Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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IT. Kapitel,

Gedanken an durch eigenes Wirken möglichen Lustgewinn gewinnen.
In solchem Falle sprechen wir von einem „hinsichtlich der bedingenden
 Unlust und des bedingenden Lustgewinngedankens
 ungewissem Wollen“, welches z. B. in den Worten
zum Ausdrucke gelangt: „Wenn ich wüßte, daß ich morgen allein
bin und daß A ein angenehmer Gesellschafter ist, würde ich ihn
bitten, morgen zu mir zu kommen“, Viertens schließlich kann jemand
 wissen, daß ihm ein „disjunktiv mehrfaches Begehren mit Vorzugsungewißheit“
 zugehört, daß es aber möglich sei, er werde durch
ein noch ungewisses Ereignis jenen Vorzugsgedanken gewinnen. In
solchem Falle sprechen wir von einem „hinsichtlich des bedingenden
 Vorzugsgedankens ungewissem Wollen“, welches
z. B. in den Worten zum Ausdrucke gelangt: „Wenn ich wüßte,
daß A besser Schach spielt als B, würde ich ihn bitten, zu mir zu
kommen“. Eine derartige Wollensungewißheit ergibt sich stets, wenn
ein „mit Vorzugsungewißheit disjunktiv Begehrender“ überdies im
Zweifel ist, ob sein Zweifel behoben werden wird. Außer der „Wollensungewißheit“
 gibt es auch eine „Vorsatz-Ungewißheit“, welche
insbesondere dann vorliegt, wenn jemand weiß, daß ihm durch ein noch
ungewisses Ereignis eine noch fehlende Bedingung für den Gewinn des
Vorsatzes, Etwas — vom Zeitpunkte des Vorsatzes aus — künftig Mögliches
 zu tun, zugehörig werden kann.
Nun kann aber eine „Vorsatzungewißheit“ oder eine „Wollensungewißheit“
 selbst die Bedingung dafür abgeben, daß jener Seele,
welcher sie zugehört, ein besonderes gewisses gegenwärtiges Wollen
zugehörig wird. Denkt z. B. A: „Wenn ich wüßte, daß B morgen
verreist, so würde ich den C bitten, morgen zu mir zu kommen“, so
kann diese Vorsatz- oder Wollensungewißheit eine Bedingung dafür
abgeben, daß dem A das Wollen zugehörig wird, zu ermö glichen,
daß C, wenn B verreist, morgen kommt. Es kann also entweder dem
A das Wollen zugehörig werden, den C zu bitten, jedenfalls morgen
zu Hause zu sein, damit er „erreichbar“ sei, oder auch das Wollen, den
C zu bitten, morgen zu kommen, falls er (C) erfahre, daß B abgereist
sei. In solchem Falle sprechen wir von einem „durch Vorsatzoder
 Wollensungewißheit bedingtem Ermöglichungs-Wollen“,
 welches stets ein (gewisses) gegenwärtiges Wollen,
nicht aber etwa ein „bedingtes Wollen“ im Sinne eines „ungewissen
Wollens“ ist. Ein derartiges Wollen wird nur deshalb — in irreführender
 Weise — auch als „bedingtes == ungewisses Wollen“ bezeichnet,
weil es selbst durch ein „bedingtes = ungewisses Wollen“ bedingt ist,
ein „ungewisses Fern-Ziel“, z. B. „morgiges Hier-Sein des C“, hat,
und überdies in zahlreichen Fällen die wirkende Bedingung für ein
            
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