dollar hat die gleiche Parıtät wie der U. 8. A.-Dollar. Das Finanzjahr läuft vom April bis März.
Die Einhahmen des Dominion fließen in den Consolidated Fund, aus dem in erster Linie die ordentlichen Ausgaben bezahlt
werden. Der Rest wird für die Sonderausgaben (auf Grund des‘ Krieges und Kosten von Anleiheauflegungen),
Kapitalausgaben (vorwiegend Kanalbau) und Darlehen verwendet. Die dann etwa noch verbleibenden Überschüsse des Conzolıdated.
Fund, wie sie sich seit 1924/25 stets ergeben haben, werden zur Schuldentilgung verwandt; dagegen bestehen.ordentüiche
Ausgaben für Schuldentilgung wie in den Vorkriegsjahren (z.B. 1913/14 1,4 Mill. $) gegenwärtig nicht mehr. Es
zind Tilgungsionds, vor allem für die äußere Schuld, vorhanden (Bestand 381, März 1928: 49,0 Mill. $).
Die Post und Kanäle (bis 1919 auch die Bundeseisenbahnen) sind brutto im Etat enthalten. Die Bundeseisenbahnen
sind seit 1923 verselbständigt und haben einen selbständigen Etat; dieser wies bis in die letzten Jahre z. T. hohe Fehlbeträge
auf; zu ihrer Deckung sowie für Zinsleistungen mußte der Bund bisher hohe zinslose Vorschüsse gewähren. Doch erzceheint
auch im Bundeshaushalt für die Bundesbahnen ein mäßiger Posten für Betriebsausgaben und Reparaturen zusammen
mit den Ausgaben für die Kanäle.
Die Ausgaben für Schuldendienst umfassen nicht den Schuldendienst der Bundesbahnen, der allein an Zinsen 1926/27
73 Mill. $ beifrug. Die Einnahmen aus Schuldenaufnahme werden nicht unter Einnahmen des Konsolidierten Fonds
ader unter Sondereinnahmen geführt.
Südafrikanische Union (Bund)
Das südafrikanische £ hat die gleiche Parität wie das englische £. Das Finanzjahr läuft vom 1. April bis 31, März.
Das Finanzsystem der Union unterscheidet zwei Fonds: den Konsolidierten Einnahmefonds (Consolidated Revenue
Fund), der sich aus einem Einnahmekonto und einem Anleihekonto zusammensetzt und den Fonds der Eisenbahnen
und Häfen, In der obigen Aufstellung sind nur die Einnahmen und Ausgaben des Einnahmekontos wiedergegeben (also
Jer ordentliche Haushalt), da nur dieser in den vorhandenen Quellen genügend ausgegliedert ist, während die Kapitalausgaben
aus dem Anleihekonto mit den Kapitalausgaben der Provinzen und der Bundesbahnen, die keine eigenen Anleihen
aufnehmen dürfen, sondern vom Unionschatzamt (aus dem Anleihefonds) Darlehen erhalten, verquickt sind. Diese
Kapitalausgaben, vor allem Investitionen für das Verkehrswesen und für lokale Zwecke (Elektrifizierung, Schulen usw.),
betrugen 1925/26 und 1926/27 jährlich 12 bis 13 Mill. £ und werden vor allem aus Anleiheaufnahme und Rückzahlungen
von Darlehen gedeckt. Der Etat der Staatsbahnen und Staatshäfen ist seit 1909 vom allgemeinen Haushalt gänzlich als
Railways and Harbours Fund losgelöst. Ihre Zinsleistungen (jährlich 3 bis 4 Miil. £) für die ihnen vom: Schatzamt ge.
währten Kredite werden seit 1923/24 direkt an die Stanisschuldenkommission gezahlt, erscheinen also seitdem nicht mehr
im allgemeinen Haushalt. Post. Telegradh und Telephon sind hrutfto im Haushalt enthalten.
Italien
Die Vorkriegsparität betrug 1 Lira = 0,81 .4%/. Die Nachkriegsparität nach der im Jahre 1927 erfolgten Stabilisierung
beträgt für 1 Lira 0,22094 A.X. Der Durchschnitt der Devisenkurse für 100 Lire belief sich für 1925 auf 16,72, 1926 auf
16,35, 1927 auf 21,68, 1928 auf 22.03 und 1929 auf 21,98 AA, Das Finanziahr Huft vom 1. Juli bis 30. Juni,
Die italienischen Voranschläge wie auch Abrechnungen sind gegliedert nach ordentlichen und außerordentlıchen Einnahmen
und Ausgaben sowie Kapitalbewegungen. Die außerordentlichen Ausgaben umfassen in der Hauptsache Investitionen
und einmalige Ausgaben. Die Kapitalbewegungen enthalten zum weitaus überwiegenden Teil Schnldenaufnahme
bzw. Schuldentilgungen (einschließlich Konvertierungen).
; Seit 1928/29 sind die Monopole, die bis dahin brutto ausgewiesen wurden, mit Ausnahme der Lotterie, kommerzialisiert,
Der eigentliehe Monopolgewinn wird ads Steuer abgeführt, im übrigen erscheint in der Haushaltsrechnung nur noch der Betriebsgewinn
der Monopole.. Die Eisenbahnen hatten bereits in der Vorkriegszeit einen besonderen Etat, während ein solcher
für die Postverwaltung erst in der Nachkriegszeit geschaffen wurde. Betriebsinvestierungen werden teils aus den Überschüssen
der.Betriebe, teils aus Mitteln der Haushaltsrechnung gedeckt. So sind z. B. die aus Haushaltsmitteln getätigten
Tnvastiorungen der Staatshahnen im Etat des Finanzministeriums aufgeführt.