Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

M  ,-jr;  '■■■'

8716.-8776.

138

Mi

Nr.

Warengattun  g

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


')  871  b.

—:  aus  anderen  Metallen  oder  aus  Metallegierungen  der  Nrn.  869  c/f;

A  u.  D  ausge-Eisendraht,

  mit  diesem  Draht  umsponnen,  uniflochten  oder  umnomm.

  aus  Kobalt

wickelt.

und  Kobaltlegierungen. ­


872.

Zementierter  Draht.

A,  D

873.

Drahtlitzen  und  -seile,  weder  lackiert  noch  poliert,  mit  Aluminium  überzogen

  oder  vernickelt,  gefärbt  oder  verniert.

A,  D

874  a.

Walzen  aus  Kupfer  oder  Kupferlegierungen,  auch  solche  aus  Eisen  mit
einer  mehr  als  5  Millimeter  starken  Haut  aus  Kupfer  oder  Kupferlegierungen, ­
  zur  Zurichtung  (Appretur)  von  Gespinstwaren  oder
zum  Druck,  einschließlich  der  mit  ihnen  in  fester  Verbindung  stehenden

3 )  874  b.

Maschinen  und  Maschinenteile,  auch  gestochen  (graviert)  oder  geatzt.

A,  D

Druckplatten  aus  Kupfer  oder  Kupferlegierungen,  einschließlich  der

A,  D  ausgenomm.

galvanoplastisch  hergestellten  (Galvanos),  auch  verstahlt,  mit  Blei

Galvanos  (Biloder

  dergleichen  hintergossen  oder  in  Verbindung  mit  Holz,  Eisen,
Blei,  Zink  oder  Zinn,  auch  gestochen  (graviert)  oder  geätzt.

derklischces)

875.

Metalltuch  aller  Art  für  gewerbliche  Zwecke,  insbesondere  für  die  Herstellung ­
  von  Papier,  endlos  oder  in  Rollen  oder  Stücken,  aus  Draht,
auch  mit  Gespinsteinlagen;  Vordruckwalzen  (Egoutteure),  glatt  oder

gerippt,  mit  oder  ohne  Wasserzeichen.

A,  D

87«.

Haus-  und  Küchengeräte  aus  Kupfer,  nicht  vernickelt,  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern

fallen,  auch  lackiert,  poliert.

A,  D

877  a.

Grobe  Waren  aus  Kupfer,  vor-  und  nachstehend  nicht  genannt,  weder
lackiert  noch  poliert  oder  vernickelt,  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  unter  Nrn.  874  a/b  oder  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen;  Polsterfedern

  aus  Kupferdraht,  unpoliert,  unlackiert.

A,  D

877  b.

Grobe  Waren  aus  gegossenem  Messing  (einschließlich  der  Haus-  und
Küchengeräte),  vor-  und  nachstehend  nicht  genannt,  weder  lackiert
noch  poliert  oder  vernickelt,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  unter  Nrn.  874  a/b  oder  durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen;  Polsterfedern  aus

Messingdraht,  unpoliert,  unlackiert.

A,  D

l )  Auch  Tantaldraht.  Ausfuhr:  2 )  Auch  alle  Ü6rigen  Druckplatten  aus  unedlen  Metallen  oder  aus  Legierungen ­
  unedler  Metalle  (I.  I.  Bordernerkung).
            
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