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Noch: Übersicht 23
Noch: Verteilung der Lasten für Fortbildungs- und Fachschulen in den
Rechnungsjahren 1913/14 und 1925/26 bis 1927/28
Hamburg
Verteilung
des Aufwanda
Ar
Persönlicher
Aufwand
- Gehälter, Ruhe-
schälter und Hin-
terbliebenenbe-
züge
4) Fortbildungs-
schnlen
b) Fachschulen
{L. Sonstiges
1) Fortbildungs-
Schulen
b) Fachschulen.
Land
1912/14
1925/26
1926/27 bis 1927/2P
3
+
‚Für Stadtge-
zem.Hamburg:
[In voller Höhe
1, Zuschüsse an
Landgem. in
Höhe der
Hälfteder Ge-
3amtkosten
In voller Höhe
wies
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wie I | wie I(au. b)
1.In der Stadt
Hamburg :
In voller Höhe
2. 80 vH in den
Landremeinder
wie ff
In voller Höhe
Gemeinde
on Wei“
1913/14 1925/26 ‘1926/27 bis 1927/28
x
3Zergedorf, Cux-
'1aven und Land-
zemeinden :;
In voller Höhe
Spez. Deckung?
Zuschüsse vom
Land an Land-
gem, in Höhe der
Hälfte der Ge-
Samtosten.
wie a
wie I
i. In den Städten
Bergedorf, Cux-
haven und Geest-
hacht:
In voller Höhe
) 20 vH in den
Landgemeinden
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"> E— * ik
* Sächlicher
Aufwand
a) Fortbildungs-
Schulan
b) Facheen—
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L wie AIL1
2. In den sonstigen
Stadt- u. Land-
zemeinden: Für
Neu- u. größere
Umbauten:
[n voller Höhe
Für den sonsti-
gen Sachauf-
wand: In den
Landgem. 80 vP
In voller Höhe
wie AI
vie Al
1. In den Stadtge-
meinden Berge-
dorf, Cuxhaven
n.Gesthacht: Für
Neu-und größere
Umbauten : —
‚ür sonst, Sach-
aufwand :
In voller Höhe
In den Landge-
meinden: Für
Neu- u. größere
Umbauten: —
Für sonst. Sach-
qufwand: 20 vH
Unter dem Namen »Mittelschule« werden hier alle Schularten zusammengefaßt, die über
das Lehrziel der Volksschule hinausgehen, jenes der höheren Schule aber nicht erreichen
(Bürgerschulen, gehobene Volksschulen, mittlere Schulen).
An den Lasten derartiger Schulen sind in der Regel Land und Gemeinde bzw. Land,
Schulverband und Gemeinde beteiligt. In Sachsen, Württemberg, Thüringen, Hessen, Ham-
burg (und Baden 1913/14) ist die Lastenverteilung für Mittelschulen ebenso geregelt wie jene
für Volksschulen, in Preußen besteht eine Landesmittelschulkasse, die in ihren Funktionen
der Landesschulkasse entspricht. Keine öffentlichen Mittelschulen bestehen in Mecklenburg-
Strelitz und Schaumburg-Lippe. In sämtlichen Ländern wird für den Besuch der Mittel-
Schulen ein Schulgeld erhoben. — Die Lastenverteilung in den fünf größten deutschen
Ländern ') macht die beigefügt Zusammenstellung ersichtlich.
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