Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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II. Kapitel,

Gewinnermöglichung das Wollen eine mittelbare wirkende Bedingung
 ‚abgeben wird („Grundlagefolge-Fern-Ziel‘“) oder als
solcher Einzelwesen-Zustand, für dessen Gewinn-F örderung das
Wollen eine mittelbare wirkende Bedingung abgeben wird („Förderfolge-Fern-Ziel‘“).
 Während ferner das „Ziel“ im Wollen stets als
solcher Einzelwesen-Zustand gedacht ist, der die wirkende Bedingung
dafür abgeben wird, daß er sich als „Erfahrung“ im Gegenständlichen
 der mit dem Zwecke zu gewinnenden Lust findet, ist das
„Fern-Ziel“ im Wollen stets als solcher Einzelwesen-Zustand gedacht,
 der, wenn überhaupt, erst nach der Zweckwirkung vom gegenwärtig
 Wollenden „erfahren‘‘ werden kann, also keine Bedingung für
die gewollte Zweck-Wirkung abgeben wird. Während schließlich in
zahlreichen Wollen-Fällen nur ein „Ziel“ gewußt ist, ist in keinem
Wollen-Falle nur ein „Fern-Ziel“ gewußt, kann vielmehr eben ein „Fern-Ziel“
 im Wollen nur als durch das „Ziel“ bedingter Einzelwesen-Zustand
 gedacht sein, so daß also das „Wollen mit Fern-Ziel‘“ nur ein
besonderes Wollen ist, das ‚Wissen um ein Fern-Ziel‘“ nicht zum
Wesen des Wollens gehört. Liegt ein „Wollen mit Fern-Ziel“ vor, so
sagen wir, daß die „Fern-Zielwirkung‘“ „entfernt gewollt“ ist,
während wir alle Wirkungen, welche nach Meinung des Wollenden
wirkende Bedingungen für die „Zweckwirkung“‘ Lefern werden, schlechthin
 als „gewollt“ bezeichnen. Da aber im gewöhnlichen Sprachgebrauche
 auch die „Fern-Zielwirkungen‘“ als „gewollt“ bezeichnet
werden, ist es nötig, stets genau zu prüfen, was im einzelnen Falle mit
dem Worte „gewollt“ gemeint ist. „Will“ nämlich jemand eine besondere
 Wirkung als „Zielwirkung‘, so weiß er, daß er als Wollender
eine wirkende Bedingung für jene Wirkung abgeben wird, „will“ hingegen
 jemand eine Wirkung als „Fern-Zielwirkung“‘, so weiß er entweder,
 daß er eine wirkende Bedingung für jene Wirkun g selbst oder
für die Ermöglichung jener Wirkung oder für die Förderung jener
Wirkung abgeben wird. Wir können nun aber den Sinn der Rede,
daß jedes Wollen „auf Etwas zielt‘, insoferne erweitern, als wir als
solches „Etwas‘ jeden Einzelwesen-Zustand bezeichnen, der im Wollen
entweder als „‚Mittel‘‘ oder als „Ziel“ oder als „Fern-Ziel“ gewußt ist.
Die „Mittel‘“ eines Wollens können wir auch seine „Mittel-Ziele“
nennen, und müssen in genauer Rede „Vor-Mittel-Ziele‘“ von „Nach-Mittel-Zielen‘“
 unterscheiden. ‚‚Vor-Mittel-Ziele‘‘ sind alle Einzelwesen-Zustände,
 welche ein Wollender als wirkende Bedingungen für
die Erfüllung der Zielwirkung denkt, ‚„‚Nach-Mittel-Ziele‘‘ sind alle jene
Einzeiwesen-Zustände, welche ein Wollender als zwischen der Zielwirkung
and der Zweckwirkung auftretende wirkende Bedingungen für die Zweckwirkung
 denkt. Das Ziel eines Wollens können wir im Gegensatze zu den
„Mittel-Zielen‘‘ und dem „Fern-Ziele“ als „Nah-Ziel“ bezeichnen,
            
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