zeugung, den Vertrieb, die Preise und die erste Veredelung
gleichartiger Mineralprodukte beherrschen, wofür in den
Berggesetzen meist jede formale Regelung fehlt.
Der Wunsch nach Befreiung von der Fesse]l des Rohstofflieferanten
oder der Zwang zur selbständigen Weiterverarbeitung
führen zu den „gemischten Werken“, zu großen Fusionen,
zu vertikalen Trusts, für welche bloße Berggesetze
erst recht nicht ausreichen.
Durch Zunahme überseeischer Beziehungen, durch ausländische
Konsumenteninteressen und Geldkräfte entstehen internationale,
ja diplomatische Spannungen, deren zollpolitischer
Ausgleich auf dem Wege der Handelsverträge
immer schwieriger, mindestens immer verwickelter
wird.
An diese ersten Wirkungen, die wir allenthalben erleben, werden
sich aber andere anschließen, deren Darstellung wir versuchen
müssen, wenn wir mögliche Vorbeugungsmittel rechtzeitig erkennen
und vorbereiten wollen. Solche künftige Wirkungen
verpaßter lagerstättenpolitischer Gelegenheiten werden oder können
sein:
(. Einheimische Lagerstätten gehen in staatlich oder nationalsyndikatlich
unkontrollierbare Hände über.
z. Die Geschlossenheit und damit die Macht und das Ansehen
einheimischer Syndikate wird gebrochen.
3. Nach wohl zeitweise möglicher, jedenfalls aber vorübergehender
Verbilligung gewisser Mineralrohstoffe tritt infolge internationaler
oder fremder Monopole Verteuerung ein zum
Schaden der übrigen Industrien, deren Wettbewerb auf dem
Weltmarkt damit gebrochen ist,
4. Mit der Industrie sinkt die übrige Macht und Kraft, auch
die Wehrkraft des Staates, der damit immer schneller auch
in anderer Beziehung in Abhängigkeit gerät, seine überseeischen
Absatzgebiete verliert und schließlich nicht mehr
seine Einwohner beschäftigen und ernähren kann.
3. Auswanderung, Rückgang der Bevölkerung, nationaler Verfall
und Abhängigkeit also sind die schließlichen Folgen.
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