Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Wollen,

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nennen wir jedes Wollen, in welchem als Ziel ein Einzelwesen-Zustand
gedacht ist, der als grundlegende Bedingung für den Erfolg eines
weiteren eigenen Wollens gedacht ist, in welchem wieder als Ziel ein
Einzelwesen-Zustand gedacht ist, der als grundlegende Bedingung für
den Erfolg eines weiteren eigenen Wollens gedacht ist usw. Wer ein
„Wollen mit Reihenvorsatz‘“ hat, bezeichnet meist bereits das gedachte
Ziel des als letztes künftiges eigenes Wollen gedachten Wollens als
Ziel des gegenwärtigen eigenen Wollens, wie wenn z. B. jemand
sagt: „Ich will auf der Bank Geld beheben‘, wobei er noch in seiner
Wohnung sitzt und um verschiedenes eigenes künftiges Tun auf
Grund verschiedenen eigenen künftigen Wollens weiß. In Wahrheit
 aber ist in jedem gegenwärtigen eigenen Wollen nur ein besonderes
 eigenes Tun gewollt, nämlich stets eine solche Verkettung
von Wirkenseinheiten eigener Leibesteile, in welcher das
gegenwärtige Wollen die erste wirkende Bedingung abgeben
und während welcher der eigenen Seele keine andere als die
gegenwärtige Unlust und kein anderer als der gegenwärtige
Zielgedanke zugehörig werden wird,
Als Besonderheiten von „Wollen schlechtweg“ gelten insbesondere
 „unbedingtes Wollen‘ und „bedingtes Wollen‘‘, hinsichtlich welcher
Unterscheidung aber an die bereits betrachtete Unterscheidung „unbedingten
 Wünschens‘“ und „bedingten Wünschens‘“ zu erinnnern
ist, Betrachten wir zunächst die seelischen Bedingungen dafür, daß
Wollen einer besonderen Seele zugehörig wird, so finden wir, daß
jedem Wollensaugenblicke ein „Wollen bedingender Seelenaugenblick‘“
 unmittelbar vorangeht, welcher stets ein „Begehren“
ist, so daß wir von einem „Wollen bedingendem Begehren“
sprechen können. Ein „als Wollenbedingung in Betracht kommendes
 Begehren‘ ist stets nur ein solches Begehren, dem Unlust zugehört
 und der Gedanke an eine in Beziehung zu eigenem
Tun mögliche Veränderungsreihe, welche die wirkende Bedingung
für Veränderung der eigenen Seele von gegenwärtiger Unlust zu Lust
liefern würde. In jedem „als Wollenbedingung in Betracht kommenden
 Begehren‘ ist also auch ein Wissen um besondere Eigenmacht
enthalten, so daß wir den Gedanken in einem ‚als Wollenbedingung
in Betracht kommenden Begehren“ einen „als Wollenbedingung in
Betracht kommenden Eigenmachtgedanken‘“ nennen können. Das also,
was eine Seele gewinnt, wenn sie vom „Wollen bedingendem Begehren‘““
 zum „Wollen“ gelangt, ist der „Gedanke im Wollen“: ‚Ich
werde durch Herbeiführung einer besonderen Wirkung meine Seele
von der gegenwärtigen Unlust zu Lust verändern‘, das, was die Seele
in solchem Falle verliert, „ist der Gedanke im Begehren‘: „Ich
vermag durch Herbeiführung einer besonderen Wirkung meine Seele
            
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