Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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11. Kapitel. 
von der gegenwärtigen Unlust zu Lust zu verändern.‘ Selbstverständ- 
lich gehört auch zum Gewußten des „Gedankens im Wollen“ die „Mög- 
lichkeit des Erfolges‘, da die „zukünftige Wirklichkeit“ die „Möglich- 
keit‘“ einschließt. Aber der Gedanke: „Ich werde solche Wirkung 
herbeiführen‘‘, ist eben ein anderer Gedanke als der Gedanke: „Ich 
vermag solche Wirkung herbeizuführen‘, so daß im Wollenfalle ein 
Gedanke gewonnen ist, welcher an die Stelle eines für diesen 
Seelenaugenblick verlorenen Gedankens tritt. So gelangt 
denn die Seele durch eine Veränderung in der Denkbestimmtheit 
zum Wollen, während die dem Wollen zugehörige Unlust stets schon 
im unmittelbar vorangehendem Seelenaugenblicke vorhanden ist. Ist 
es nun der Gedanke: „Ich werde Etwas wirken“, welcher ein Wollen 
von dem vorangehenden Begehren unterscheidet, so frägt es sich, was 
ein Wollender als jenes „Ich‘‘ meint, das wirken wird. Der Gedanke 
im Wollen ist nun aber nichts anderes als das Wissen darum, daß ein 
Seelenaugenblick, welcher der eigenen Seele eben zugehört hat, näm- 
lich eben das unmittelbar vorangegangene „Wollen bedingende Be- 
gehren‘“, die wirkende Bedingung in künftigem eigenen Tun abgeben 
wird. Der „Gedanke im Wollen‘ ist also nichts anderes als der Ge- 
danke, „daß ein mir eben zugehörig gewesener Seelenaugenblick, näm- 
lich Unlust und ein Eigenmachtgedanke hinsichtlich der Beseitigung 
jener Unlust, die wirkende Bedingung in einem eigenen künftigen Tun 
abgeben wird“. Meint also jemand als Wollender: „Ich werde Etwas 
tun‘‘, so meint er „Mein mir eben zugehörig gewesener Seelen- 
augenblick (‚Begehren‘) wird die wirkende Bedingung in meinem künf- 
tigen Tun abgeben‘, nicht aber meint er, daß sein gegenwärtiger 
Seelenaugenblick „Wollen“, zu welchem eben der Gedanke ‚Ich werde 
Etwas tun‘ gehört, jene wirkende Bedingung abgeben wird, was auch 
unmöglich wäre, da solcher Gedanke Selbstbewußtsein des eigenen 
gegenwärtigen Wollens voraussetzen würde, welches Selbstbewußtsein 
aber — „Ich weiß, daß ich weiß, daß ich Etwas tun werde‘ — nicht 
zum Wollen gehört, so daß also niemand als Wollender wissen kann, 
daß sein Wollen die wirkende Bedingung für Etwas abgeben wird. 
Gehört aber selbstverständlich keinem Wollen Selbstbewußtsein 
dieses Wollens zu — wenngleich einer Seele zugleich mit einem 
Wollen Selbstbewußtsein dieses Wollens zugehören kann —, So ge- 
hört doch auch jedem Wollen ein Selbstbewußtsein zu, nämlich eben 
das Wissen um ein der eigenen Seele eben zugehörig gewesenes Be- 
gehren als künftige wirkende Bedingung in eigenem Tun. Wenn also 
eine Seele von einem „als Wollensbedingung in Betracht kommendem 
Begehren‘ zu einem „Wollen“ gelangt, so verändert sie sich derart, 
daß sie besonderes Selbstbewußtsein gewinnt, nämlich Selbstbewußtsein, 
laß „Ich als besonders Begehrender die wirkende Bedingung in
	        
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