Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Streben.

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sind „Ermordung“ und „Beleidigung“ Wirkungen, die jemand durch
sein Tun als dem Tun folgende Wirkungen bewirkt. Aber auch Worte,
wie „gehen“, „lächeln“, „winken“ sind Leistensworte, da sie besonderes
Tun im Wirkenszusammenhange mit besonderen Wirkungen am Leibe
des Tätigen bezeichnen. In jedem Leistensworte ist, da sich in jedem
„Leisten“ auch ein „Tun“ findet, auch ein „Tun“ bezeichnet, aber dieses
Tun wird nicht durch die Besonderheit jener Muskelzustände, welche
Sich in jenem Tun finden, also nicht durch ihm Zugehöriges bezeichnet,
sondern lediglich in einer Beziehung, nämlich durch die Besonderheit
weiterer Wirkungen, für welche die in jenem Tun gewonnenen Muskelzustände
 als wirkende Bedingungen in Betracht kommen, wobei
eben die Besonderheiten jener Muskelzustände „für sich“, also der „Betätigungen“,
 ganz unbezeichnet bleiben. Sagt also z. B. jemand: „Ich
habe den A umgebracht“, so bezeichnet er vergangenes Tun als solche
Verkettung von Wirkenseinheiten, in welcher sich schließlich ein Muskelzustand
 gefunden hat, der die wirkende Bedingung in Beziehung
zum Tode des A lieferte, er bezeichnet also vergangenes eigenes
Leisten. Sagt ferner jemand: „Ich habe den A durch einen Stich
umgebracht“, so bezeichnet er auch vergangenes Leisten, aber er bezeichnet
 es genauer als im ersten Falle, da er auch jene besonderen
vergangenen eigenen Leistungen bezeichnet, welche in einer durch sein
Wollen bedingten Verkettung von Wirkenseinheiten die schließliche
Leistung „Tod des A“ herbeigeführt haben, Ruft aber etwa jemand,
der einem Anderen einen Stich versetzt: „Ich bringe Sie um!“, so bezeichnet
 er sein gegenwärtiges Tun wieder nur in Beziehung, nämäch
 in der gewollten Wirkensbeziehung zum künftigen Tode des
Anderen, er nimmt also in seinem gegenwärtigen Sprechen seine
künftige Leistung voraus, da ja im Augenblicke des „Stechens“ der
Andere noch gar nicht „umgebracht“ ist. Hat nun jemandem ein „Tun“
zugehört, ohne daß er das Gewollte geleistet hat, so sagt man, daß er
„versucht“, „sich angestrengt“, „sich bemüht“ habe, Etwas zu leisten,
and will mit diesen Worten zur Bezeichnung bringen, daß nur ein
„Tun“, aber kein „Leisten“ vorgelegen war. Aber auch in solchen
Fällen wird offenbar das „Tun“ gar nicht „aus sich heraus“, in seiner
Besonderheit bezeichnet, sondern lediglich in einer Beziehung zu
einer Leistung, nämlich in einer Beziehung zu jener Leistung,
 welche beabsichtigt war, aber eben wegen Unrichtigkeit
des Wollens oder wegen Unmöglichkeit nicht eingetreten ist. Sagt
nan also: „A hat sich erfolglos bemüht, die Tür zu öffnen“, so wird
ein vergangenes Tun des A in der von A. gewollten Beziehung zu einer
dann allerdings nicht eingetretenen Leistung bezeichnet.
Daß nun aber die Sprache keine reinen „Tuns worte“ („Betäti-Yung
 sworte“). sondern nur „Leistensworte“ („Tatworte“, „Lei-
            
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